Richtlinie Elektromobilität

Die Stadt Sindelfingen hat sich als Mitglied des Klimabündnisses Europäischer Städte dazu verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß massiv zu reduzieren und umweltfreundliche Mobilitätsformen zu fördern. Ein wesentlicher Aspekt zur Erreichung dieses Zieles ist die Förderung der Elektromobilität durch Schaffung von Ladeinfrastruktur.

© 2022 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg CC BY-ND, https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/

Die Stadt Sindelfingen fördert die Elektromobilität, indem sie private Investoren beim Aufbau und Betrieb von Ladesäulen unterstützt. Insbesondere stellt sie hierfür Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung. Interessierte Ladepunktbetreiber können diese Flächen nutzen, um in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu investieren und die entsprechende Förderung des Bundes oder ggf. des Landes Baden-Württemberg zusätzlich in Anspruch zu nehmen.

Die Richtlinie für Ladepunktbetreiber und Investoren (173,9 KiB)gibt die Schritte und die technischen wie rechtlichen Details für interessierte Ladepunktbetreiber vor. Unter anderem wird vorgeschrieben, dass zertifiziert aus regenerativen Quellen gewonnener Strom, sogenannter Ökostrom, verpflichtend ist, da nur so die Klimaschutzwirkung der Elektromobilität zur Entfaltung kommt.