Steuern und Hebesätze

Die Kommunen können nach Maßgabe des Gewerbesteuer- und Grundsteuergesetzes die Hebesätze von Gewerbe- und Grundsteuer festsetzen. Folglich ist der Hebesatz ein Instrument, mit dem die Gemeinde die Höhe der ihr zustehenden Gemeindesteuern beeinflussen kann. Die Steuersummen werden durch die Multiplikation vom Hebesatz und dem Steuermessbetrag ermittelt.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 % v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 390% v. H. der Steuermessbeträge

Gewerbesteuer

für die Gewerbesteuer auf 380% v. H. der Steuermessbeträge