Informationen für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer

Hunde in Sindelfingen

Ein Beagle wird Spazieren geführt
Gassigang durch den Park

Hunde begleiten den Menschen seit über 10.000 Jahren. War der Hund früher Jagdbegleiter, Restevertilger und Wachhund, ist der heutige Stadthund Familienmitglied und treuer Freund.

Damit in unserer Stadt das Zusammenleben von Hund und Mensch funktioniert, müssen sich alle der ca. 1.450 Sindelfinger Hundehalterinnen und -halter an ein paar grundlegende Regeln halten, die auch in der „Polizeilichen Umweltschutzverordnung“ der Stadt Sindelfingen zu finden sind. Denn wir alle wollen in einer sauberen Stadt leben. Ein friedliches Miteinander ist nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz möglich.

Daher haben wir hier ein paar Informationen für Sie zusammengestellt, damit der Spaziergang mit Ihrem vierbeinigen Freund zu einem positiven Erlebnis wird.

Informationen zur Hundesteuer
Übersichtskarte Automaten Hundekotbeutel (2,086 MiB)

AUSFÜHREN

Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Hund in der freien Landschaft ausführen. Allerdings gibt es dabei einige Einschränkungen.
Nicht ausführen dürfen Sie Ihren Hund u.a.

  • in Schutzgebieten außerhalb der Wege
  • auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Saat und Ernte bzw. in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung
  • auf Spiel- und Bolzplätzen
  • auf Erholungswiesen (z.B. in Teilen der Goldbachanlage und des Sommerhofenparkes, im Dronfieldpark, in Maichingen in der Parkanlage „Hintergärten“ und im Aibachgrund in Darmsheim (s. Plan (2,086 MiB))

HUNDE AN DIE LEINE

Als Hundehalterin und Hundehalter liegt es in Ihrer Verantwortung, dass Ihr Vierbeiner niemanden gefährdet oder belästigt.

  • Handeln Sie daher verantwortungsbewusst und lassen Sie Ihren Hund außerhalb Ihres Einwirkungsbereiches nicht frei laufen.
  • Bitte nehmen Sie Ihren Hund innerorts sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf viel frequentierten Waldwegen, in Fußgängerzonen, Unterführungen und an Haltestellen an die Leine.
  • Bitte leinen Sie Ihren Hund im Außenbereich an, wenn es die Gegebenheiten erfordern.

HUNDEKOT

Hundekot ist insbesondere auf den Gehwegen und in Grünanlagen ein hygienisches Problem. Bedenken Sie, dass spielende Kinder in Kontakt mit dem Kot kommen können. Aber auch auf Äckern, Wiesen und im Wald kann Hundekot zu Problemen führen. Viehfutter, in das Hunde gekotet haben, wird vom Vieh nicht mehr gefressen; außerdem können im Hundekot Parasiten und Erreger enthalten sein, die Krankheiten bei anderen Tieren oder gar beim Menschen auslösen können.

Bitte achten Sie deswegen darauf,

  • dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf fremden Grundstücken (auch Streuobstwiesen) sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet
  • und dass Hundekot, der dennoch dort ausgeschieden wurde, unverzüglich von Ihnen beseitigt wird.