E-Lade-Konzept
1. Ausgangslage
Das von der EU beschlossene Aus von Zulassungen für nicht klimaneutrale Fahrzeuge im Jahr 2035 markiert eine Zeitenwende, in der Realität jedoch wird die Entwicklung zur E-Mobilität noch schneller vollzogen werden. Bereits 2024 rechnen Experten (z. b. Analysten der Schweizer UBS) mit Preisparität zwischen Verbrenner und E-PKW. Wenn die aktuellen Entwicklungen an-halten, dürfte ebenfalls 2024 der E-Anteil an Neuzulassungen die 50 % überschreiten. Ab 2028 planen die ersten deutschen Autobauer, keine Verbrenner mehr zu produzieren. Aufgrund der exponentiell steigenden Zulassungszahlen bei elektrischen Fahrzeugen (EV), vermehrten Nach-fragen aus der Bürgerschaft zu öffentlichen Lademöglichkeiten und hohen Absatzzahlen an den vorhandenen Ladesäulen, sieht die Verwaltung einen steigenden Bedarf am weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge.
Stand 2022 gibt es in der Stadt Sindelfingen 34 Ladepunkte im öffentlichen Raum. Hinzu kommen 26 halböffentliche Ladepunkte auf Kundenparkplätzen, darunter sechs Schnellladepunkte. Es gibt außerdem vier Schnellladepunkte der Stadtwerke im öffentliche Raum. Im Versorgungsbereich liegen auch 16 Schnelllader der Firma Tesla (an der Motorworld), die seit Juni nicht mehr exklusiv für die markeneigenen PKW reserviert sind. Eine Übersicht aller Ladepunkte pflegt die Verwaltung anhand der Daten der Bundesnetzagentur, die regelmäßig abgefragt und aktualisiert wird.
Mit der „Richtlinie für Ladepunktbetreiber und Investoren“, die mit SV 147/2022 im Juli 2022 verabschiedet wurde, hat der Gemeinderat die Grundlage geschaffen, damit die Verwaltung Anfragen von Investoren nach einheitlichen Kriterien bearbeiten kann. Um Fehlentwicklungen genauso wie Versorgungslücken auszuschließen, hat die Verwaltung als zweiten Schritt die Situation und den Bedarf an Ladeinfrastruktur in der Gesamtstadt und den Stadtteilen untersucht. Aus dieser Analyse, der Verfügbarkeit von öffentlichen Parkflächen und Netzkapazitäten werden Standorte identifiziert, die aus Sicht der Verwaltung für den weiteren Ausbau von Ladeinfrastruktur geeignet sind. Die Verwaltung steht hierzu im Austausch mit den Stadtwerken, besonders hinsichtlich der notwendigen Anschlusskapazitäten im Stromnetz und deren Weiterentwicklung entsprechend § 7 Absatz (2) des Konzessionsvertrags. Die Standortvorschläge werden den Gemeinde- und Ortschaftsräten zur Kenntnis gegeben. Konzept und Standorte werden regelmäßig ergänzt und verbessert sowie im Jahreszyklus an die Entwicklung der Elektromobilität und den Bedarf in der Stadt angepasst.
2. Begriffsbestimmung
In der öffentlichen Diskussion werden unterschiedliche Begriffe verwendet werden, die teilweise Ähnliches bedeuten. Zur Einführung deshalb einige Begriffserläuterungen:
- EV = Electric Vehicle = E-Auto, elektrisch oder teilelektrisch betriebenes Personenkraftfahrzeug
- BEV = Battery Electric Vehicle = vollelektrisch betriebenes Personenkraftfahrzeug
- PHEV = Plugin Hybrid Electric Vehicle = teilelektrisches Personenkraftfahrzeug zum Einstecken (Plugin)
- Schnellladen = Ladeleistung größer 22 kW, in der Regel Gleichstromladen (DC); in der Praxis wird zwischen DC (50-150 kW) und HPC (>150 kW, High Power Charging) unterschieden, für LKW arbeitet die Industrie an einem Standard für Megawatt-Laden (MCS, Megawatt Charging System)
- Normalladen = Ladeleistung bis 22 kW, in der Regel Wechselstrom (AC), in der Praxis laden die meisten EV mit 11 kW, im Premiumsegment wird 22 kW angeboten, PHEV laden häufig nur mit 3,7 oder 7,4 kW
- Ladepunkt = einzelner Anschlusspunkt für EV mit Stromzähler, entweder als Buchse für Ladekabel oder mit fest angeschlagenem Kabel
- Ladesäule = Einrichtung mit in der Regel ein oder zwei Ladepunkten, Bezahlsystem und ggf. weiteren technischen Einrichtungen
3. Bedarfsprognose
Stand Januar 2022 beträgt der Anteil an E-Autos bundesweit 2 %, in Baden-Württemberg 2,6 %, im Kreis Böblingen 4,9 % und in der Stadt Sindelfingen 11,7 %. Insgesamt sind Stand 06/2022 6796 E-Autos in Sindelfingen zugelassen.
Diese hohen Zulassungszahlen korrelieren mit den hohen Stromabsätzen der vorhandenen Ladesäulen. Dieser liegt zwischen 300 % und 500 % über dem Schnitt aller geförderter Ladesäulen in Baden-Württemberg.
Die EU gibt als Empfehlung ein Verhältnis von 10 E-Autos pro öffentlichem Ladepunkt für alle EU-Länder. Sindelfingen hat im Jahr 2022 ein Verhältnis von 75:1. Der Ausbaubedarf ist somit groß. Da Prognosen über zukünftige Entwicklungen schwierig sind, orientiert sich die Verwaltung stattdessen an den politischen Zielen.
Die Bundesregierung hat das Ziel bis 2045 klimaneutral zu sein und Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen. Hierfür will sie 2030 Zulassungen von 15 Mio E-Autos erreichen und 1 Mio öffentliche Ladepunkte ermöglichen. Gemessen am Bevölkerungsanteil braucht es in Sindelfingen damit 762 Ladepunkte, gemessen am Anteil der Zulassungszahlen 1137 Ladepunkte.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat das Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden und bis 2030 65 % CO² gegenüber 1990 einzusparen. Auch Sindelfingen hat sich mit dem Beitritt zum Klimapakt (SV 14/2022) zu diesem Ziel verpflichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, will das Land im Verkehr 55 % CO² einsparen, bis 2030 soll jedes zweite Auto klimaneutral fahren. Eine der Voraussetzungen hierfür ist der flächendeckende Ausbau der Ladeinfrastruktur, das Ziel sind 100.000 öffentliche Ladepunkte bis 2030. Gemessen am Bevölkerungsanteil braucht es in Sindelfingen damit 571 Ladepunkte, gemessen am Anteil der Zulassungszahlen 807 Ladepunkte.
Der Unterschied in den Zielen ergibt sich aus dem für Baden-Württemberg angenommenen höheren Anteil an privaten Ladevorgängen. Da dies auch für Sindelfingen anzunehmen ist, orientiert sich die Verwaltung an den Zielen Baden-Württembergs.
Aus der Perspektive des Jahres 2022 rechnet die Verwaltung entsprechend damit, dass bis 2030 mindestens 500 Ladepunkte an 250 neuen Ladesäulen in Sindelfingen benötigt werden, bei einer beschleunigten Entwicklung der Elektromobilität könnte der Bedarf auf bis zu 1000 Ladepunkte und entsprechend 500 Säulen steigen. Eine Beschleunigung des Ausbaus ist deshalb notwendig, ebenso eine jährliche Evaluierung und Anpassung der Prognosen und Ziele.
4. Standortkonzeption
Um den Bedarf bis 2030 zu decken und Ressourcen sinnvoll einzusetzen, schlägt die Verwaltung das folgende Standortkonzept vor. Hiermit will die Verwaltung die aus heutiger Sicht notwendigen 500 Ladepunkte ermöglichen oder selbst schaffen.
- Im Sinne der Subsidiarität bemüht sich die Verwaltung zuerst um Ladeangebote auf privaten Flächen, besonders Kundenparkplätzen von Super- und Fachmärkten und Einzelhandel, bevor auf öffentlichem Grund geplant wird. Die Unternehmen werden angesprochen und in die Standortplanung einbezogen. Die Verwaltung berät Unternehmen zu den Vorteilen, zur Umsetzung und zu Fördermöglichkeiten ihrer Projekte.
- In städtischer Verantwortung sind Standorte an öffentlichen Einrichtungen – Rathaus & Bezirksämter, ÖPNV-Knoten sowie Sport-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen. Hier befindet sich besonders häufig genügend Parkraum in städtischem Eigentum und es gibt positive Nutzungsüberschneidungen: BesucherInnen sowie MitarbeiterInnen der Einrichtungen laden tagsüber, FreizeitsportlerInnen oder VeranstaltungsbesucherInnen meist am Abend, AnwohnerInnen abends und nachts. Die Erfahrungen mit der bestehenden Ladeinfrastruktur bestätigen diese Einschätzung eindrücklich, die Ladesäulen an Rathaus und Bezirksämtern sind im Stromabsatz Spitzenreiter.
- Stadtteile ohne vorhandene Ladeinfrastruktur haben hohe Priorität. Stadtteile und Straßenzüge mit hohem Anteil an Mehrfamilienhäusern haben ebenfalls Priorität, da hier privates Laden baulich aufwändig oder gar nicht möglich ist und die Auslastung öffentlicher Ladeinfrastruktur aufgrund der Bebauungs- und Wohndichte potentiell höher ist.
- In Siedlungsbezirken ohne geeignete Parkplätze an öffentlichen Einrichtungen werden zentral gelegene Parkflächen gesucht und vorgeschlagen.
- Die Kosten für Ladeinfrastruktur hängen ganz wesentlich von der Entfernung zu Netzeinspeisepunkten und Trafostationen ab. Dies wird bei den vorgeschlagenen Standorten wo irgend möglich berücksichtigt.
- Aus Gründen des Stadtbilds, des sich wandelnden Mobilitätsverhaltens und zur Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit ist das Ziel der Verwaltung, statt einzelner Ladesäulen am Straßenrand zentral in den Vierteln gelegene Lade-Hubs zu schaffen. Ziel ist außerdem, das Ladeangebot vor allem auf größeren Parkplätzen zu schaffen, um die Reduktion der Parkfläche für fossil betriebene Fahrzeuge verträglich zu halten.
- Standard für die Ladeparkplätze sind so genannte Senkrechtparkplätze. Längsparkplätze werden nicht in Betracht gezogen. Ausnahmen in Gebieten wo es keinerlei senkrechte Alternativen gibt müssen zwischen Parkfläche und Geh-/Radweg eine Grünfläche aufweisen.
- Um das Laden für AnwohnerInnen attraktiv zu machen schlägt die Verwaltung vor, das Parken (auch nach dem Laden) zwischen 20 und 7 Uhr für AnwohnerInnen mit E-Autos nicht zu sanktionieren.
5. Umsetzung
In einem ersten Ausbauschritt zur flächendeckenden Ermöglichung von Elektromobilität bestimmt die Verwaltung für jedes der 18 wohnbaulich geprägten Sozialräume/Stadtviertel zentrale öffentliche Flächen. Im Umfeld besonders dicht besiedelter Quartiere werden weitere Flächen ausgewiesen. Diese werden mit den Stadtwerken abgestimmt. Im Anschluss werden die Standortvorschläge den Gemeinde- und Ortschaftsräten zur Kenntnis gegeben, in einem wettbewerblichen Verfahren veröffentlicht und den marktteilnehmenden Unternehmen zur Realisierung einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur angeboten.
Im anschließenden wettbewerblichen Verhandlungsverfahren wird der geeignetste Investor anhand festgelegter Kriterien ermittelt. Hierbei legt die Verwaltung die technischen Vorgaben aus der im Juli verabschiedete Richtlinie zugrunde.
Weitere Kriterien sind
- Kundenfreundlichkeit: Standzeit und Blockiergebühren; Endkundenpreis; Ad-Hoc-Bezahlung via Girocard/EC; Roaming
- Umsetzungszeitraum
- CO2-Bilanz des verkauften Stroms
- Nachhaltigkeit (Rückbaubarkeit / CO2-Bilanz) der Technik
- Bereitschaft, direkt die gesamte Zahl der von der Stadt für den Standort vorgesehenen Ladepunkte zu realisieren
- Bereitschaft zur Überlassung oder ggf. Rückbau des Netzanschlusses nach Ablauf der Gestattung/Pacht
Standorte, für die sich keine Interessenten im Verfahren finden, sowie Standorte an städtischen Einrichtungen realisiert die Verwaltung selbst und beantragt hierzu eine Förderung via LGVFG. Hierbei tritt die Verwaltung nicht als Ladesäulenbetreiber, aber als Bauherr und Pachtgeber auf, beziehungsweise beauftragt Dienstleister mit Planung, Bau und anschließendem Betrieb.
6. Pilotprojekte „Östlicher Rathausplatz“ und „Parkplatz Stadthalle (Burghaldenstraße)“
Im Umfeld des Rathauses besteht ein großer Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Auslastung der Ladesäulen in der Wolboldstraße ist hoch. Dadurch gibt es eine große Lücke für Fahrzeuge von Besuchenden sowie in Zukunft für ein e-Carsharing-Angebot, an dem die Verwaltung arbeitet. Die Netzkapazitäten an der Wolboldstraße erlauben derzeit dort keine weiteren Ladesäulen, deshalb plant die Verwaltung die Elektrifizierung der sechs Stellplätze am östlichen Rathausplatz. An sechs behindertengerechten Stellplätzen sollen sechs Ladepunkte geschaffen werden, die ebenfalls den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Einer der Parkplätze wird für Parken mit Behinderung reserviert, die übrigen sollen für Laden reserviert, aber für Parken mit Behinderung ebenfalls freigegeben sein.
Die CC BS GmbH hat Bedarf an ausreichend Ladeangeboten im Umfeld der Stadthalle, da diese von immer mehr potentiellen MieterInnen nachgefragt und zur Voraussetzung gemacht wird. Zur Entlastung der stark nachgefragten Ladesäulen an der Wolboldstraße benötigt es ebenfalls dringend Ausweichstandorte, sowohl für städtische MitarbeiterInnen als auch für BesucherInnen der Innenstadt. Während des Umbaus der Tiefgarage Marktplatz ist ebenfalls eine zentrumsnahe Alternative mit Ladeangebot wichtig.
Die Verwaltung plant, auf den der Stadthalle nächstgelegenen beiden Parkstreifen insgesamt 20 bis 24 Ladepunkte zu errichten und den Pachtvertrag mit der CC BS GmbH um den zweiten Parkstreifen inklusive der Ladeinfrastruktur zu erweitern. Hierbei wird gewährleistet, dass die Ladepunkte 24 Stunden öffentlich zugänglich sind und von AnwohnerInnen zwischen 20 und 7 Uhr auch nach dem Ladevorgang zum Parken von EV genutzt werden können.
Bekanntmachung
Aufruf zur Einreichung einer Interessebekundung zum Bau und Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Sindelfingen.
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