Die Stadt Sindelfingen unterstützt

Sportförderung

Die gesellschaftliche Bedeutung und die positive soziale, pädagogische und gesundheitliche Wirkung des Sports liegen uns am Herzen. Daher unterstützt die Stadt Sindelfingen, dem Subsidiaritätsprinzip folgend, förderungswürdige Sportvereine und -organisationen gezielt über die Sportförderung. Damit leistet die Sportstadt Sindelfingen ihren Beitrag zur Sportversorgung der Bevölkerung und insbesondere der Jugend.

Umfang der Förderung

Der Umfang der Sportförderung ist sehr ausgeprägt und kann im Detail den Richtlinien für die Sportförderung entnommen werden. So umfasst diese u.a. einen ermäßigten Entgeltsatz für die Nutzung städtischer (Sport)Einrichtungen, die anteilige Erstattung von Benutzungsentgelten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb, Veranstaltungen sowie die Auszahlung eines Kinder- und Jugendförderbeitrags. Ferner werden Zuschüsse für Sportler, Übungsleiter, besondere sportliche Veranstaltungen und Angebote, Anschaffungen von Sport- und Pflegegeräten, investive Maßnahmen und Kooperationsmaßnahmen zwischen Schulen und Vereinen gewährt. Vereine mit mindestens 250 Mitgliedern erhalten außerdem einen Verwaltungskostenzuschuss.

Antragsverfahren

Anträge auf Sportförderung können schriftlich (formlos) eingereicht werden. Zu beachten ist das Antragsverfahren zur Sportförderung, das im Downloadbereich der Infospalte eingesehen werden kann. Details hierzu sind im §3 der Richtlinien für die Sportförderung geregelt. Bei Bedarf helfen Ihnen auch gerne die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sport- und Bäderamts weiter.