Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie öffentliche Bekanntmachungen welche die Stadt Sindelfingen betreffen.

Informationen zu den aktuellen Beteiligungs- und Planungsverfahren finden Sie auf der Seite Beteiligungsverfahren.

Grundsteuer fällig am 15. Februar

09.02.2024

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das I. Quartal am 15. Februar 2024 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: grundsteuer@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 09. Juni 2024

09.02.2024

Bekanntmachung herunterladen (134,8 KiB)

 „Talstraße Ost / Allmendäcker I“, 1. Änderung, Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs

12.01.2024

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 05.12.2023 in öffentlicher Sitzung dem fortge-schriebenen Entwurf zum Bebauungsplan und zur Satzung über örtliche Bauvorschriften „Tal-straße Ost / Allmendäcker I“, 1.Änderung, Planbereich 102-09 in Sindelfingen-Maichingen zugestimmt und die erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch beschlossen.
 
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt.
 
Der räumliche Geltungsbereich des fortgeschriebenen Entwurfs zum Bebauungsplan und zur Satzung über örtliche Bauvorschriften wird wie folgt begrenzt:
 
Westlicher Teilbereich
im Norden:      durch die Wegeparzelle der Talstraße Nr. 261
im Osten:        durch die Bahnbetriebsgrundstücke Nr. 751/1 und 751/3
im Süden:       durch die gebildete Ausdehnungsgrenze der zentralen Bussteiganlage,
welche sich auf Flächen der Flurstücke Nr. 751/2 und 751/5 erstreckt
im Westen:      durch die Wegeparzelle der Talstraße Nr. 261
 
Östlicher Teilbereich
im Norden:      durch die Grenze zwischen den Wegeparzellen der Grünäckerstraße Nr. 392 sowie die Wegeparzelle der Anna-Reich-Straße Nr. 3640 sowie deren Verlän-gerung in westlicher Richtung auf die angrenzende Wegeparzelle Nr. 710/1 bzw. das Bahnbetriebsgrundstück Nr. 751/1
im Osten:        durch die Wegeparzelle der Anna-Reich-Straße Nr. 3640, das Flurstück Nr. 3653 sowie weiter südlich durch die Wegeparzelle Nr. 710/1
im Süden:       durch die südliche Grenze der Wegeparzelle der Anna-Reich-Straße Nr. 3640 sowie deren Verlängerung in westlicher Richtung in die Wegeparzel-le Nr. 710/1 bzw. südlich anschließend durch die Abgrenzung der beste-henden Frei-flächen um die Treppen- und Rampenanlage im Bereich der Wegeparzelle Nr. 710/1
im Westen:      durch die Lage der bestehenden Lärmschutzwand östlich der Rankbach-bahntrasse im Bereich des Bahngrundstücks Nr. 751/1

Maßgebend ist der fortgeschriebene Entwurf zum Bebauungsplan und zur Satzung über örtli-che Bauvorschriften des Amtes für Stadtentwicklung und Geoinformation - Abt. Stadtentwick-lung vom 15.09.2023. Es gilt die Begründung vom 15.09.2023.
 
Die wesentlichen Ziele des Bebauungsplans im Einzelnen sind:
-           Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Zentralen Bussteiganlage im nördlichen Anschluss an das ehem. Empfangsgebäude des Bahnhof Maichingen
-           Schaffung von Baurecht zur Verschiebung der heute bestehenden öffentlichen Parkie-rungsanlage in den nördlichen Anschluss zur Zentralen Bussteiganlage
-           Sicherung von heute bereits bestehenden öffentlichen Stellplatzanlagen im östlichen An-schluss an die Bahnanlagen zur Sicherung der Park-und-Ride-Funktion
 
Der fortgeschriebene Entwurf zum Bebauungsplan und zur Satzung über örtliche Bauvor-schriften sowie die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 22.01.2024 bis einschließlich 22.02.2024 im Internet unter der URL
 
https://www.sindelfingen.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht.
 
Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen im gleichen Zeitraum im Amt für Stadtent-wicklung und Geoinformation der Stadt Sindelfingen (Rathaus Sindelfingen, Rathausplatz 1; im Flur des 6. Stockwerks - die Räume sind barrierefrei erreichbar) während der nachfolgend dokumentierten Dienststunden öffentlich ausgelegt. Auskünfte zu den vorgenannten Unterla-gen werden im gleichen Zeitraum beim Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation - Abt. Stadtentwicklung, Raum 6.02, während der nachfolgend dokumentierten Dienststunden erteilt.
 
Montag bis Mittwoch:
8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch von
-           der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch,
-           dem Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch,
-           der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch, welche Arten umweltbezogener Infor-mationen verfügbar sind,
-           der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 Baugesetzbuch sowie von
-           der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c Baugesetzbuch
abgesehen wird.
 
Während der Auslegungsfrist können beim Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation Stel-lungnahmen zu den im fortgeschriebenen Entwurf zum Bebauungsplan und zur Satzung über örtlich Bauvorschriften geänderten Sachverhalten und zu den Auswirkungen der Änderungen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
 
Weiterer Hinweis:
 
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die erstmalige Aufstellung oder die Änderung von Bebauungsplänen für Grundstückseigentümer Erschließungs- und Abwasserbeiträge entste-hen können.
 
 
Sindelfingen, den 12.01.2024
 
gez. Michael Paak
Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation
 

Zweckverband Technische BetriebsdiensteBöblingen/Sindelfingen: Verbandsversammlung

12.01.2024

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.11.2023 den Jahresabschluss des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß § 16, Eigenbetriebsgesetz wie folgt festgestellt:
 
Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen wird für das Wirtschaftsjahr 2022 mit folgenden Daten festgestellt:
 
Die Bilanzsumme beträgt                                          17.099.771,46 EURO
 
Davon entfallen auf der Aktivseite
auf das Anlagevermögen                                          12.599.205,39 EURO
auf das Umlaufvermögen                                             4.500.566,07 EURO
 
Davon entfallen auf der Passivseite
auf das Eigenkapital                                        7.374.576,81 EURO
auf die Rückstellungen                                                   745.424,01 EURO
auf die Verbindlichkeiten                                              8.882.086,74 EURO
Passive Rechnungsabgrenzungsposten                               97.683,90 EURO
 
Der Jahresverlust beträgt                                                 41.073,65 EURO
Die Summe der Erträge beträgt                                  8.558.285,93 EURO
Die Summe der Aufwendungen beträgt                          8.599.359,58 EURO
 
Der Jahresverlust 2022 (41.073,65 EURO) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
 
Die Geschäftsführung des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen erhält für das Wirtschaftsjahr 2022 die Entlastung.
 
Die Geschäftsführung wird beauftragt, das Ergebnis öffentlich bekannt zu geben und den Abschlussbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
 
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Andrea Mende
geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB erteilt.
 
Der Jahresabschluss 2022 wird im Zweckverband Technische Betriebsdienste
Wolfgang-Brumme-Allee 66, 71034 Böblingen vom 15.01.2024 bis einschließlich
24.01.2024 im Zimmer 116 (1. OG) öffentlich ausgelegt.
 
 

Grundsteuerbescheide für das Jahr 2024

05.01.2024

Alle Steuerpflichtigen erhalten Grundsteuerbescheid
 
Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass aufgrund einer Softwareumstellung alle Grundsteuerpflichtigen Mitte Januar 2024 einen Grundsteuerbescheid erhalten.
 
In sonstigen Jahren erhalten nur diejenigen Steuerpflichtigen einen schriftlichen Grundsteuerbescheid,
bei denen eine Änderung auf den 1. Januar eingetreten ist die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen die einen jährlichen Bescheid beantragt haben.
 
 

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes

29.12.2023

Offenland-Biotopkartierung im Landkreis Böblingen
 
Ergebnisse der Kartierung auf der Internetseite der LUBW
In [Gemeindename] hat im Jahr 2022 die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg stattgefunden. Die Ergebnisse können ab sofort auf der Internetseite der LUBW über den Daten- und Kartendienst kostenlos abgerufen werden:
http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/
→ Natur und Landschaft
→ Geschützte Biotope bzw. Natura 2000- FFH-Mähwiesen
Hier sind die genaue Lage der Biotope und FFH-Mähwiesen sowie alle weiteren erfassten Informationen wie Beschreibungen und Artenlisten hinterlegt. Abgrenzungen und Daten können als PDF-Dokumente oder in Form von Shape-Dateien für Geografische Informationssysteme heruntergeladen werden.
Die Abgrenzungen der Biotope und FFH-Mähwiesen werden ebenfalls einmal pro Jahr in die landwirtschaftlichen Informationssysteme GISELa und FIONA übertragen.
Durch die Kartierung wurden 2022 alle gesetzlich geschützten Biotope wie beispielsweise Magerrasen, Nasswiesen und Feldhecken in Form von Biotopkomplexen erfasst. In diesen Komplexen wurden dann die Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen ermittelt. Die FFH-Mähwiesen wurden gesondert erfasst.
Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes in Europa. Die FFH-Richtlinie hat die Sicherung der biologischen Vielfalt sowie die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der europaweit bedeutenden Arten und Lebensraumtypen (LRT) zum Ziel. Die EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFH-Gebiete den Erhaltungszustand dieser Schutzgüter zu überwachen und alle sechs Jahre die Ergebnisse dieses Monitorings an die EU zu melden.
Um im Rahmen der FFH-Berichtspflicht Daten mitteilen zu können, wird unter anderem die Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. Da es sich bei einem Großteil der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg zugleich um FFH-LRT handelt, wird die Erhebung dieser beiden miteinander verknüpft.
 
Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Landkreis Böblingen als untere Naturschutzbehörde (landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de).
 

Krankenhaus Sindelfingen: Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022

29.12.2023

Eigenbetrieb Städtisches Krankenhaus Sindelfingen
Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat in seiner Sitzung am
Dezember 2023 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 gemäß § 16 Eigenbetriebsge­setz (EigBG) festgestellt.
 
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 wurden wie folgt festgestellt: Die Bilanzsumme auf 20.952.678,98 €
            davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 985.710,00 € das Umlaufvermögen 0,00 € den Ausgleichposten nach dem KHG 966.968,98 €
            auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 676.888,37 € die Sonderposten 947.138,00 € die Rückstellungen 502,62 € die Verbindlichkeiten 149,99 € den Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 0,00 € Die Summe der Erträge 745.773,11 €
            die Summe der Aufwendungen            1.408.210,72 €.
Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2020 in Höhe von 662.437,61 € wird mit neuer Rechnung vorgetragen.Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2020 sind beim Amt für Finanzen (Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 2.15) gemäß § 16 Abs. 4 EigBG in der Zeit vom 02. Januar bis zum 10. Januar 2024 (je ein­schließlich) öffentlich ausgelegt.
 
 
 
 
 
Eigenbetrieb Städtisches Krankenhaus Sindelfingen
Feststellung des Jahresabschlusses 2021
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat in seiner Sitzung am
Dezember 2023 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 gemäß § 16 Eigenbetriebsge­setz (EigBG) festgestellt.
 
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 wurden wie folgt festgestellt: Die Bilanzsumme auf 19.613.535,98 €
            davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 646.567,00 € das Umlaufvermögen 0,00 € den Ausgleichposten nach dem KHG 966.968,98 €
            auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 008.437,58 € die Sonderposten 212.752,00 € die Rückstellungen 563,25 € die Verbindlichkeiten 783,15 € den Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 0,00 € Die Summe der Erträge 745.773,11 €
            die Summe der Aufwendungen            1.414.223,90 €.
Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2021 in Höhe von 668.450,79 € wird mit neuer Rechnung vorgetragen.Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2021 sind beim Amt für Finanzen (Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 2.15) gemäß § 16 Abs. 4 EigBG in der Zeit vom 02. Januar bis zum 10. Januar 2024 (je ein­schließlich) öffentlich ausgelegt.
 
 
 
 
 
Eigenbetrieb Städtisches Krankenhaus Sindelfingen
Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat in seiner Sitzung am
Dezember 2023 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß § 16 Eigenbetriebsge­setz (EigBG) festgestellt.
 
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 wurden wie folgt festgestellt: Die Bilanzsumme auf 18.313.970,98 €
            davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 347.002,00 € das Umlaufvermögen 0,00 € den Ausgleichposten nach dem KHG 966.968,98 €
            auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 371.314,26 € die Sonderposten 498.078,00 € die Rückstellungen 333,39 € die Verbindlichkeiten 245,33 € den Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 0,00 € Die Summe der Erträge 727.350,65 €
            die Summe der Aufwendungen            1.364.473,97 €.
Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2022 in Höhe von 637.123,32 € und die vorgetragenen Verluste aus 2020 und 2021 in Höhe von 1.330.123,32 € werden mit der Kapitalrücklage verrechnet.Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2022 sind beim Amt für Finanzen (Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 2.15) gemäß § 16 Abs. 4 EigBG in der Zeit vom 02. Januar bis zum 10. Januar 2024 (je ein­schließlich) öffentlich ausgelegt.
 
 
 

Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH

29.12.2023

Allgemeine Tarifpreise Wasser gültig ab 01.01.2024
Die Stadtwerke Sindelfingen werden zum 01.01.2024 die Trinkwasserpreise anheben. Dabei bleibt der Arbeitspreis stabil und der jährliche Grundpreis wird erhöht.
Hintergrund für die Wasserpreiserhöhung sind kontinuierlich steigende Kosten der Wasserversorgung. Das sind z.B. Material- und Lohnkosten für den Unterhalt der Infrastruktur, etwa für Ersatzinvestitionen an Wasserhochbehältern oder Reparaturmaßnahmen bei Rohrbrüchen sowie die Aufwendungen für Pumpenstrom. Aber auch die Kosten für den Wasserbezug bei unserem Vorlieferanten, der Bodenseewasserversorgung, sind weiter stark angestiegen. Einen Teil der Kostensteigerungen haben wir durch Einsparungen und Effizienzmaßnahmen kompensiert, allerdings können wir eine Preiserhöhung zum 01.01.2024 nicht vollständig vermeiden.
Da in der Wasserversorgung etwa 80 % der Kosten sogenannte Fixkosten sind, vor allem die Kapitalkosten, die Wartungs- und Betriebskosten für Anlagen (Wasserrohrnetz, Brunnen, Behälter, Aufbereitungsanlagen usw.) oder Lohnkosten und lediglich 20 % der Kosten variabel in Abhängigkeit des Verbrauches sind (z.B. Pumpstrom, Wasserentnahmeentgelt), erfolgt die Preiserhöhung in Form einer Anhebung bei den Grundpreisen. Dabei werden die Grundpreise abhängig von der Nenngröße und der Bauart des Wasserzählers angehoben.
Beim Zähler QN 2,5 (Nassläufer) beispielsweise, der in Sindelfingen überwiegend eingebaut ist (zu 90 %), steigt der jährliche Grundpreis ab 01.01.2024 um 28,55 Euro brutto (= 26,68 Euro netto) auf 142,72 Euro brutto. Für einen typischen 4-Personen-Haushalt (Jahresverbrauch 150 m³) ist das ein Anstieg von 2,38 Euro im Monat bzw. 5,5 %.
Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 7%. Die neuen Preise gültig ab 01.01.2024 sind in dem nebenstehen Preisblatt dargestellt.
 
Allgemeines:
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen sind im Internet abrufbar (www.stadtwerke-sindelfingen.de) und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Sindelfingen aus und können zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen oder abgeholt werden. Auf Anforderung senden wir diese auch gerne kostenlos zu.
Für Fragen zu den neuen Preisen steht Ihnen unser Verbrauchsabrechnungsteam unter Tel. 07031/6116-310 oder unser Kundenberatungsteam unter 6116-320 gern zur Verfügung (Montag-Donnerstag von 8:00-12:00 Uhr und von 13:30-17:00 Uhr sowie Freitag von 8:00-13:00 Uhr).
Persönliche Gespräche können gern vereinbart werden.
Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Rosenstraße 47, 71063 Sindelfingen
 

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Änderung der Landesbauordnung

22.12.2023

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 08.11.2023 das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren beschlossen. Es ist seit dem 25. November 2023 in Kraft.
 
Eine wesentliche Änderung betrifft die Nachbarbenachrichtigung / Angrenzerbeteiligung / Nachbarbeteiligung.
 
Die seitherige Praxis, dass grundsätzlich alle Eigentümer angrenzender Grundstücke von einem Bauvorhaben benachrichtigt werden, wird aufgegeben. Künftig erfolgt eine Benachrichtigung nur noch in Fällen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften (sog. AAB-Fälle) – die also auch dem Schutz der Nachbarschaft dienen.
 
Angesichts des Umstandes, dass es tatsächlich nur wenige nachbarschützende Vorschriften gibt und hiervon weitgehend von der Baurechtsbehörde keine Abweichungen zugelassen werden, wird eine Angrenzerbenachrichtigung i.d.R. nicht mehr erfolgen und die Ausnahme bleiben.
 
Eine Information der Nachbarn zu einem Bauvorhaben erfolgt - wenn überhaupt -, allenfalls noch nach Abschluss des Verfahrens durch die Zustellung/Bekanntgabe der Baugenehmigung soweit öffentlich-rechtliche geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können. Die Schwelle hierfür ist also niedriger als bei der Angrenzerbeteiligung.
 
 

SATZUNG über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Marktplatz + Post-/VoBa-Areal"

22.12.2023

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Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Marktplatz Sindelfingen“

22.12.2023

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Sitzung Zweckverband Kläranlage Böblingen-Sindelfingen

15.12.2023

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
 
Zweckverband Kläranlage Böblingen-Sindelfingen
 
B E K A N N T M A C H U N G
 
Sitzung des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen
 
am Dienstag, 19.12.2023, 08:30 Uhr
 
Ort: Kläranlage Böblingen-Sindelfingen,
Entenseestraße 1, 71063 Sindelfingen
 
T A G E S O R D N U N G
 
Öffentlich
Bekanntgaben
 
Wirtschaftsplan 2024 Zweckverband Kläranlage Böblingen-Sindelfingen 320/2023
 
11.12.2023
 
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH

15.12.2023

Allgemeine Tarifpreise Fernwärme gültig ab 01.01.2024
Die Preisbestandteile der Tarifpreise (Arbeitspreis, Grundpreis usw.) sind veränderlich und werden jeweils zum 01.01. eines Jahres aus Preisformeln unter Verwendung von Indexwerten des Statistischen Bundesamtes neu berechnet.Aufgrund des Anstieges der Indexwerte (Lohnindex, Investitionsgüterindex, Erdgasindex usw.) ergeben sich aus den Preisformeln höhere Wärmepreise. So steigt der Arbeitspreis um 4,16 ct/kWh brutto, der Grundpreis Zone-1 um 3,76 Euro pro Jahr, der Grundpreis Zone-2 um 0,65 Euro je kW Wärmeleistung und der Jahresmesspreis um 3,14 Euro brutto. Die neuen Preise gültig ab 01.01.2024 sind im beigefügten Preisblatt dargestellt.Sämtliche Bruttopreise in dieser Bekanntmachung beinhalten die für Fernwärmelieferung abgesenkte Umsatzsteuer in Höhe von 7%. Die Absenkung der Umsatzsteuer ist befristet. Nach aktueller Gesetzeslage gilt ab 01.04.2024 wieder der reguläre Steuersatz von 19%, es gibt aber in der Bunderegierung Diskussionen über eine frühere Anhebung auf 19%. Nach dem Anstieg der Umsatzsteuer erhöhen sich die Bruttopreise entsprechend.Hintergrund für den Anstieg der Fernwärmepreise ist vor allem der starke Anstieg des Erdgasindex. In die Preisbildung ab 01.01.2024 fließen die zwölf Monatswerte von Oktober-2022 bis September-2023 und somit auch die krisenbedingten Höchststände der Gaspreise von Ende 2022 ein.Da die Energiepreisbremsen vermutlich zum Jahresende auslaufen wird es für die Fernwärmekunden in 2024 keine Entlastung mehr geben. Das sehen wir als einen gewissen Webfehler im Gesetz. Gerade bei Fernwärme wäre ein späterer Beginn und ein späteres Ende der Preisbremse sinnvoll gewesen, weil die Fernwärmepreise mit zeitlichem Verzug dem Energiemarkt folgen. Insgesamt haben aber auch Fernwärmekunden deutlich von den verschiedenen Maßnahmen zur Energiepreisabfederung profitiert, etwa von der „Dezemberhilfe“ im Jahr 2022, der Energiepreisbremse sowie von der befristeten Umsatzsteuerabsenkung. Allgemeines:Die Allgemeinen Preise und Bedingungen sind im Internet abrufbar (www.stadtwerke-sindelfingen.de) und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Sindelfingen aus und können zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen oder abgeholt werden. Auf Anforderung senden wir diese auch gerne kostenlos zu.Für Fragen zu den neuen Preisen steht Ihnen unser Verbrauchsabrechnungsteam unter Tel. 07031/6116-310 oder unser Kundenberatungsteam unter 6116-320 gern zur Verfügung (Montag-Donnerstag von 8:00-12:00 Uhr und von 13:30-17:00 Uhr sowie Freitag von 8:00-13:00 Uhr).
Persönliche Gespräche können gern vereinbart werden.Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Rosenstraße 47, 71063 Sindelfingen 

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Sitzung des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen

08.12.2023

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
 
Zweckverband Kläranlage Böblingen-Sindelfingen
 
 
B E K A N N T M A C H U N G
 
Sitzung des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen
 
am Donnerstag, 14.12.2023, 08:30 Uhr
Entenseestraße 1, 71063 Sindelfingen
 
 
T A G E S O R D N U N G     Vorlage Nr.
Öffentlich
 
Bekanntgaben
           
Neubau Biologie Vergabe der Technik - Gewerk Pumpen 340/2023
 
Neubau Biologie Vergabe der Technik – Gewerk Belüftung 341/2023
 
Neubau Biologie Vergabe Technik - Gewerk Nachklärbecken 5 342/2023
 
Lieferleistung / Vergabe Klärschlammentsorgung – Kläranlage Böblingen-Sindelfingen 304/2023
 
Neubau Biologie Vergabe Bautechnik - Gewerk Gründach auf Maschinengebäude 354/2023
 
Neubau Biologie Vergabe der Elektrischen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR Steuerungstechnik) 353/2023
 
Neubau Biologie-Vergabe von Projektsteuerungsleistungen             306/2023
 
Baubeschluss Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) Kläranlage Sindelfingen über Regenüberlaufbecken und Sandfilter 305/2023
 
Betriebsbericht 2022             133/2023 Wirtschaftsplan 2024 Zweckverband Kläranlage Böblingen-Sindelfingen 320/2023
 
Verschiedenes
 
 
04.12.2023
 
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Sitzung des Schulverbands Goldberg-Gymnasium

08.12.2023

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
 
Schulverband Goldberg-Gymnasium
Böblingen-Sindelfingen
 
B E K A N N T M A C H U N G
 
Sitzung des Schulverbands Goldberg-Gymnasium
 
am Freitag, 15.12.2023, 08:30 Uhr
Goldberg-Gymnasium Sindelfingen,
Frankenstraße 15, Raum W11, Westbau 1. Stock
 
 
T A G E S O R D N U N G     Vorlage Nr.
Öffentlich
 
Bekanntgaben
           
Masterplan Schulen Goldberg-Gymnasium Böblingen-Sindelfingen
Ergebnis Masterplan Schulen
Bau- und Vergabebeschluss für Einzelmaßnahmen     160/2023
 
Digitalisierung – Ausstattung der SchülerInnen mit digitalen Endgeräten 372/2023
 
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 des Schulverbands Goldberg-Gymnasium Böblingen - Sindelfingen 202/2023
 
Feststellung Ermächtigungsüberträge 2020 und 2021 und 2022 15/2023
 
 
Verschiedenes
 
 
05.12.2023
 
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Jahresabschluss Zweckverband Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen

08.12.2023

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

01.12.2023

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen (Rathaus, Servicepunkt, Rathausplatz 1, Tel. 94-468), beim Bezirksamt Maichingen (Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger Str. 44, Tel. 94-110) oder beim Berzirksamt Darmsheim (Rathaus, Widdumstr. 12, Tel. 94-872) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

Sitzung Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

01.12.2023

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:  Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen      
 
Sitzung der Verbandsversammlung
am Freitag, 8. Dezember 2023, 15:00 Uhr
in der Geschäftsstelle des Zweckverbands Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
OG, Konrad-Zuse-Platz 1, 71034 Böblingen
 
 
TAGESORDNUNG
 
TOP 1     Bekanntgaben
           
TOP 2 Beauftragung Prüfung Jahresabschluss 2023 des Zweckverbandes
Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
           
TOP 3 Zusammensetzung der Verbandsversammlung - Wahl der beiden weiteren Stellvertreter/-innen des Verbandsvorsitzenden          
 
TOP 4
Verschiedenes
           
 
Gez.
Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender
 

Sitzung der Verbandsversammlung ZVTBS

24.11.2023

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen am 29. November 2023 um 08:30 Uhr im Besprechungszimmer des Zweckverbandes in der Wolfgang-Brumme-Allee 66 in 71034 Böblingen
 
T a g e s o r d n u n g
 
Öffentlich
 
Wahl des Verbandsvorsitzenden und des stellv. Verbandsvorsitzenden ZV TBS
 
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022
 
Jahresabschluss 2022
 
Quartalsbericht 2023
 
Lieferung einer Kompaktkehrmaschine klein
(Ersatzbeschaffung BB-BS 214)
 
Verschiedenes
 
 
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender
 

Bekanntmachung der Stadtwerke zu Strom und Erdgas

17.11.2023

Grund- und Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2024
Zu Beginn des Jahres 2024 ändern sich die Kosten in der Stromversorgung. Die Summe der gesetzlichen Umlagen (KWKG-, §19StromNEV-, Offshore- und AblaV-Umlage) sinkt um 0,031 ct/kWh netto und bei den Netznutzungsentgelten steigt der Verbrauchspreis um 0,89 ct/kWh netto und der jährliche Grundpreis steigt um 10,00 Euro/Jahr netto. Das Saldo der staatlichen und regulatorischen Kostenbestandteile erhöht sich damit beim Verbrauchspreis um 1,02 ct/kWh brutto und beim Grundpreis um 11,90 Euro/Jahr brutto.
Bei der Energiebeschaffung ergeben sich dagegen Vorteile, was insgesamt für die Preise ab ab 01.01.2024 eine Senkung beim Verbrauchspreis und ein Anstieg beim Grundpreis bedeutet.
Außerdem entfällt ab 01.01.2024 die erste Preisstufe der Grund- und Ersatzversorgung (bis 344 kWh HT/Jahr bzw. bis 437 kWh HT/Jahr).
Die neuen Preise der Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2024 sind in dem nebenstehen Preisblatt dargestellt. Bei Haushalts- und Landwirtschaftlichem Bedarf sinken die Verbrauchspreise um 6,52 ct/kWh brutto (5,48 ct/kWh netto), bei gewerblichem Bedarf sinken die Verbrauchspreise um 9,44 ct/kWh brutto (7,93 ct/kWh netto) und der Grundpreis erhöht sich um 11,90 Euro / Jahr brutto (10,00 Euro/Jahr netto) (jeweils verglichen mit der alten Preisstufe 2). Rechtsgrundlage für die Preisänderung ist § 5 und § 5a der StromGVV.
 
Grund- und Ersatzversorgung Erdgas ab 01.01.2024
Zu Beginn des Jahres 2024 ändern sich die Kosten in der Erdgasversorgung. Die Netznutzungsentgelte steigen um ca. 0,15 ct/kWh brutto und der CO2-Preis steigt um 0,19 ct/kWh brutto. Vorteile bei der Gasbeschaffung führen aber insgesamt zu einer Senkung der Verbrauchspreise.
Ab 01.01.2024 sinkt der Verbrauchspreis um 1,70 ct/kWh brutto (bzw. 1,59 ct/kWh netto). Die neuen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 01.01.2024 sind in dem nebenstehen Preisblatt dargestellt. Rechtsgrundlage für die Preisänderung ist § 5 und § 5a der GasGVV.
Die Bruttopreise in dieser Bekanntmachung sind mit der für Erdgaslieferungen abgesenkten Umsatzsteuer von 7 % berechnet. Die Absenkung der Umsatzsteuer ist befristet. Nach aktueller Gesetzeslage gilt ab 01.04.2024 wieder der reguläre Steuersatz von 19 %, in der Bundesregierung gibt es aber Diskussionen, bereits zum 01.01.2024 wieder auf 19% umzustellen. Nach dem Anstieg der Umsatzsteuer auf 19 % erhöhen sich die Bruttopreise entsprechend.
 
Allgemeines
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten den Umsatzsteuersatz von 19 % bei Strom und den reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % bei Gas. Die Allgemeinen Preise und Bedingungen sind im Internet abrufbar (www.stadtwerke-sindelfingen.de) und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Sindelfingen aus und können zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen oder abgeholt werden. Auf Anforderung senden wir diese auch gerne kostenlos zu.
Gemäß § 5 Absatz 3 der StromGVV bzw. der GasGVV haben Sie im Fall einer Preisänderung das Recht, den bestehenden Grundversorgungsvertrag für Strom bzw. für Gas ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Nähere Informationen zu den gesetzlichen Umlagen beim Strom erhalten Sie im Internet unter www.netztransparenz.de
Für Fragen zu den neuen Preisen steht Ihnen unser Verbrauchsabrechnungsteam unter Tel. 07031/6116-310 oder unser Kundenberatungsteam unter 07031/6116-320 gern zur Verfügung (Montag-Donnerstag von 8:00-12:00 Uhr und von 13:30-17:00 Uhr sowie Freitag von 8:00-13:00 Uhr). Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Rosenstraße 47, 71063 Sindelfingen
 

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Tabelle Erdgas herunterladen (276,8 KiB)

Grundsteuer fällig am 15. November

03.11.2023

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das IV. Quartal am 15. November 2023 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: grundsteuer@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Satzung der Stadt Sindelfingen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 22. Oktober 2023 im Bereich Goldberg

22.09.2023

1 . Aufgrund des S 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2000, zuletzt geändert am 2. Dezember 2020 (GBI. 2020 S. 1095, 1098) in Verbindung mit S 8 Ladenöffnungsgesetz (LadÖG) vom 14. Februar 2007 (GBI. S. 135), zuletzt geändert am 28. November 2017 (GBI. Nr. 24, S. 631) hat der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 21.07.2023 folgende Satzung beschlossen:
 
1 Zeit des Offenhaltens
Die Verkaufsstellen dürfen aus Anlass der Veranstaltung „Goldberg Cup" am 22. Oktober 2023 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
 
2 Geltungsbereich
Der Bereich, in dem die Verkaufsstellen am 22. Oktober 2023 offenhalten dürfen, wird durch folgende Straßen begrenzt:
 
Böblinger Straße von der Autobahn A 81 bis zur Einmündung Goldmühlestraße,
Goldmühlestraße, Königsberger Straße, Eschenbrünnlestraße bis zur Autobahn A 81 und Autobahn A 81
 
3 Schutz der Arbeitnehmer und Wahrung der Schutzbestimmungen für Sonn- und Feiertage
 
Für die Arbeitnehmer, die im Rahmen der in S 1 getroffenen Ausnahmeregelung beschäftigt sind, sind hinsichtlich der Freizeitgewährung die Schutzvorschriften des S 12 LadÖG zu beachten. Weitergehende Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer (z. B. Jugendschutzgesetz, Mutterschutzgesetz usw.) bleiben unberührt. Die Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage sind zu beachten.
 
4 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von S 15 LadÖG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der SS 1 und 3 dieser Satzung zuwider handelt.
 
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
 
5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
 
Die Satzung ist gemäß S 4 Abs. 3 Gemeindeordnung öffentlich bekannt zu machen mit folgendem Hinweis:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
 
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Oberbürgermeister dem Beschluss nach S 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
 
Ist die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1 in 71063 Sindelfingen (Postfach 180, 71043 Sindelfingen) geltend zu machen.
 
der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Sindelfingen, 21. Juli 2023
 
 
Dr. Bernd Vöhringer
Oberbürgermeister
 

Amtliche Bekanntmachungen des Wasserverbandes Aich, Wasserverband Schwippe und Wasserverband Hochwasserschutz Würm

15.09.2023

Amtliche Bekanntmachungen des Wasserverbandes Aich
 
Jahresabschluss des Wasserverbandes Aich
für das Haushaltsjahr 2022
 
Die Verbandsversammlung hat am 24.05.2023 den Jahresabschluss 2022 des Wasserverbandes Aich festgestellt. Der Jahresabschluss liegt an 10 Werktagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während der Sprechzeiten öffentlich zur Einsichtnahme im Landratsamt Böblingen, Parkstr. 16, 71034 Böblingen – Amt für Finanzen, Zimmer A 429 aus.
 
Roland Bernhard
Verbandsvorsteher
 
 
 
 
Amtliche Bekanntmachungen
des Wasserverbandes Schwippe
 
Jahresabschluss des Wasserverbandes Schwippe
für das Haushaltsjahr 2022
 
Die Verbandsversammlung hat am 16.05.2023 den Jahresabschluss 2022 des Wasserverbandes Schwippe festgestellt. Der Jahresabschluss liegt an 10 Werktagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während der Sprechzeiten öffentlich zur Einsichtnahme im Landratsamt Böblingen, Parkstr. 16, 71034 Böblingen – Amt für Finanzen, Zimmer A 429 aus.
 
Roland Bernhard
Verbandsvorsteher
 
 
 
 
Amtliche Bekanntmachungen
des Wasserverbandes Hochwasserschutz Würm
 
Jahresabschluss des Wasserverbandes Hochwasserschutz Würm
für das Haushaltsjahr 2022
 
Die Verbandsversammlung hat am 25.05.2023 den Jahresabschluss 2022 des Wasserverbandes Hochwasserschutz Würm festgestellt. Der Jahresabschluss liegt an 10 Werktagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während der Sprechzeiten öffentlich zur Einsichtnahme im Landratsamt Böblingen, Parkstr. 16, 71034 Böblingen – Amt für Finanzen, Zimmer A 429 aus.
 
Roland Bernhard
Verbandsvorsteher
 
 

Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung der Autobahn GmbH des Bundes

01.09.2023

Bekanntmachung über beabsichtige Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung für das Vorhaben
 
Um.- bzw. Ausbau der Autobahnkreuzes Stuttgart A8/A81/A831 bis zur AS 21 Sindelfingen-Ost
 
auf Grundstücken im Bereich der Gemarkung Sindelfingen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes hat die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin, mit der Planung und Realisierung der um.- bzw. Ausbau des Autobahnkreuzes Stuttgart A8/A81/A831 bis zur AS 21 Sindelfingen-Ost beauftragt.
 
Für die erforderlichen Vorarbeiten, hier: Baugrunduntersuchungen, insbesondere Bohrungen, Rammsondierungen und Bohrkernuntersuchungen mit mobilen Bohrgeräten und anschließender Verfüllung, muss in der Zeit von:
 
02.10.2023 bis 15.02.2024
 
auf folgende Flurstücke im Bereich der Stadt Sindelfingen zugegriffen werden (siehe hierzu auch beigefügter Übersichtsplan in der Anlage):
 
Gemarkung Sindelfingen
9625, 9623, 8860, 8841/1, 8888, 8845, 9600, 8847, 8840/1
 
Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:
 
Zur Ermittlung wichtiger Bodenparameter sind Sondierungen bis zu einer Tiefe von ca. 40 m unter der Geländeoberfläche geplant. Die Bohrungen werden mit Hilfe eines kettengetriebenen, mobilen Bohrgeräts und mit einer Rammsonde durchgeführt. Zusätzlich zu den oben genannten Sondierungen sind an einzelnen Bereiche Arbeiten mit einem größeren Bohrgeräte geplant, um größeren Bohrtiefen zu erreichen. Die Bohrstellen müssen mit Fahrzeugen und Maschinen angefahren werden, um die Arbeiten auszuführen. Dies erfolgt soweit möglich mit einem Kleintransporter oder einer selbstfahrenden Bohrmaschine. Es ist geplant, die Bohrungen mit größeren Bohrgeräte möglichst in bestehenden Straßen und Wege auszuführen. In der Regel sind die Bohrungen auf den jeweiligen Flurstücken innerhalb weniger Tage abgeschlossen.
 
Die die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Maßnahmen unabdingbar sind, sind die Grundstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten aufgrund von § 16a. Abs. 1 Bundesfernstraßengesetzt (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird angeordnet, da an der Planung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Arbeiten können auch durch beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt. Sollte keine Einigung über Grund und Höhe der Entschädigung erreicht werden, wird die zuständige Behörde diese auf Antrag des/der Betroffenen oder der Straßenbaubehörde festsetzen.
 
Die Arbeiten werden durch Beauftragte der DEGES durchgeführt.
 
Wenn das Grundstück verpachtet ist, wird gebeten der DEGES, Abt. P 2.8, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin, Namen und Anschrift (falls möglich auch Telefon) baldmöglichst mitzuteilen.
 
Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geplanten Vorarbeiten bis zum 22.09.2023 gegeben. Sofern gegen die beabsichtigen Vorarbeiten, ggf. auch bezüglich des geplanten Zeitraumes, Einwände bestehen, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist an
 
Die Autobahn GmbH des Bundes
Augsburger Str. 748
70329 Stuttgart
 
Abteilung A 3 – Lärmschutz, Vermessung, Geo- und Bestandsdaten
 
Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

„Verkehrsfläche Ochsenallmend“, Aufstellung des Bebauungsplans mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung

04.08.2023

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Wohnstätten Sindelfingen GmbH - Feststellung des Jahresabschlusses 2022

04.08.2023

Die Gesellschafterversammlung hat am 24. Juli 2023 die Jahresrechnung 2022
festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.226.912,26 € wurde in die Höhe
von 1.000.000,00 € an die Gesellschafter ausgeschüttet. Den Restbetrag über 2.226.912,26 €
wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
 
Der Jahresabschluss wurde von dem Verband baden-württembergischer Wohnungs-
und Immobilienunternehmen e.V. geprüft und für den Jahresabschluss und den
Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß §322 HGB erteilt.
 
In der Zeit vom 10. August bis 24. August 2023 liegt der Jahresabschluss sowie der Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2022 in den Geschäftsräumen der Wohnstätten Sindelfingen GmbH,
Bahnhofstraße 9, 71063 Sindelfingen öffentlich aus.
 
 

"Verkehrsfläche Furtgraben-Aue“, Aufstellung des Bebauungsplans

04.08.2023

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Grundsteuer fällig am 15. August

04.08.2023

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das III. Quartal am 15. August 2023 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: grundsteuer@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Verbandssatzung des Zweckverbands Kläranlage

04.08.2023

Aufgrund von §§ 5, 6, 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Zweckverbandsversammlung am 12.07.2023 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen vom 24.11.1982 beschlossen:
 
 
9 Absatz 2 Nr. 10 erhält folgende Fassung:
 
Einstellung, Entlassung und sonstige die Verbandsbediensteten bis einschließlich Entgeltgruppe 11 TVöD betreffenden personalrechtlichen Entscheidungen gemäß § 24 Abs. 2 GemO.
 
 
Sindelfingen, 18.07.2023
 
 
Oberbürgermeister
Dr. Bernd Vöhringer

Gewerbegebiet zwischen Richard-Wagner-Straße, Max-Reger-Straße, Königsknollstraße und Mahdentalstraße - Bebauungsplanentwurf

28.07.2023

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Sitzung des Zweckverbandes Kläranlage Böblingen-Sindelfingen

07.07.2023

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
 
Zweckverband Kläranlage Böblingen-Sindelfingen
 
 
 
B E K A N N T M A C H U N G
 
Sitzung des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen
 
am Mittwoch, 12.07.2023, 08:30 Uhr
Ort: Kläranlage Böblingen-Sindelfingen
Entenseestr. 1, 71063 Sindelfingen
 
 
 
T A G E S O R D N U N G     Vorlage Nr.
Öffentlich
 
Bekanntgaben
 
 
Lieferleistungen / Vergabe von Pulveraktivkohle
Kläranlage Böblingen-Sindelfingen            167/2023
 
 
Lieferleistungen / Vergabe von Fällmittel - Eisen III Chloridsulfatlösung - Kläranlage Böblingen-Sindelfingen 168/2023
 
 
Satzungsänderung Zweckverband Kläranlage                                     152/2023
 
 
Verschiedenes
 
 
30.06.2023
 
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Änderung der Verbandssatzung Wasserverband Würm

30.06.2023

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Amtliche Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2023

30.06.2023

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Haushaltssatzung der Stadt Sindelfingen

30.06.2023

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Sitzung der Verandsversammlung des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

23.06.2023

Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
 
Sitzung der Verbandsversammlung
am Montag, 26. Juni 2023, 19:00 Uhr
in der Geschäftsstelle des Zweckverbands Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
OG, Konrad-Zuse-Platz 1, 71034 Böblingen
 
 
TAGESORDNUNG
 
 
TOP 1 Baumaßnahme vierspuriger Ausbau der Flugfeld-Allee bis zum Festplatz und Ertüchtigung Provisorium bis zur Wolfgang-Brumme-Allee
Vergabe Los 1 Straßenbau und Los 2 Verkehrssicherung
 
TOP 2 Verschiedenes
 
Gez.
Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender

Grundsteuer fällig am 1. Juli

16.06.2023

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die ein Mal jährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das Jahr 2023 am 1. Juli fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der Steuerbetrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die Grundbesitzabgabe direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

09.06.2023

- Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
 
Die mit Entscheidung des Gemeinderats der Stadt Sindelfingen vom 23.05.2023 erstellte Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wird gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Zeit vom
 
13.06.2023 bis einschließlich 19.06.2023
 
im Rathaus der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, 3. Stock, Zimmer 3.31 während der Dienststunden zur Einsicht für jedermann öffentlich aufgelegt.
 
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.
Stadtverwaltung Sindelfingen
 

"Westlich Riedmühlestraße - Südlicher Teil“, Inkrafttreten des Bebauungsplans

26.05.2023

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat 
am 28.03.2023 in öffentlicher Sitzung den 
Bebauungsplan „Westlich Riedmühlestraße -
Südlicher Teil“, Planbereich 01/21, in 
Sindelfingen nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung 
(GemO) und die örtlichen Bauvorschriften 
nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 
4 GemO als jeweils selbständige Satzung 
beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im 
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB 
durchgeführt.

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„Pfarrwiesen / Halde“, Inkrafttreten des Bebauungsplans

26.05.2023

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 28.03.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Pfarrwiesen / Halde“, Planbereich 07/9 1. Änderung, in Sindelfingen nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 GemO als jeweils selbständige Satzung beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
 

Bekanntmachung herunterladen (211,1 KiB)

Sitzung der Verbandsversammlung ZVTBS

19.05.2023

Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes
Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen
am 26. Mai 2023 um 08:30 Uhr
im Besprechungszimmer des Zweckverbandes
in der Wolfgang-Brumme-Allee 66
in 71034 Böblingen
 
 
T a g e s o r d n u n g
 
 
Öffentlich
 
 
Mitarbeiter-Mobilitätskonzept ZV TBS, Erfahrungsbericht
 
Beauftragung des Wirtschaftsprüfers bzw. einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss ZV TBS
 
Verschiedenes
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender
 

Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH: Jahresabschluss 2021

12.05.2023

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021, der einen Jahresfehlbetrag von 732.927,80 Euro ausweist, wurde von der Gesellschafterversammlung per Umlaufbeschluss im Februar 2023 festgestellt. Der Beschluss sieht den Ausgleich des Jahresfehlbetrages durch die Stadt Sindelfingen vor. Der Wirtschaftsprüfer hat in seinem Testat den Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss und den Lagebericht erteilt. Gemäß § 105 Absatz 1 Gemeindeordnung kann der Jahresabschluss und dessen Ergebnis, der Lagebericht, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die beschlossene Verwendung über die Behandlung des Jahresfehlbetrags in den Geschäftsräumen der Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH, Planiestr. 2, 71063 Sindelfingen in der Zeit vom 15. bis 23. Mai 2023 während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
 

Jahresabschluss des Zweckverbandes Flugfeld

12.05.2023

Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
 
Jahresabschluss des Zweckverbandes Flugfeld
Böblingen/Sindelfingen für das Wirtschaftsjahr 2021

 
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen hat in ihrer Sitzung am 03.05.2023 den von der ETL Aucon GmbH mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk in der Fassung vom 14.06.2022 versehenen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 festgestellt. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Böblingen über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und der Lagebericht wurden zur Kenntnis genommen.
 
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 wird in der von der Geschäftsführung aufgestellten und von der ETL Aucon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Form wie folgt festgestellt:
 
a) Die Bilanzsumme auf                                                712.371,37 €
davon entfallen auf der Aktivseite auf
                        - das Anlagevermögen                                   60.252.503,70 €
                        - das Umlaufvermögen                                    26.459.867,67 €
                        - den Rechnungsabgrenzungsposten                                                  0,00 €
 
auf der Passivseite auf
                        - das Eigenkapital                                          34.384.683,94 €
                        - die Rückstellungen                                      19.831.042,14 €
                        - die Verbindlichkeiten                                   31.327.508,29 €
                        - den Rechnungsabgrenzungsposten                                              1.169.137,00 €
 
b) Die Summe der Erträge auf                                                655.766,33 €
die Summe der Aufwendungen auf                                      9.329.789,08 €
der Jahresverlust auf                                                               674.022,75 €
 
c) Die Betriebskostenumlage für die Unterhaltung und den Betrieb der Verbandsstraßen, der Grünanlagen, der Plätze, des Sees und der Kindertagesstätten wird auf 4.222.080,31 € festgesetzt. Davon entfallen auf die Stadt Böblingen 2.814.720,19 € und auf die Stadt Sindelfingen 1.407.360,09 €.
 
d) Die Abschlagszahlungen auf die Betriebskostenumlage 2021 in Höhe von 4.285.000,00 € werden zur Abdeckung der Betriebskosten 2021 in Höhe von 4.222.080,31 € verwendet. Die Überdeckung in Höhe von 62.919,69 € wird den Verbandsstädten zurückerstattet (davon 2/3 von Böblingen und 1/3 von Sindelfingen).
 
e) Der Jahresverlust in Höhe von 674.022,75 € wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet.
 
Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 wird festgestellt.
 
Die Kapitalumlage für das Jahr 2021 wird ausgesetzt.
 
Der Verbandsvorsitzende und der Geschäftsführer werden für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet.
 
Der Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen kann in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen, Konrad-Zuse-Platz 1 in Böblingen während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 9:00 -12:30 Uhr vom 22.05.2023 bis einschließlich 31.05.2023 eingesehen werden.


 
Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender
 

Grundsteuer fällig am 15. Mai

05.05.2023

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das II. Quartal am 15. Mai 2023 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher brauchen nichts veranlassen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Bekanntmachung / Aufruf zur Einreichung einer Interessebekundung zum Bau und Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Sindelfingen

28.04.2023

Bekanntmachung herunterladen (200,6 KiB)

Satzung der Stadt Sindelfingen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 7. Mai 2023 in der Innenstadt

28.04.2023

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 2. Dezember 2020 (GBl. 2020 S. 1095,1098) in Verbindung mit § 8 Ladenöffnungsgesetz (LadÖG) vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert am 28. November 2017 (GBl. Nr. 24, S. 631) hat der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 28. März 2023 folgende Satzung beschlossen:
 
1 Zeit des Offenhaltens
 
Die Verkaufsstellen dürfen aus Anlass der Veranstaltungen WerkStadt-Lauf am 7. Mai 2023 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
 
2 Geltungsbereich
 
Der Bereich, in dem die Verkaufsstellen am 7. Mai 2023 offenhalten dürfen, wird durch folgende Straßen begrenzt:
 
Hanns-Martin-Schleyer-Straße, Rudolf-Diesel Straße, Böblinger Straße, Bleichmühlestraße, Gansackerwerg, Heinestraße, Seestraße, Klosterstraße, Stäbenheckstraße, Lützelwiesenstraße, Zimmerstraße, Bachstraße und Calwer Bogen
 
3 Schutz der Arbeitnehmer und Wahrung der Schutzbestimmungen
    für Sonn- und Feiertage
 
Für die Arbeitnehmer, die im Rahmen der in § 1 getroffenen Ausnahmeregelung beschäftigt sind, sind hinsichtlich der Freizeitgewährung die Schutzvorschriften des 12 LadÖG zu beachten. Weitergehende Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer (z. B. Jugendschutzgesetz, Mutterschutzgesetz usw.) bleiben unberührt.
 
Die Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage sind zu beachten.
 
4 Ordnungswidrigkeiten
 
Ordnungswidrig im Sinne von § 15 LadÖG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der §§ 1 und 3 dieser Satzung zuwider handelt.
 
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.
 
5 Inkrafttreten
 
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
 
 
Hinweis
 
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
 
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
 
der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
 
Ist die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1 in 71063 Sindelfingen (Postfach 180, 71043 Sindelfingen) geltend zu machen.
 
 
 
Sindelfingen, 4. April 2023
Gez.
 
Dr. Bernd Vöhringer
Oberbürgermeister

Bekanntmachung des Landratsamtes: Haushaltssatzung des Wasserverbandes Schwippe für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

28.04.2023

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Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

28.04.2023

Sitzung der Verbandsversammlung
am
Mittwoch, 3. Mai 2023, um 15:00 Uhr im Rathaus Sindelfingen, Großer Sitzungssaal, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen

TAGESORDNUNG / öffentlichDrucks. Nr.

TOP 1 Jahresabschluss des Zweckverbands Flugfeld Böblingen/Sindelfingen für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.-31.12.2021  04/2023
TOP 2 Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 Mittelfristige Finanzplanung 2022 – 2026 01/2023
TOP 3 Verschiedenes 

Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH Grundtarife Strom Preissenkung ab 01.06.2023

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung Wasserverband Würm

14.04.2023

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Eheschließungen im Foyer des Gebäudes des DRK Kreisverbands Böblingen e. V., Umberto-Nobile-Str. 10, 71063 Sindelfingen

14.04.2023

Ab Juni 2023 haben Brautpaare die Möglichkeit im Foyer des Gebäudes des DRK Kreisverbands Böblingen e. V. die Ehe zu schließen. Diese Räumlichkeit kann von allen Brautpaaren unter Beachtung der Belange des DRK Kreisverbands Böblingen e. V. genutzt werden. Für die Brautpaare entstehen von Seiten des DRK Kreisverbands Böblingen e. V. Kosten für die Reinigung sowie für Auf- und Abbau der Bestuhlung.
 
Weitere Informationen erhalten Sie beim Standesamt Sindelfingen, Tel. 07031/94-320 oder 309. Dort werden auch die Termine vergeben.
 
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Sindelfingen www.sindelfingen.de nachzulesen.

Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung

31.03.2023

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 14.02.2023 folgende Änderung der Hauptsatzung für die Stadt Sindelfingen beschlossen:
 
1 Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen.
 
Hinweis:
1 Absatz 3 der Hauptsatzung lautete bisher:
„Im Gemeinderat werden drei Sitze mit Vertretern aus dem Wohnbezirk Sindelfingen-Darmsheim und acht Sitze mit Vertretern aus dem Wohnbezirk Sindelfingen-Maichingen besetzt (unechte Teilortswahl).“
 
Hinweis:
Gemäß § 4 Abs. 4 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, wenn der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der oben genannten Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
 
Sindelfingen, den 24.03.2023
 
gez.
Dr. Bernd Vöhringer
Oberbürgermeister

„Verkehrsfläche Eschenbrünnlestraße zwischen Schwertstraße und Tilsiter Straße“ Bebauungsplan

17.03.2023

Bekanntmachung herunterladen (212,9 KiB)

„Talstraße Ost“, Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften

17.03.2023

Planbereich 102/9, 1. Änderung in Sindelfingen-Maichingen, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

Bekanntmachung herunterladen (267,1 KiB)

03.02.2023

Zweckverband Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen: Jahresabschluss

Bekanntmachung herunterladen (125 KiB)

Grundsteuer fällig am 15. Februar

03.02.2023

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das I. Quartal am 15. Februar 2023 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuer-stelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Ver-kauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Rundgang durch die Schnödenecksiedlung zur „Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Schnödenecksiedlung“

03.02.2023

Rundgang durch die Schnödenecksiedlung zur „Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Schnödenecksiedlung“
 
Das Amt für Geoinformation und Stadtentwicklung und das Bürgeramt Bauen der Stadt Sindelfingen laden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit alle BürgerInnen und insbesondere die EigentümerInnen und BewohnerInnen der Schnödenecksiedlung am Montag, den 06.02.2023 um 16 Uhr zu einem Rundgang durch die Siedlung ein. Treffpunkt ist der Platz in der Uhlandstraße.
 
Kommen Sie mit den Verantwortlichen aus dem beteiligten Planungsbüro und der Stadtverwaltung ins Gespräch.
 
Sindelfingen, den 03.02.2023
 
 
 
[gez]
Michael Paak
Werner Klimpel
Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation Bürgeramt Bauen
 

Verbandsversammlung ZVTBS

20.01.2023

Sondersitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen
 
am 24. Januar 2023 um 08:30 Uhr
im großen Sitzungssaal Rathaus Sindelfingen, Rathausplatz 1 in 71063 Sindelfingen
 
 
 
T a g e s o r d n u n g
 
 
Öffentlich
 
 
Nachträge der Fa. Brodbeck und Gesamtkosten Umbau ZV TBS
 
Verschiedenes
 
 
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Schnödenecksiedlung

27.01.2023

mit Baufibel und Regeldetails öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung

Bekanntmachung herunterladen (PDF) (287,3 KiB)

 Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung

13.01.2023

Aufgrund der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sindelfingen in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 06.12.2022 folgende
 
Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung
 
erlassen:
 
Artikel 1 - Satzungsbestimmungen
 
4 Abs. Abs. 2 erhält folgende Neufassung:
 
Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personal­rechtlichen Entscheidungen der leitenden Bediensteten (Betriebsleiter/in) gem. § 24 Abs. 2 GemO,
 
6 (2) Abs. 9 erhält folgende Neufassung:
 
Die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige perso­nalrechtlichen Entscheidungen
gem. § 24 Abs. 2 GemO der Bediensteten ab der Besoldungs- bzw. Vergütungs­gruppe von
A 13 bzw. EG13 (TVöD) und höher, mit Ausnahme der Betriebsleiter/in (vgl. § 4),
 
8 (2) erhält folgende Neufassung:
 
Die Betriebsleitung besteht aus dem/der jeweiligen Leiter/in des Tiefbauamts als Technische/n Betriebsleiter/in und dem/der jeweiligen Leiter/in des Amts für Finanzen als Kaufmän­nische/n Betriebsleiter/in. Erste Betriebsleiterin/Erster Betriebsleiter ist der/die Leiter/in des Tiefbauamts. Sie/er vertritt den Eigenbetrieb nach außen
 
9 (1) erhält folgende Neufassung:
 
Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb, soweit im Ei­genbetriebsgesetz oder in dieser Satzung nichts anderes be­stimmt ist. Ihr obliegt insbesondere die laufende Betriebs­führung. Dazu gehören die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge, der Vollzug des Ver­mögensplanes sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Auf­rechterhaltung des Betriebes notwendig sind, die Ein­stellung, Entlassung und sonstigen personalrechtlichen Ent­scheidungen der Bediensteten gem. § 24 Abs. 2 GemO, soweit nicht der Gemeinderat oder der Betriebsausschuss zuständig ist, die An­ordnung von Instandsetzungsarbeiten und die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung.
 
Artikel 2 - Inkrafttreten
 
Diese Satzung tritt am Tage nach der Öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
 
Sindelfingen, 14.12.2022
 
 
 
Oberbürgermeister
Dr. Bernd Vöhringer
 

Stadtwerke Sindelfingen GmbH: Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2021

05.01.2023

Die Gesellschafter der Stadtwerke Sindelfingen GmbH haben durch Beschluss vom 14.12./15.12./16.12.2022 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 festgestellt. Der Jahresüberschuss von 2.928.732,61 € wurde in Höhe von 1.464.366,31 € an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag über 1.464.366,30 € wird in die Gewinnrücklagen eingestellt.  
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Stuttgart geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß §322 HGB erteilt.
In der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 27.01.2023 liegt der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Rosenstr. 47 öffentlich aus.

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2023

30.12.2022

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung
 
 
Im zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid war für alle Steuerpflichtigen folgender Hinweis enthalten: „Dieser Bescheid gilt, bis eine Änderung eintritt, z. B. beim Steuerbetrag oder bei einem Eigentumswechsel“. Die im letzten Grundsteuerbescheid festgesetzten Raten zu den Steuerterminen 15.2./15.5./15.8./15.11. oder 1.7. bei Jahreszahlern gelten auch für das Jahr 2023 und später.
 
Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Betrag festgesetzt.
 
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Jahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dieser Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen für 2023 ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Grund-steuergesetz vom 07.08.1973).
 
Einen schriftlichen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023 erhalten nur diejenigen Steuer-pflichtigen,
bei denen eine Änderung auf den 1. Januar eingetreten ist die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen die einen jährlichen Bescheid beantragt haben.
 
Die Grundsteuerbescheide für 2023 werden Mitte Januar verschickt.
 
Zahlungsaufforderung
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuer 2023 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bankeinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bank-verbindung rechtzeitig dem Amt für Finanzen schriftlich mitzuteilen. Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden. Alle anderen Steuer-pflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen. Das bisherige Buchungszeichen gilt weiter, bitte bei der Überweisung stets angeben.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Finanzen der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1 in 71063 Sindelfingen schriftlich oder zur Niederschrift ein-zulegen.
 
Einwendungen gegen den Einheitswert oder den Grundsteuermessbetrag sind direkt an das Finanzamt Böblingen zu richten.
 
Diese Festsetzung als öffentliche Bekanntmachung dient auch der Ankündigung der Abbuchung gemäß den Richtlinien des SEPA-Lastschriftverfahrens an den oben genannten Zahlungsterminen.
 
Besonderer Hinweis:
Das neue Landesgrundsteuergesetz, das Ende 2020 vom Landtag beschlossen wurde, kommt erstmalig ab 2025 zur Anwendung.
 

Amtliche Bekanntmachung der Fernwärme Transportgesellschaft mbH

23.12.2022

Amtliche Bekanntmachung
 
Fernwärme Transportgesellschaft mbH
 
Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2021
Die Gesellschafter der Fernwärme Transportgesellschaft mbH haben durch Beschluss vom 05.12.2022 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 festgestellt. Der Jahresüberschuss 2021 von 184.567,50 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Stuttgart geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß §322 HGB erteilt.
In der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 27.01.2023 liegt der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Rosenstr. 47 und der Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG, Wolfgang-Brumme-Allee 32 während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
 

Haushaltssatzung des Wasserverbandes Würm für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

23.12.2022

Bekanntmachung herunterladen (PDF) (144,1 KiB)

Amtliche Bekanntmachung des ZV Technische Betriebsdienste

23.12.2022

„Der Winterdienst ist für Sie im Einsatz“
 
Bereits im Sommer laufen beim Zweckverband Technische Betriebsdienste (TBS) die ersten Vorbereitungen für den Winterdienst.
Diese sind bis zum 01. November abgeschlossen und der erste große Einsatz lässt meist nicht lange auf sich warten.
Da die Straßen der Städte Böblingen und Sindelfingen nicht alle zur gleichen Zeit von Schnee und Eis geräumt und gestreut werden können, sind sie in 3 Dringlichkeitsstufen eingeteilt.
 
Dringlichkeitsstufen
In Dringlichkeitsstufe 1 sind Bundes- und Landstraßen, Zufahrten zu Krankenhäusern, die wichtigsten Hauptstraßen und Omnibuslinien enthalten.
Diese Straßenstrecken werden vorrangig von Schnee und Eisglätte geräumt und vorbeugend mit Feuchtsalz gestreut.
 
 
Bild vom Winterdiensteinsatz
 
Danach werden die der Dringlichkeitsstufe 2 zugeordneten Straßen (Erschließungsstraßen und Sammelstraßen) von Schnee geräumt und bei Bedarf auch mit Feuchtsalz gestreut.
Die restlichen Anlieger- und Wohnstraßen haben die Dringlichkeitsstufe 3. Diese Straßenbereiche werden in der Regel erst dann geräumt und gestreut, wenn die ersten beiden Dringlichkeitsstufen abgearbeitet wurden.
Bei außergewöhnlich harten Wintereinbrüchen (bei Blitzeis oder bei starkem Schneefall) bemüht sich der Winterdienst, auch die Wohnstraßen (Dringlichkeitsstufe 3) zu räumen.
Wir können allerdings nur Wohnstraßen räumen, wenn für unsere Winterdienstfahrzeuge eine Mindestbreite von 3,50 m freigehalten wird.
 
 
Bitte denken Sie daran, wir brauchen Platz!
 
Bereitschaftsplan
Der Zweckverband TBS hat bereits im Herbst einen Bereitschaftsplan für die Winterzeit aufgestellt. Die Mitarbeiter wurden in die Bedienung der Winterdienstfahrzeuge eingewiesen und die Einsatzstrecken probeweise abgefahren. In der Straßenstreuung sind insgesamt 8 Lkws für Böblingen und Sindelfingen im Einsatz. Jedes Fahrzeug ist mit einem Feuchtssalzstreuer und einem Winterdienstpflug ausgerüstet.
 
Für die Räumung der städtische Geh- und Radwege stehen darüber hinaus 12 Schlepper und Schmalspurfahrzeuge bereit. Rund 80 Mitarbeiter der Technischen Betriebsdienste sind im Winterdienst tätig. Je nach Aufgabe und Wochentagen halten sich die Mitarbeiter von morgens 4:00 Uhr bis abends 22:00 Uhr bereit. Dieser Bereitschaftsdienst dauert in der Regel vom 01. November bis 31. März. In diesen 5 Monaten befinden sich die Mitarbeiter des Zweckverbandes schichtweise jede zweite Woche in Bereitschaft. Dieses bedeutet, dass sie jederzeit vom Einsatzleiter angerufen werden können und dann zum Winterdienst im Betrieb erscheinen müssen. Dieser Bereitschaftsdienst gilt natürlich auch an Wochenenden und Feiertagen. Dieses gewährleistet, dass für den Fall von Schnee- und Eisglätte genügend Mitarbeiter für den Winterdienst in den beiden Städten Böblingen und Sindelfingen zur Verfügung stehen.
Die Technischen Betriebsdienste werden beim Winterdienst auch von den jeweiligen Stadtgärtnereien unterstützt, die für bestimmte Bereiche die Verantwortung übernommen haben.
 
 
Winterdienstmaterial
Die Materiallager bei den Technischen Betriebsdiensten werden in den Sommermonaten entsprechend aufgefüllt. Für die Winterdiensteinsätze werden 800 t Salz und 45.000 Liter Calciumchloridlösung bevorratet. Die verkehrswichtigen Straßen werden mit Feuchtsalz bestreut. Das Feuchtsalz wird über elektronisch gesteuerte Streuer bedarfsorientiert und optimal dosiert auf die Straßen aufgebracht, so dass die Streusalzmengen im Sinne des Umweltschutzes möglichst gering bleiben. Die Geh- und Radwege werden in erster Linie mit Lava gestreut.
 
 
Streugutbehälter im Stadtgebiet
Die Streugutbehälter sind hauptsächlich für die Mitarbeiter der Technischen Betriebsdienste aufgestellt. Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Sindelfingen ist die Entnahme von Streumaterial in geringen Mengen jedoch ebenfalls kostenfrei gestattet. Ein Anspruch darauf, z.B. bei leeren Streugutbehältern, besteht nicht.
 
 
Verkehrssicherungspflicht Gehwege
Seitens der Anlieger sind die Gehwege bei Schnee oder Glatteis an Werktagen von 7:30 bis 21:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8:00 bis 21:00 Uhr von Schnee freizuräumen, bei Glätte zu bestreuen und in einem  verkehrssicheren Zustand zu halten.
 
Die Schnee- und Eismassen sind am Rand des Gehweges, außerhalb der Fahrbahn zu lagern, wenn dadurch die Fußgänger nicht wesentlich behindert oder gefährdet werden und ein Weg von mindestens 1 m Breite frei bleibt. Ist dieses nicht möglich, so sind die Schneemassen auf das eigene Grundstück zu bringen.
Gegebenenfalls sind auch die Durchgänge zwischen den am Gehwegrand gelagerten Schneemassen zu bestreuen. Die vom Schnee und Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit für Fußgänger gewährleistet ist.
Damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann, sollten Straßeneinlaufschächte und Rinnen freigehalten werden.
 
Bei öffentlichen Straßen ohne eine für den Fußgängerverkehr abgegrenzte Fläche gilt der Rand der Straße (in der Regel etwa 1 m) als öffentlicher Gehweg (z.B. auch in verkehrsberuhigten Bereichen).
 
 
Die Technischen Betriebsdienste sind für den nächsten Wintereinsatz optimal vorbereitet.
Aber auch die Bürgerinnen und Bürger und vor allem auch die Autofahrer sollten Vorkehrungen für die kalte Jahreszeit treffen. Denken Sie beispielsweise frühzeitig daran, Streumittel und Schneeschaufeln zu besorgen und Ihren Pkw winterfest zu machen, so dass wir gemeinsam gut vorbereitet in eine neue Winterdienstsaison starten.
 

Amtliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Änderung der Abwassersatzung

16.12.2022

 
 
Satzung zur Änderung der Abwassersatzung
Aufgrund von §§ 4,11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom
24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S.
1095,1098), §§ 2, 26 und 42 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) i. d. F. vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBl. S. 1233,1249), § 6 der Indirekteinleiterverordnung i. d. F. vom 19.04.1999 (GBl. S. 181) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 389, 441), §§ 1 ff der Eigenkontrollverordnung i. d. F. vom 20.02.2001 (GBl. S. 309) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 389, 444) und § 46 Abs. 4 Wassergesetz i. d. F. vom 03.12.2013 (GBl. S.389) hat der Gemeinderat am 06.12.2022 folgende
 
S a t z u n g
 
zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 08.07.1986, zuletzt
geändert am 11.12.2018, beschlossen:
 
Artikel 1:
40 Abs. 1 (Höhe der Abwassergebühr) wird geändert:
(1) Die Schmutzwassergebühr nach § 36 Abs. 1 und 2 beträgt bei Einleitungen je m³ Abwasser
€ 1,51; die Niederschlagswassergebühr nach § 36 Abs. 1 beträgt je m² versiegelte Fläche €
0,37 pro Jahr.
 
Artikel 2: Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt:
 
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht,
wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der oben genannten Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
 
Sindelfingen, den 08.12.2022
gez.
Dr. Bernd Vöhringer
Oberbürgermeister

Sitzung des Zweckverband Kläranlage Böblingen-Sindelfingen

16.12.2022

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
Zweckverband Kläranlage Böblingen-Sindelfingen
 
B E K A N N T M A C H U N G
 
Sitzung des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen
 
am Montag, 19.12.2022, 08:30 Uhr
Rathaus Sindelfingen, Großer Sitzungssaal
 
 
T A G E S O R D N U N G    Vorlage Nr.
Öffentlich
 
Bekanntgaben
 
 
Wirtschaftsplan 2023 Zweckverband Kläranlage Böblingen-Sindelfingen 253/2022
 
 
Kläranlage Dagersheim-Darmsheim
Vergabe eines Solarfaltdaches            267/2022
 
 
Bezuschussung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für Mitarbeitende des Zweckverbands Kläranlage Böblingen/Sindelfingen 294/2022
 
 
Förderung der Fahrradmobilität für Mitarbeitende des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen 325/2022
 
 
Verschiedenes
 
 
12.12.2022
 
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH: Tarifpreise Wasser und Fernwärme

09.12.2022

Bekanntmachung herunterladen (248,4 KiB)

Öffentliche Zustellung

09.12.2022

Cengiz Bayazit, zuletzt wohnhaft gemeldet in der Eschenbrünnlestraße 6, 71065 Sindelfingen ist eine Entscheidung des Amtes für Soziale Dienste vom 28.11.2022 unter Aktenzeichen 50.1/Re zu eröffnen.
Zustellversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben. Das Dokument wird daher nach § 11 LVwZG bzw. § 10 VwZG des Bundes öffentlich zugestellt.
Herrn Bayazit wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an beim Amt für Soziale Dienste, 71063 Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer 4.08, einzusehen. *
 
 
* Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust drohen könnte.

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse

09.12.2022

Bekanntmachung herunterladen (PDF) (213,1 KiB)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen

25.11.2022

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
 
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
 
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag;
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
 
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alter- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen,
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

Bekanntmachung des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen      

25.11.2022

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
 
Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen      
 
Sitzung der Verbandsversammlung
am Montag, den 28. November 2022 um 16:00 Uhr
im Rathaus Sindelfingen, Großer Sitzungssaal, Rathausplatz 1,
71063 Sindelfingen
 
 
TAGESORDNUNG
 
TOP 1 Zusammensetzung der Verbandsversammlung
- Ausscheiden von Stadträtin Ingrid Balzer und Nachrücken von
  Stadtrat Dr. Ingo Sika
           
TOP 2 Beauftragung Prüfung JA 2022 des Zweckverbandes Flugfeld
Böblingen/Sindelfingen
           
TOP 3 Verschiedenes
 
Gez.
Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender

„ Post-/VoBa-Areal“, Aufstellung des Bebauungsplans

18.11.2022

"Post-/VoBa-Areal“, Aufstellung des Bebauungsplans mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan und gemäß § 74 LBO die Sat-zung über örtliche Bauvorschriften „Post-/VoBa-Areal “, Planbereich 001/25, in Sindel-fingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Bekanntmachung herunterladen (190,9 KiB)

Bekanntmachung Stadtwerke: Grundtarife Strom und Gas

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasserverbandes Hochwasserschutz Würm

11.11.2022

Bekanntmachung herunterladen (128 KiB)

„Pfarrwiesen / Halde“, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

04.11.2022

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 18.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Pfarrwiesen / Halde“, Planbereich 07/9 1. Änderung, in Sindelfingen als Entwurf beschlossen und gleichzeitig dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Be-bauungsplanverfahren wird im beschleu-nigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Bekanntmachung herunterladen (PDF) (225 KiB)

Grundsteuer fällig am 15. November

04.11.2022

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das IV. Quartal am 15. November 2022 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuer-stelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift ein-gezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Ver-kauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Ver-käufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kauf-vertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH Preisänderung Grundversorgung Erdgas ab 01.11.2022

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

28.10.2022

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen (Rathaus, Servicepunkt, Rathausplatz 1, Tel. 94-468), beim Bezirksamt Maichingen (Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger Str. 44, Tel. 94-110) oder beim Berzirksamt Darmsheim (Rathaus, Widdumstr. 12, Tel. 94-872) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

Satzung über Offenhaltung von Verkaufsstellen am 9. Oktober 2022 im Bereich Goldberg

30.09.2022

Satzung der Stadt Sindelfingen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 9. Oktober 2022 im Bereich Goldberg
 
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2000, zuletzt geändert am 2. Dezember 2020 (GBl. 2020 S. 1095,1098) in Verbindung mit § 8 Ladenöffnungsgesetz (LadÖG) vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert am 28. November 2017 (GBl. Nr. 24, S. 631) hat der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 19. Juli 2022 folgende Satzung beschlossen:
 
1 Zeit des Offenhaltens
 
Die Verkaufsstellen dürfen aus Anlass der Veranstaltung „Goldberg Cup“ am 9. Oktober 2022 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
 
2 Geltungsbereich
 
Der Bereich, in dem die Verkaufsstellen am 9. Oktober 2022 offenhalten dürfen, wird durch folgende Straßen begrenzt:
 
Böblinger Straße von der Autobahn A 81 bis zur Einmündung Goldmühlestraße, Goldmühlestraße, Königsberger Straße, Eschenbrünnlestraße bis zur Autobahn A 81 und Autobahn A 81
 
3 Schutz der Arbeitnehmer und Wahrung der Schutzbestimmungen
    für Sonn- und Feiertage
 
Für die Arbeitnehmer, die im Rahmen der in § 1 getroffenen Ausnahmeregelung beschäftigt sind, sind hinsichtlich der Freizeitgewährung die Schutzvorschriften des 12 LadÖG zu beachten. Weitergehende Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer (z. B. Jugendschutzgesetz, Mutterschutzgesetz usw.) bleiben unberührt.
 
Die Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage sind zu beachten.
 
4 Ordnungswidrigkeiten
 
Ordnungswidrig im Sinne von § 15 LadÖG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der §§ 1 und 3 dieser Satzung zuwider handelt.
 
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.
 
5 Inkrafttreten
 
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
 
 
Hinweis
 
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
 
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
 
der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
 
Ist die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1 in 71063 Sindelfingen (Postfach 180, 71043 Sindelfingen) geltend zu machen.
 
 
 
Sindelfingen, 27. Juli 2022
Gez.
Dr. Bernd Vöhringer
Oberbürgermeister
 
 
 

Bekanntmachung LRA: Haushaltssatzung des Wasserverbandes Aich Haushaltsjahre 2023 und 2024

30.09.2022

Bekanntmachung herunterladen (135,8 KiB)

Bekanntmachung LRA: Nachtragshaushaltssatzung des Wasserverbandes Aich Haushaltsjahr 2022

30.09.2022

Bekanntmachung herunterladen (140,9 KiB)

Bekanntmachung „Zwischen Sonnenberg- und Mahdentalstraße", "Verkehrsfläche Tilsiter Straße / Schwertstraße“

23.09.2022

Amtliche Bekanntmachung:
„Zwischen Sonnenberg- und Mahdentalstraße“, Inkrafttreten des Bebauungsplans

Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Zwischen Son-nenberg und Mahdentalstraße“, Planbe-reich 20/5, 1. Änderung, in Sindelfingen tre-ten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB)

„Verkehrsfläche Tilsiter Straße / Schwertstraße“, Inkrafttreten des Bebauungsplans

Bekanntmachung herunterladen (473,3 KiB)

Bekanntmachung des Landratsamtes: Bezirksschornsteinfeger

23.09.2022

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes
 
Öffentliche Bekanntgabe
 
Das Landratsamt Böblingen bestellt gem. der §§ 10 Abs. 3 und 11a Abs. 1 des Schornsteinfeger Handwerksgesetz mit sofortiger Wirkung die nachfolgend aufgeführten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die kommissarische Verwaltung des Kehrbezirks Böblingen Nr. 5:
 
Herr Gunther Schülzle, Fanny-Leicht-Str. 8, 70563 Stuttgart, Tel.: 0711/76161991,
bsm.schuelzle@yahoo.com
 
Herr Michael Hebel, Kirchheimer Str. 99/2, 73235 Weilheim an der Teck, Tel.: 07023/9421616,
michael.hebel@email.de
 
Herr Sven Gerlach, Neue Str. 32, 71134 Aidlingen, Tel.: 07034/279332, kamefeger@yahoo.de
 
Die detaillierte Straßenaufteilung finden Sie unter: www.lrabb.de/start/Aktuelles/Bekanntmachungen.html
 
Der bisherige Inhaber des Kehrbezirks Landkreis Böblingen Nr. 5, Herr Lissner, ist seit 01.09.2022 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks Landkreis Böblingen Nr. 5 im Ruhestand.
 
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat gemäß § 9 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) den Kehrbezirk Landkreis Böblingen Nr. 5 öffentlich ausgeschrieben. Letztlich kam es zu keiner Neubesetzung.
In diesem Fall sind gemäß § 10 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 a Abs. 1 SchfHwG die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger benachbarter Bezirke im Bereich der zuständigen Behörde auszuwählen und für längstens drei Jahre als kommissarische Verwalter zu bestellen. Sie nehmen dort die in den §§ 13 bis 16 SchfHwG bezeichneten Aufgaben und Befugnisse wahr.
 

Sitzung des ZV Flugfeld

23.09.2022

Zu folgender Sitzung wird eingeladen
 
Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen      
 
Sitzung der Verbandsversammlung
am Donnerstag, den 29. September 2022 um 18:30 Uhr
im Rathaus Sindelfingen, Großer Sitzungssaal, Rathausplatz 1,
71063 Sindelfingen
 
 
TAGESORDNUNG
 
 
TOP 1 Personalangelegenheit - Wahl des/der Geschäftsführer/in
           
TOP 2 Verschiedenes          
 
Gez.
Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender
 

Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen: Preiserhöhung Grundversorgung Erdgas

16.09.2022

Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH Preiserhöhung Grundversorgung Erdgas ab 01.11.2022Die Gas-Grundtarife (Grundversorgung nach EnWG) erhöhen sich ab 01.11.2022. Ursache ist der Anstieg der Gasumlagen, den auch wir an unsere Kunden weiterberechnen.

Bekanntmachung 1 herunterladen (PDF) (118,4 KiB)

Bekanntmachung 2 herunterladen (PDF) (48,1 KiB)

Bekanntmachung 3 herunterladen (PDF) (117,7 KiB)

Bekanntmachung des Landratsamtes Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung

19.08.2022

Landratsamt Böblingen,
Amt für Vermessung und Flurneuordnung - untere Flurbereinigungsbehörde -
Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel: 07031/663-5000, Fax: 07031/663-95000
 
Öffentliche Bekanntmachung
vom 04.08.2022
über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
 
Flurbereinigung Sindelfingen (B 464),
Az.: 44-2816- B 07 21-07
Landkreis Böblingen
 
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen aufgrund der Änderung Nr. 7 (Verfügung des Landratsamts Böblingen vom 22.06.2022) in der Flurbereinigung Sindelfingen (B 464) für zulässig erklärt.
Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist, da die Planungen der 7. Änderung insgesamt nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren unter www.lgl-bw.de/2816 eingesehen werden.
 
gez. Kallning

Wohnstätten Sindelfingen GmbH - Feststellung des Jahresabschlusses 2021

12.08.2022

Die Gesellschafterversammlung hat am 25. Juli 2022 die Jahresrechnung 2021 festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.160.347,57 € wurde in die Höhe von 1.000.000,00 € an die Gesellschafter ausgeschüttet. Den Restbetrag über 1.160.347,57 €
wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
 
Der Jahresabschluss wurde von dem Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß §322 HGB erteilt.
 
In der Zeit vom 11. August bis 25. August 2022 liegt der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 in den Geschäftsräumen der Wohnstätten Sindelfingen GmbH, Bahnhofstraße 9, 71063 Sindelfingen öffentlich aus.

Amtliche Bekanntmachungen des Wasserverbandes Hochwasserschutz Würm

05.08.2022

Jahresabschluss des Wasserverbandes Hochwasserschutz Würmfür das Haushaltsjahr 2021

Bekanntmachung herunterladen (118,8 KiB)

Grundsteuer fällig am 15. August

05.08.2022

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das
III. Quartal am 15. August 2022 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.

Amtliche Bekanntmachung Wasserverband Schwippe

29.07.2022

Bekanntmachung herunterladen (PDF) (111 KiB)

Amtliche Bekanntmachung Wasserverband Aich

29.07.2022

Bekanntmachung herunterladen (PDF) (110,4 KiB)

Bekanntmachungen des Schulverbands "Schulzentrum Böblingen – Dagersheim / Sindelfingen – Darmsheim

Sitzung der Verbandsversammlung des ZVTBS

08.07.2022

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen
am 14. Juli 2022 um 08:30 Uhr
im kleinen Saal der Stadthalle Sindelfingen,
Schillerstr. 23 in 71065 Sindelfingen
 
Bitte bringen Sie Ihre eigene FFP2-Maske mit!
 
Tageordnung                                      öffentlich
 
 
Quartalsbericht 2022 - 07/22
 
Nachträge Umbau ZV TBS GÜ - 08/22
 
Nachtrag Projektabwicklung GÜ Umbau ZV TBS - 09/22
 
Baubeschluss Ergänzungsstandort ZV TBS auf der Mietfläche Häslach - 10/22
 
Lieferung einer LKW-Kehrmaschine - 11/22 (Ersatzbeschaffung BB-BS 206)
 
Lieferung eines Schmalspurfahrzeugs mit Winterdienstausrüstung - 12/22
 
Lieferung zweier Elektro-Transporter - 13/22
(Ersatzbeschaffung BB-BS 2014)
(Ersatzbeschaffung BB-BS 2015)
 
Verschiedenes
 
 
Dr. Bernd VöhringerVerbandsvorsitzender

Öffentliche Zustellung

24.06.2022

Stephan Buck, zuletzt wohnhaft gemeldet in Schauinslandstraße 30, 71263 Weil der Stadt ist eine Entscheidung des Ordnungs- und Standesamtes vom 07.06.2022 unter Aktenzeichen 32.2/LV zu eröffnen.
Zustellversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben. Das Dokument wird daher nach § 11 LVwZG bzw. § 10 VwZG des Bundes öffentlich zugestellt.
Herrn Buck wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an beim Ordnungs- und Standesamt, 71063 Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer 0.09, einzusehen.*
 
* Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust drohen könnte.

Grundsteuer fällig am 1. Juli

24.06.2022

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die ein Mal jährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das Jahr 2022 am 1. Juli fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der Steuerbetrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die Grundbesitzabgabe direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Amtliche Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen: Grund- und Ersatzversorgung Erdgas

17.06.2022

Amtliche Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH
Grund- und Ersatzversorgung Erdgas ab 01.08.2022

Die Grundtarife (Grund- und Ersatzversorgung nach GasGVV) erhöhen sich ab 01.08.2022. 
Ursache sind die seit Oktober letzten Jahres massiv gestiegenen Preise für die 
Gasbeschaffung, was auch unsere Kostensituation stark beeinflusst.
Die neuen Preise für die Allgemeinen Grundtarife Erdgas gültig ab 01.08.2022 sind in dem 
nebenstehen Preisblatt dargestellt. Die Arbeitspreise steigen um 4,53 ct/kWh brutto (3,81
ct/kWh netto), die Grundpreise bleiben unverändert. Rechtsgrundlage für die Preisänderung 
ist § 5 und § 5a der GasGVV

Bekanntmachung herunterladen (PDF) (3,44 MiB)

Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen: Satzung zur 8. Änderung der Verbandssatzung

17.06.2022

Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
Satzung zur 8. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Flugfeld
Böblingen/Sindelfingen“
vom 23.05.2022
 

Bekanntmachung herunterladen (PDF) (83,7 KiB)

Verkehrsfläche Eschenbrünnlestraße zwischen Schwertstraße und Tilsiter Straße

17.06.2022

„Verkehrsfläche Eschenbrünnlestraße zwischen Schwertstraße und Tilsiter Straße“, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
 
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 17.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Verkehrsfläche Eschenbrünnlestraße zwischen Schwertstraße und Tilsiter Straße“, Planbereich 24/3, in Sindelfingen als Entwurf beschlossen und gleichzeitig dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Bekanntmachung herunterladen (238,1 KiB)

Allgemeinverfügung

10.06.2022

Allgemeinverfügung zur Untersagung des Mitbringens von branntweinhaltigen Alkoholmischgetränken in handelsüblichen Verbrauchseinheiten oder Branntwein durch Besucher des Festbereiches des Internationalen Straßenfestes.

Bekanntmachung herunterladen (PDF) (105,6 KiB)

„Westlich Riedmühlestraße - Südlicher Teil“, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

10.06.2022

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 17.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Be-bauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Westlich Riedmühlestraße - Süd-licher Teil“, Planbereich 01/21, in Sindelfingen als Entwurf beschlossen und gleichzeitig des-sen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

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Amtliche Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2022

03.06.2022

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Sitzung der Verbandsversammlung Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

20.05.2022

Zu folgender Sitzung wird eingeladen
 
Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
 
Sitzung der Verbandsversammlung
am Montag, den 23. Mai 2022 um 18:00 Uhr
im Großen Sitzungssaal des Landratsamts Böblingen,
Parkstraße 16, 71034 Böblingen
 
 
TAGESORDNUNG
 
TOP 1 Beschluss des Wettbewerbsergebnisses des Landschaftsplanerischen
Wettbewerbs Seeuferpromenade Flugfeld Böblingen/Sindelfingen mit
VgV-Verfahren als Grundlage der weiteren Entwicklung der Seeuferpromenade und Zustimmung zur Vergabe der Planungsleistungen (Leistungsphasen (LPH) 1 3 und 5 - 9) an GREENBOX LANDSCHAFTSARCHITEKTEN und an Bartenbach GmbH
TOP 2 Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
Änderung der Verbandssatzung - Satzungsbeschluss
TOP 3 Verschiedenes
 
Gez.
 
Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung des Landratsamtes Böblingen – Amt für Vermessung und Flurneuordnung

13.05.2022

Landratsamt Böblingen – Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel.: 07031/663-5000, Fax: 07031/663-95000
 
Öffentliche Bekanntmachung        Az.: B 09 06-N3
 
Flurbereinigung Magstadt (L 1189), Landkreis Böblingen
 
Bekanntgabe des Nachtrags 3 zum Flurbereinigungsplan und
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 FlurbG
vom 05.05.2022

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Satzung der Stadt Sindelfingen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 15. Mai 2022 in der Innenstadt

06.05.2022

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000, zu-letzt geändert am 2. Dezember 2020 (GBl. 2020 S. 1095,1098) in Verbindung mit § 8 La-denöffnungsgesetz (LadÖG) vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert am 28. November 2017 (GBl. Nr. 24, S. 631) hat der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 5. Ap-ril 2022 folgende Satzung beschlossen:

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Grundsteuer fällig am 15. Mai

06.05.2022

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das
Quartal am 15. Mai 2022 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher brauchen nichts veranlassen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen

29.04.2022

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
 
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
 
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag;
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
 
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alter- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen,
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

Öffentliche Zustellung

29.04.2022

Bilal Epaydin, zuletzt wohnhaft gemeldet in Fischerpfad 20, 34125 Kassel ist eine Entscheidung des Ordnungs- und Standesamtes vom 30.03.2022 unter Aktenzeichen 32.2/LV zu eröffnen.
Zustellversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben. Das Dokument wird daher nach § 11 LVwZG bzw. § 10 VwZG des Bundes öffentlich zugestellt.
Herrn Epaydin wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an beim Ordnungs- und Standesamt, 71063 Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer 0.09, einzusehen.*
 
Ingrid Maria Beringer, zuletzt wohnhaft gemeldet in Unteres Ösch 2, 87480 Weitnau ist eine Entscheidung des Ordnungs- und Standesamtes vom 07.04.2022 unter Aktenzeichen 32.2/LV zu eröffnen.
Zustellversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben. Das Dokument wird daher nach § 11 LVwZG bzw. § 10 VwZG des Bundes öffentlich zugestellt.
Frau Beringer wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an beim Ordnungs- und Standesamt, 71063 Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer 0.09, einzusehen.*
 
 
* Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust drohen könnte.

Jahresabschluss des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

14.04.2022

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Satzung Sanierungsgebiet „Viehweide“

08.04.2022

Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Sindelfingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Viehweide“
 
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL. S. 581 ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) in seiner Sitzung am 14.12.2021 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Viehweide“ beschlossen:
 

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Sitzung der Verbandsversammlung Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

25.03.2022


Sitzung der Verbandsversammlung
am Donnerstag, den 31. März 2022 um 16:00 Uhr
in der Stadthalle Sindelfingen, Kleiner Saal,
Schillerstr. 23, 71065 Sindelfingen
 
 
TAGESORDNUNG
 
 
TOP 1 Bekanntgaben           
TOP 2 Jahresabschluss des Zweckverbands Flugfeld Böblingen/Sindelfingen für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.-31.12.2020
           
TOP 3 Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
Änderung der Verbandssatzung
           
 
TOP 4 Wahl des Vorsitzenden des Zweckverbands Flugfeld Böblingen /
Sindelfingen und Bestimmung seines Stellvertreters
           
TOP 5 Verschiedenes
           
 
 
Gez.
Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender

Satzung des Zweckverbands Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen

25.03.2022

Satzung
zur Änderung der Verbandssatzung des 
Zweckverbands Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen
Aufgrund von § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Abs. 2 des 
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat die Zweckverbandsversammlung am 18.11.2021 folgende 
Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Technische Betriebsdienste 
Böblingen/Sindelfingen vom 11.11.1994, zuletzt geändert am 18.12.2020, beschlossen:


Artikel 1, Satzungsänderung
§ 9 Wirtschaftsführung
Der Zweckverband wird nach den Grundsätzen eines Eigenbetriebs geführt. Die Wirtschaftsführung 
und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs erfolgt gemäß § 12 Eigenbetriebsgesetz auf der 
Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.
Artikel 2, Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. 
Hinweis auf § 4 Abs. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO 
beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht 
schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung 
gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung 
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der 
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf 
der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende dem 
Satzungsbeschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die 
Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet oder ein anderer die Verletzung von 
Verfahrens- und Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
Böblingen, den 18.11.2021
gez.
Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzende

ZVTBS: Öffentliche Ausschreibungen

18.03.2022

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Öffentliche Zustellung

04.03.2022

Öffentliche Zustellung
03.03.2022
 
Mustapha Boufares, zuletzt wohnhaft gemeldet in Teckstraße 44, 70190 Stuttgart ist eine Entscheidung des Ordnungs- und Standesamtes vom 11.02.2022 unter Aktenzeichen 32.2/LV/ zu eröffnen.
Zustellversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben. Das Dokument wird daher nach § 11 LVwZG bzw. § 10 VwZG des Bundes öffentlich zugestellt.
Herrn Boufares wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an beim Ordnungs- und Standesamt, 71063 Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer 0.09, einzusehen.*
 
* Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust drohen könnte.

Öffentliche Zustellung

18.02.2022

Öffentliche Zustellung
09.02.2022
 
Claudia Bohnet, zuletzt wohnhaft gemeldet in Turmgasse 4, 71063 Sindelfingen ist eine Entscheidung des Ordnungs- und Standesamtes vom 23.12.2021 unter Aktenzeichen 32.2/Ir zu eröffnen.
Zustellversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben. Das Dokument wird daher nach § 11 LVwZG bzw. § 10 VwZG des Bundes öffentlich zugestellt.
Frau Bohnet wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an beim Ordnungs- und Standesamt, 71063 Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer 0.12, einzusehen.*
 
 
* Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust drohen könnte.
 

Amtliche Bekanntmachungen Widerspruch Veröffentlichung Adressbuch, Wahl, Religion, Jubilare

18.02.2022

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Congress Center Böblingen/Sindelfingen GmbH: Jahresabschluss 2020

04.02.2022

Die Gesellschafter der Congress Center Böblingen Sindelfingen GmbH haben durch Gesellschafterbeschluss vom 27.12.2021 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020 wie folgt festgestellt:
 
a) Bilanz zum 31.12.2020
Bilanzsumme Aktiva und Passiva je                         2.215.533,76 €
 
b) Gewinn- und Verlustrechnung: Jahresfehlbetrag 551.151,76 €
 
Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 1.551.151,76 € wurde durch Abschlagszahlungen zur Verlustdeckung in Höhe von insgesamt 1.771.500 € von den Gesellschaftern gedeckt. Die Differenz zu den von den Städten bereits geleisteten Abschlagszahlungen zur Verlustdeckung beträgt 220.348,24 € und wird von der CCBS GmbH an die Gesellschafter Böblingen (110.174,12 €) und Sindelfingen (110.174,12 €) rückerstattet.
 
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Frau Mende, Simmozheim geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB erteilt.
 
In der Zeit vom 07.02.2022 bis einschließlich 11.02.2022 liegt der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 beim Amt für Finanzen (Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 2.15) während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
 

Sindelfinger Veranstaltungs-GmbH: Jahresabschluss 2020

04.02.2022

Die Gesellschafterin der Sindelfinger Veranstaltungs-GmbH hat durch Gesellschafterbeschluss vom 21.12.2021 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020 wie folgt festgestellt:
 
a) Bilanz zum 31.12.2020
Bilanzsumme Aktiva und Passiva je                         24.212,92 €
 
b) Gewinn- und Verlustrechnung Jahresfehlbetrag 485,68 €
 
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.485,68 € wird von der Stadt Sindelfingen übernommen.
 
Der Jahresabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sindelfingen vereinfacht geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandung.
 
In der Zeit vom 07.02.2022 bis einschließlich 11.02.2022 liegt der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 beim Amt für Finanzen (Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 2.15) während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
 

Grundsteuer fällig am 15. Februar

04.02.2022

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das
Quartal am 15. Februar 2022 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 
WICHTIG! BITTE BEACHTEN.
Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde zum 01.01.2022 erhöht. Deshalb haben alle Steuerpflichtigen im Januar 2022 einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten.
Berücksichtigen Sie bitte die höheren Grundsteuerraten bei der Überweisung bzw. passen Sie Daueraufträge bei Ihrer Bank an.
 

Bekanntmachung zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Untersuchungsgebiet „Goldberg“

28.01.2022

Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Untersuchungsgebiet „Goldberg“
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung besch-los-sen, für das im Lageplan dargestellte Ge-biet die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

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Die Autobahn Südwest: Bekanntmachung

21.01.2022

Duldung
 
von Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung für das Vorhaben
 
A81; VKE E081 AK Stuttgart bis AS Sindelfingen Ost
(Erhaltungsmaßnahme)
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH, Niederlassung Südwest in Stuttgart plant in der Gemeinde Sindelfingen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben. Mit der Planung und Realisierung der Maßnahme ist die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54, 10117 Berlin, beauftragt.

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„Schweinäcker“, Aufstellung des Bebauungsplans mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung

14.01.2022

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 14.12.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan und gemäß § 74 LBO die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Schweinäcker“, Planbereich 23/3, in Sindelfingen aufzustellen.

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Bekanntmachung Flugfeld: Offenes Verfahren

14.01.2022

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Auslegung zum Planfeststellungsverfahren für das BauvorhabenNeubau Unterwerk "Stuttgart-Rohr"

14.01.2022

Bekanntmachung über die Auslegung zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
Neubau Unterwerk "Stuttgart-Rohr", Bahn-km 17,200 bis 18,800, Strecke 4860 Stuttgart-Horb
(Geschäftszeichen: 59143-591ppw/100-2021#005)

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Stadtwerke Sindelfingen GmbH - Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2020

29.12.2021

Die Gesellschafter der Stadtwerke Sindelfingen GmbH haben durch Beschluss vom 17.12./20.12.2021 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020 festgestellt. 

Der Jahresüberschuss von 3.791.916,91 € wurde in Höhe von 1.895.958,46 € an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag über 1.895.958,45 € wird in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Stuttgart geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß §322 HGB erteilt.
In der Zeit vom 17.01.2022 bis einschließlich 28.01.2022 liegt der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Rosenstr. 47 öffentlich aus.

Einleitungsbeschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Untersuchungsgebiet Marktplatz + Post-/VoBa-Areal

29.12.2021

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 28.09.2021 den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3, Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zu dem aus dem Lageplan ersichtlichen Gebiet zur Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit beschlossen.

Das Untersuchungsgebiet wird wie folgt umgrenzt:
 
Die nördliche Grenze verläuft entlang der Unteren Burggasse nördlich der Flurstücke 46 und 13/1 über die Planiestraße an der nördlichen Seite der Gebäude Planiestraße 9 und 6 sowie nördlich der Flurstücke 266/2 und 270 in die Ziegelstraße und umfasst den südlichen Teil der Ziegelstraße sowie den westlichen Teil der Vaihinger Straße. Das Flurstück 645/3 bildet die östliche Grenze, die östlich des Flurstücks 292 (Gebäudekomplex Galerie, Oktogon, Bibliothek) weiter verläuft. Die Westseite des Alten Friedhofs (Flurstück 680) bildet den weiteren östlichen Grenzverlauf ab.
Die südliche Grenze verläuft an der nördlichen Seite der Gartenstraße von der Kreuzung Böblinger Straße / Gartenstraße im Osten bis zur Kreuzung Gartenstraße / Mercedesstraße und an der südlichen Grenze der Gartenstraße von der Kreuzung Mercedesstraße / Gartenstraße bis zum Flurstücl 2993/2 (Gartenstraße 24). Das Flurstück 284/14 (Böblinger Straße 6) bildet eine Enklave und ist nicht Teil des Untersuchungsgebiets.
Die westliche Grenze verläuft entlang der westlichen Seite der Unteren Torgasse bis einschließlich des Flurstücks 70 sowie entlang der nördlichen Seite der Poststraße und der östliche Seite des Grundstücks 62/6. Die westliche Grenze wird vervöllständigt durch die Anbindung an die Untere Vorstadt und dem Verlauf entlang der westlichen und südlichen Seite der Unteren Burggasse einschließlich der Flurstücke 17/9 und 21/3 bis zum Ferkelmarkt (Flurstück 46).  
 
Maßgeblich ist der Lageplan der Firma die STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 12.08.2021 (Originalmaßstab M 1:1000).

Lageplan (887,5 KiB)

Der Einleitungsbeschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Untersuchungsgebiet Marktplatz + Post-/VoBa-Areal tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 141 Abs. 3 S. 2 BauGB).
Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen.
 
 
Stadt Sindelfingen, den 16.12.2021
 
[gez.] Dr. Bernd Vöhringer
Oberbürgermeister
 

Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

22.12.2021

Amtliche Bekanntmachung
 
Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gem. § 10 SchfHwG (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz)
Das Landratsamt Böblingen bestellt gem. der §§ 9 und 10 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), mit Wirkung zum 01.01.2022 Herrn Bernd Wohlfarth, Mahdentalstr. 38/1, 71065 Sindelfingen, für die Dauer von sieben Jahren zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den 1. Kehrbezirk im Landkreis Böblingen.
Der Kehrbezirk umfasst das Teilgebiet der Stadt Böblingen, das Teilgebiet der Stadt Böblingen-Dagersheim sowie das Teilgebiet der Stadt Sindelfingen.
Als Ansprechpartner für hoheitliche Schornsteinfegerangelegenheiten in diesem Bezirk ist Herr Bernd Wohlfarth unter der Tel.: 07031/872460 oder
Fax: 07031/872471 erreichbar.
 
Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gem. § 10 SchfHwG (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz)
Das Landratsamt Böblingen bestellt gem. der §§ 9 und 10 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), mit Wirkung zum 01.01.2022 Herrn Bodo Fröhlich, Hauffstr. 11, 71032 Böblingen, zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den 20. Kehrbezirk im Landkreis Böblingen. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.07.2024.
Der Kehrbezirk umfasst das Teilgebiet der Stadt Böblingen, das Teilgebiet der Stadt Sindelfingen.
Als Ansprechpartner für hoheitliche Schornsteinfegerangelegenheiten in diesem Bezirk ist Herr Bodo Fröhlich unter der Tel.: 07031/4280747, Fax: 07031/4280748 oder bodofroehlich.schornsteinfeger@gmail.com erreichbar.
 
Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gem. § 10 SchfHwG (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz)
Das Landratsamt Böblingen bestellt gem. der §§ 9 und 10 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), mit Wirkung zum 01.01.2022 Herrn Detlef Lissner, Leonbergerstr. 1, 71063 Sindelfingen, zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den 5. Kehrbezirk im Landkreis Böblingen. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.08.2022.
Der Kehrbezirk umfasst das Teilgebiet der Stadt Sindelfingen.
Als Ansprechpartner für hoheitliche Schornsteinfegerangelegenheiten in diesem Bezirk ist Herr Detlef Lissner unter der Tel.: 07031/677827, Fax: 07031/677844, mobil: 0172/3433782 oder post@lissner-online.de erreichbar.
 

Jahresabschluss 2020 der Fernwärme Transportgesellschaft mbH

22.12.2021

Amtliche Bekanntmachung
 
Fernwärme Transportgesellschaft mbH
Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2020
Die Gesellschafter der Fernwärme Transportgesellschaft mbH haben durch Beschluss vom 30.11./06.12.2021 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020 festgestellt. Der Jahresüberschuss 2020 von 1.217.822,84 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Stuttgart geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß §322 HGB erteilt.
In der Zeit vom 17.01.2022 bis einschließlich 28.01.2022 liegt der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Rosenstr. 47 und der Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG, Wolfgang-Brumme-Allee 32 während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
 

Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer

22.12.2021

Amtliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Sindelfingen im Wochenblatt
           
 
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer
 
 
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 30. November 2021 die folgende „Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer“ beschlossen.
 

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Amtliche Bekanntmachungen der Wasserverbände Würm, Aich, Schwippe

22.12.2021

Amtliche Bekanntmachungen
des Wasserverbandes Würm
 
Jahresabschluss des Wasserverbandes Würm für das Haushaltsjahr 2020
 
Die Verbandsversammlung hat am 01.07.2021 den Jahresabschluss 2020 des Wasserverbandes Würm festgestellt. Der Jahresabschluss liegt an 10 Werktage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, während der Sprechzeiten öffentlich zur Einsichtnahme im Landratsamt Böblingen, Parkstr. 16, 71034 Böblingen, im Foyer – Infotheke aus.
 
Landrat Roland Bernhard
Verbandsvorsteher
 
 
 
Amtliche Bekanntmachungen
des Wasserverbandes Schwippe
 
Jahresabschluss des Wasserverbandes Schwippe für das Haushaltsjahr 2020
 
Die Verbandsversammlung hat am 19.07.2021 den Jahresabschluss 2020 des Wasserverbandes Schwippe festgestellt. Der Jahresabschluss liegt an 10 Werktage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, während der Sprechzeiten öffentlich zur Einsichtnahme im Landratsamt Böblingen, Parkstr. 16, 71034 Böblingen, im Foyer – Infotheke aus.
 
Landrat Roland Bernhard
Verbandsvorsteher
 
 
 
 
Amtliche Bekanntmachungen
des Wasserverbandes Aich
 
Jahresabschluss des Wasserverbandes Aich für das Haushaltsjahr 2020
 
Die Verbandsversammlung hat am 14.07.2021 den Jahresabschluss 2020 des Wasserverbandes Aich festgestellt. Der Jahresabschluss liegt an 10 Werktage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, während der Sprechzeiten öffentlich zur Einsichtnahme im Landratsamt Böblingen, Parkstr. 16, 71034 Böblingen, im Foyer – Infotheke aus.
 
Landrat Roland Bernhard
Verbandsvorsteher
 

Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen

15.12.2021

Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH
Allgemeine Tarifpreise Wasser gültig ab 01.01.2022
Allgemeine Tarifpreise Fernwärme gültig ab 01.01.2022

Bekanntmachung 1 herunterladen (145,2 KiB)

Bekanntmachung 2 herunterladen (133,7 KiB)

Bekanntmachung 3 herunterladen (99 KiB)

„Verkehrsfläche Schwertstraße / Mahdentalstraße“, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 

15.12.2021

„Verkehrsfläche Schwertstraße / Mahdentalstraße“, öffentliche Auslegung des Bebau-ungsplanentwurfs
 
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 30.11.2021 in öffentlicher Sitzung den Be-bauungsplan „Verkehrsfläche Schwertstraße / Mahdentalstraße“, Planbereich 22/10, in Sin-delfingen als Entwurf beschlossen und gleichzeitig dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Bekanntmachung herunterladen (230 KiB)

Sitzung des Jugendgemeinderates

15.12.2021

Zu folgender Sitzung wird eingeladen
 
EINLADUNG
zur Sitzung des Jugendgemeinderates
 
am Mittwoch, 15.12.2021, um 18:30 Uhr,
auf Zoom:
https://zoom.us/j/96063705932?pwd=NGwvRDFGU09oeWprSWJHWlNRRGlqdz09
Meeting-ID: 960 6370 5932
Kenncode: 921843
 
Tagesordnung
 
Öffentliche Sitzung
Bürgerfragestunde Bericht Preisrichtervorbesprechung Post-/VoBa-Areal JGR Image Film/Clip
Angebot Sim TV
Menstruationsprodukte
Aktueller Stand
Antrag Schulprojekt Thema Diskriminierung
Saikshvly Ilyas
Demokratie leben!
Ausschreibung von Fördergeldern
Weihnachts-Wunschbaum-Aktion Interkommunale Zusammenarbeit
Neuer Böblinger Jugendgemeinderat ist gewählt
Seebühne 2022
OpenAir Kino JGR
Bericht aus dem Vorstand, Verschiedenes
- Weihnachtsfeier
- Anfrage zum Stand der Anträge
- Infobrief an die SMVen
- Nächste Gemeinderatssitzung: 14.12.2021
- Start Up Sifi eats Treffen am 22.12.2021
 
Mittwoch, 08.12.2021
 
Felix Anton Koch
 

Amtliche Bekanntmachung der Autobahn Südwest

15.12.2021

Amtliche Bekanntmachung von:
Die Autobahn Südwest
 
Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung für das Vorhaben A81; VKE E081 AK Stuttgart bis AS Sindelfingen Ost (Erhaltungsmaßnahme) auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Sindelfingen

Bekanntmachung herunterladen (580,1 KiB)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an die Bundeswehr

15.12.2021

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
 
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen (Rathaus, Servicepunkt, Rathausplatz 1, Tel. 94-468), beim Bezirksamt Maichingen (Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger Str. 44, Tel. 94-110) oder beim Berzirksamt Darmsheim (Rathaus, Widdumstr. 12, Tel. 94-872) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung
08.12.2021
 
Energy-Turbo Kereskedelmi És Szolgáltató Kft., letzter bekannter Firmensitz in Zrínyi Miklós Utca 3, 3576 Sajóhídvég, Ungarn, ist eine Entscheidung des Ordnungs- und Standesamtes vom 04.10.2021 unter Aktenzeichen 32.2/LV zu eröffnen.
Zustellversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben. Das Dokument wird daher nach § 11 LVwZG bzw. § 10 VwZG des Bundes öffentlich zugestellt.
Der Firma wird hiermit Gelegenheit gegeben, diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an beim Ordnungs- und Standesamt, 71063 Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer 0.09, einzusehen.*
 
* Mit der öffentlichen Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust drohen könnte.

ZV Flugfeld Böblingen/Sindelfingen: Satzung zum Bebauungsplan „Flugfeld - Seeuferpromenade“

08.12.2021

Bebauungsplanverfahren

Amtliche Bekanntmachung
Satzungsbeschluss

Der Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen informiert:
- Amtliche Bekanntmachung –
Inkrafttreten der Satzung zum Bebauungsplan „Flugfeld - Seeuferpromenade“ 7.0
mit Satzung über örtliche Bauvorschriften

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Verbandssatzung Zweckverband Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen

08.12.2021

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen
 
Aufgrund von § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat die Zweckverbandsversammlung am 18.11.2021 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen vom 11.11.1994, zuletzt geändert am 18.12.2020, beschlossen:
 
Artikel 1, Satzungsänderung
9 Wirtschaftsführung
Der Zweckverband wird nach den Grundsätzen eines Eigenbetriebs geführt. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs erfolgt gemäß § 12 Eigenbetriebsgesetz auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.
 
Artikel 2, Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
 
Hinweis auf § 4 Abs. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende dem Satzungsbeschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
 
Böblingen, den 18.11.2021
gez.
Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

08.12.2021

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
 
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2022 ist der 01.01.2022.
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2021 versandt.
Sollten Sie bis zum 01.01.2022 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2022 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2022 einen Meldebogen.

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Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

08.12.2021

Amtliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Sindelfingen im Wochenblatt
           
 
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
 
 
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 28. September 2021 die folgende „Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer“ beschlossen:

Bekanntmachung herunterladen (91,3 KiB)

Sitzung des Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

24.11.2021

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
 
Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen      
 
Sitzung der Verbandsversammlung
am Montag, den 29. November 2021 um 16:00 Uhr
in der Stadthalle Sindelfingen, Großer Saal,
Schillerstr. 23, 71065 Sindelfingen
 
TAGESORDNUNG
 
TOP 1 Bekanntgaben           
TOP 2 Beauftragung Prüfung Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
           
TOP 3 Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 01.01.2022 - 31.12.2022
Mittelfristige Finanzplanung 2021-2025 – Beschlussfassung
           
TOP 4 Ermächtigung des Geschäftsführers des Zweckverbandes Flugfeld
Böblingen/Sindelfingen zur Beauftragung der Bauleistung: „Erschlie-ßung Flugfeld, Konrad-Zuse-Straße, Endausbau Gehwege und Grünan-lagen“
           
TOP 5 Ermächtigung des Geschäftsführers des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen zur Beauftragung der Bauleistung: „Erschlie-ßung Flugfeld, Umbau Flugfeld-Allee, Befestigung und Rückbau der befestigten Mittelinsel“ 1. Bauabschnitt
           
TOP 6 Beauftragung der Bauleistung: „Baumaßnahme vierspuriger Ausbau der Flugfeld-Allee bis zum Festplatz und Ertüchtigung Provisorium bis zur Wolfgang-Brumme-Allee“
           
TOP 7 Vergabe der Bauleistungen
- Endausbau Richard-Kopp-Straße (Ost)
- Umbau der Bahnhofspassage
           
TOP 8 Ausbau Knotenpunkt Calwer Straße / Flugfeld-Allee - Zustimmung zur Vergabe weiterer Planungsleistungen (LPH 5-9) sowie zur Kostenbe-teiligung des ZV Flugfeld
           
TOP 9 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Flugfeld – Seeuferpromenade“ 7.0 – Satzungsbeschluss
                        
TOP 10           Zusammensetzung der Verbandsversammlung - Wahl der beiden wei-teren Stellvertreter/-innen des Verbandsvorsitzenden   
TOP 11           Verschiedenes
           
Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender
 

Sitzung des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen

17.11.2021

am Mittwoch, 24.11.2021
um 08:30 Uhr
Stadthalle Sindelfingen, Großer Saal
 
Tagesordnung                                  öffentlich
 
1. Bekanntgaben
 
2. Wirtschaftsplan 2022
    Zweckverband Kläranlage
    Böblingen-Sindelfingen
 
3. Klärwerk Böblingen-Sindelfingen
    Neubau biologische Reinigungsstufe
    hier: Fortschreibung der Kostenberechnung
 
4. Verschiedenes
 
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Grundsteuer fällig am 15. November

27.10.2021

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das IV. Quartal am 15. November 2021 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuer-stelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Marktplatz Sindelfingen“- Fortschreibung Sanierungsziele für den Bereich Planie

27.10.2021

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 19.10.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen die Sanierungsziele für das am 29.11.2012 und am 17.12.2015 erweiterte Sanierungsgebiet „Marktplatz“ auf den Bereich „Untere Planie“ im Sinne der städtebaulichen Planung gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 BauGB fortzuschreiben.

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Schulverband "Schulzentrum Böblingen – Dagersheim / Sindelfingen – Darmsheim"

29.09.2021

Bekanntmachung herunterladen (94,8 KiB)

Schulverband "Schulzentrum Böblingen – Dagersheim / Sindelfingen – Darmsheim"

29.09.2021

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Bekanntmachung herunterladen (92,2 KiB)

Sitzung des Jugendgemeinderates

29.09.2021

Zu folgender Sitzung wird eingeladen
 
Sitzung des Jugendgemeinderates
am Mittwoch, 29.09.2021, Beginn 18:30 Uhr,
Das SÜD, Treffpunkt für Jugendkultur
Schwertstraße 11/1, 71065 Sindelfingen
Teilnahme nur mit negativem Covid-19 Schnelltest (maximal 24 Stunden alt), vollständiger Impfung (14 Tage nach Zweitimpfung) oder Genesen (mindestens 28 Tage bis maximal 6 Monate alter positiver PCR Test) möglich. (Schülerinnen und Schüler gelten als getestet und benötigen keinen gesonderten Testnachweis).
 
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
Einführung in die Corona-Maßnahmen Bürgerfragestunde Antrag Jugend Bürgerstiftung
Jugendkonzert Sound of Sifi
Bericht RPJ
Versammlung vom 30.07.2021
Bericht U18 Wahl Bericht World Cleanup Day Bericht Weltkindertag Stand der Projektgruppen Klausurtagung
15.10. – 17.10.2021
Bericht aus dem Vorstand, Verschiedenes Einladung zur ÖPNV-Jugendkonferenz am 22.10.2021 Einladung zum Landesjugendkongress U21-next station PARTICIPATION vom 08.10. – 10.10.2021
Änderungen der Tagesordnung sind dem Vorstand vorbehalten.
 
Mittwoch, 22.09.2021
 
Felix Anton Koc
 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen

15.09.2021

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
 
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
 
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag;
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
 
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alter- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen,
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

Satzung über die Benutzung der städtischen Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

01.09.2021

Amtliche Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung der städtischen 
Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule der Stadt Sindelfingen 
im Wochenblatt 
_________________________________________________________________________ 
Satzung über die Benutzung der städtischen Betreuungsgruppen 
im Rahmen der Verlässlichen Grundschule 
vom 19. Mai 2021 


 
 
Hinweis für Familien der KiTa-Kinder und für Familien, deren Kind die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule in Anspruch nimmt :
Eine Information über die Gebührenhöhe ab 01.01.2022 geht den betreffenden Familien ab Oktober 2021 schriftlich vom Amt für Bildung und Betreuung zu.

Bekanntmachung herunteraden

Änderungssatzung über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten

01.09.2021

Amtliche Bekanntmachung der Änderungssatzung über die Benutzung der 
städtischen Kindertagesstätten der Stadt Sindelfingen im Wochenblatt

Änderungssatzung über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten 
Am 18. Mai 2021 beschloss der Gemeinderat die in Anlage 6 der beigefügten 
Änderungssatzung zur Novellierung der Satzung über die Benutzung der städtischen 
Kindertagesstätten der Sitzungsvorlage 138/2021. 
Satzung 
zur Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten 
vom 
18. Mai 202

Bekanntmachung Teil 1 (69,1 KiB)

Bekanntmachung Teil 2 (53,7 KiB)

Amtliche Wahlbekanntmachung

01.09.2021

Bekanntmachung herunterladen (111,2 KiB)

Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH: Jahresabschluss 2020

01.09.2021

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020, der einen Jahresfehlbetrag von 615.337,40 Euro ausweist, wurde von der Gesellschafterversammlung per Umlaufbeschluss im Juli 2020 festgestellt. Der Beschluss sieht den Ausgleich des Jahresfehlbetrages durch die Stadt Sindelfingen vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL Aucon GmbH hat in ihrem Testat den Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss und den Lagebericht erteilt. Gemäß § 105 Absatz 1 Gemeindeordnung kann der Jahresabschluss und dessen Ergebnis, der Lagebericht, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die beschlossene Verwendung über die Behandlung des Jahresfehlbetrags in den Geschäftsräumen der Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH, Planiestr. 2, 71063 Sindelfingen in der Zeit vom 06. September 2021 bis 10. September 2021 während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
 
Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH
Planiestr. 2, 71063 Sindelfingen
Telefon (0 70 31) 6 88 42 - 0
Telefax (0 70 31) 6 88 42 - 99
E-Mail: info@sindelfingen.org
 

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

25.08.2021

 
Am 26. September ist Bundestagswahl. Damit sehbehinderte und blinde Menschen selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, ist bei den Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände bieten dazu kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Schablone und eine Audio-CD können kostenlos unter Telefon: 0761/36122 angefordert werden.
 

Zweckverband Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen

18.08.2021

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.07.2021 den Jahresabschluss des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen für das Wirtschaftsjahr 2020 gemäß § 16, Eigenbetriebsgesetz wie folgt festgestellt:
 

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Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Schulverbands Böblingen-Dagersheim / Sindelfingen-Darmsheim

18.08.2021

Aufgrund von §§ 5, 6, 15 Abs. 2a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Zweckverbandsversammlung am 26.07.2021 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Schulverbands Böblingen-Dagersheim / Sindelfingen-Darmsheim, zuletzt geändert am 02.03.2007 beschlossen:

Bekanntmachung herunterladen (116,1 KiB)

Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Schulverbands Böblingen-Dagersheim / Sindelfingen-Darmsheim

18.08.2021

Aufgrund §§ 5, 12, 13 und 16 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16. September 1974 in Verbindung mit den §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 hat die Verbandsversammlung des Schulverbands Böblingen-Dagersheim/Sindelfingen Darmsheim am 26. Juli 2021 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Bekanntmachung herunterladen (7,6 KiB)

Wahlbenachrichtigungen werden versandt

18.08.2021

Am 26. September ist Bundestagswahl. Sindelfingen gehört zum Wahlkreis 260 Böblingen.

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 5. September eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr sind der Wahlbezirk, die Nummer im Wählerverzeichnis, das Wahllokal, der Wahltag und die Wahlzeit vermerkt.
 
Viele Wahlberechtigte planen, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.
 
Der Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen kann persönlich, schriftlich oder elektronisch beim Servicepunkt oder den Bezirksämtern Darmsheim und Maichingen gestellt werden.
Um Kontakte zu vermeiden, empfehlen wir die Antragstellung via QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über das Online Formular der Stadt Sindelfingen unter www.sindelfingen.de.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021

18.08.2021

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Sindelfingen wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie Dienstag und Donnerstag
von 10:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus Sindelfingen, Rathausplatz 1, Servicepunkt, Zimmer 0.18, (rollstuhlgerecht) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
 
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
 
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
 
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis bis 12:00 Uhr im Ordnungs- und Standesamt -Wahlamt-, Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 0.23, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
 
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
 
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nummer und Name Wahlkreis 260 Böblingen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
 
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10.09.2021) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
 
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
 
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
 
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
 
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
 
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
 
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
 
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
 
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
 
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
 
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
 
Sindelfingen, den 18.08.2021
 
Dr. Bernd Vöhringer
Oberbürgermeister

Wohnstätten Sindelfingen GmbH - Feststellung des Jahresabschlusses 2020

11.08.2021

Die Gesellschafterversammlung hat am 22. Juli 2021 die Jahresrechnung 2020 festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.228.974,80 € wurde in die Höhe von 1.000.000,00 € an die Gesellschafter ausgeschüttet. Den Restbetrag über 5.228.974,80 € wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Der Jahresabschluss wurde von dem Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß §322 HGB erteilt.
 
In der Zeit vom 12. August bis 22. August 2021 liegt der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 in den Geschäftsräumen der Wohnstätten Sindelfingen GmbH, Bahnhofstraße 9, 71063 Sindelfingen öffentlich aus.

"Floschen", Inkrafttreten des Bebauungsplans

11.08.2021

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 20.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Floschen", Planbereich 2/28, in Sindelfingen nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO)= i.V.m. § 4 GemO als jeweils selbständige Satzung beschlossen. 

Bekanntmachung herunterladen (1,219 MiB)

Plan herunterladen (138,4 KiB)

„Verkehrsfläche Eschenbrünnlestraße zwischen Schwertstraße und Tilsiter Straße“, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

04.08.2021

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 20.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Verkehrsfläche Eschenbrünnlestraße zwischen Schwertstraße und Tilsiter Straße“, Planbereich 24/03, in Sindelfingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

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„Schwertstraße Ost“, Flächennutzungsplanänderung Nr. 22 mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung

04.08.2021

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 20.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 22 „Schwertstraße Ost“ in Sindelfingen einzuleiten.

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„Verkehrsfläche Tilsiter Straße / Schwertstraße“, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

04.08.2021

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 20.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Verkehrsfläche Tilsiter Straße / Schwertstraße“, Planbereich 22/11, in Sindelfingen als Entwurf beschlossen und gleichzeitig dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

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Städtisches Krankenhaus: Jahresabschluss 2019

28.07.2021

Eigenbetrieb Städtisches Krankenhaus Sindelfingen:Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Bekanntmachung herunterladen (79,6 KiB)

Städtisches Krankenhaus: Jahresabschluss 2018

28.07.2021

Eigenbetrieb Städtisches Krankenhaus Sindelfingen:Feststellung des Jahresabschlusses 2018                                              

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Sitzung des Jugendgemeinderates

28.07.2021

Öffentliche Bekanntmachung
der EINLADUNG
zur Sitzung des Jugendgemeinderates
 
am Mittwoch, den 28.07.2021, Einlass ab 18:00 Uhr, Beginn 18:30 Uhr
 
Bürgerhaus Maichingen
Sindelfinger Straße 44, 71069 Sindelfingen
 
Für die Teilnahme wird ein negativer Covid-19 Schnelltest (maximal 24 Stunden alt), eine
vollständige Impfung (14 Tage nach Zweitimpfung) oder ein Genesenen Nachweis (mindestens 28
Tage bis maximal 6 Monate alter positiver PCR Test) empfohlen.
 
Tagesordnung
 
Öffentliche Sitzung
 
Einführung in die Corona- Maßnahmen während der Sitzung Bürgerfragestunde Bericht Innenstadtkonzeption Berichte der Ausschüsse Sportausschuss Hygieneartikel Politische Bildung Opt. Zusätzliche Ausschüsse Bericht Dachverbandstreffen 6. Demokratie Leben!
Abstimmung über die Verwendung der Gelder
Weltkindertag und Tag der Demokratie am 19.9.2021
Abstimmung über Beteiligung des Jugendgemeinderates
World Clean Up Day am 18 September 2021
Abstimmung über Teilnahme des Jugendgemeinderates
Berichte aus dem Vorstand/ Verschiedenes
-Eventuelle Klausurtagung vom 15-17 Oktober 2021
-Einladung des Stadtjugendring zum Sommerfest am 27.07.2021
- Jugendaustausch zwischen deutsch-polnischen Partnerstädten
Änderungen der Tagesordnung sind dem Vorstand vorbehalten.
 
Mittwoch, 21.07.2021
Felix Anton Koch
Vorsitzender
 

Grundsteuer fällig am 15. August

28.07.2021

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das III. Quartal am 15. August 2021 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuer-stelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Haushaltssatzung der Stadt Sindelfingen für die Haushaltsjahre 2021/2022

21.07.2021

Bekanntmachung herunterladen (45,1 KiB)

Haushaltssatzung 21/22 des Schulverband Goldberg-Gymnasium Böblingen/Sindelfingen

21.07.2021

Bekanntmachung herunterladen (206 KiB)

Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen

21.07.2021

Amtliche Bekanntmachung
 
Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen
am 26. Juli 2021 um 08:30 Uhr
im kleinen Saal der Stadthalle Sindelfingen,
Schillerstr. 23 in 71065 Sindelfingen
 
Bitte bringen Sie Ihre eigene OP-Maske oder FFP2-Maske mit!
 
 
T a g e s o r d n u n g
 
 
Öffentlich
 
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020
 
Jahresabschluss 2020
 
1. Quartalsbericht 2021
 
Mitarbeiter-Mobilitätskonzept ZV TBS
 
Mehrkosten Parkplätze ZV TBS
 
Verschiedenes
 
 
Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender

Sitzung des Schulverbandes Schulzentrum Böblingen-Dagersheim / Sindelfingen-Darmsheim

14.07.2021

Amtliche Bekanntmachung
 
Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
Schulverband
Schulzentrum Böblingen-Dagersheim/
Sindelfingen-Darmsheim
Sitz Böblingen
 
Am Montag, 26. Juli 2021, um 10.30 Uhr findet eine Sitzung der
 
Verbandsversammlung
 
in der Zehntscheune in Dagersheim statt, zu der hiermit eingeladen wird.
 
 
T A G E S O R D N U N G (Ö F F E N T L I C H):
 
Bekanntgaben Änderung der Verbandssatzung des Schulverbands Böblingen-Dagersheim/Sindelfingen-Darmsheim Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Schulverbands Böblingen-Dagersheim/Sindelfingen-Darmsheim Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Festsetzung der Umlagen 2018 Abbruch der Rappenbaumschule Weiteres Vorgehen Rappenbaumsporthalle Weiteres Vorgehen Rappenbaumhallenbad Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 Verschiedenes
 
 
 
Böblingen, 14.07.2021
Dr. Stefan Belz
 
Verbandsvorsitzender
 

Feststellung des Jahresabschlusses 2012

07.07.2021

Amtliche Bekanntmachung: Feststellung des Jahresabschlusses 2012
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 22.
Juni 2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2012 mit folgenden Werten fest.

Bekanntmachung herunterladen (93,4 KiB)

Amtliche Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2021

07.07.2021

Der Gutachterausschuss Sindelfingen und Magstadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2021
für das Gemeindegebiet der Stadt Sindelfingen und der Gemeinde Magstadt Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte) gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch, Abschnitt 2 Immobilienwertermittlungsverordnung sowie § 12 Gutachterausschussverordnung des Landes auf den Stichtag 31.12.2020 ermittelt.

Bekanntmachung herunterladen (85,1 KiB)

Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen: Jahresabschluss

30.06.2021

Bekanntmachung herunterladen (571,4 KiB)

„Pfarrwiesen / Halde“, Aufstellung des Bebauungsplans mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung

23.06.2021

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 19.05.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan und gemäß § 74 LBO die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Pfarrwiesen / Halde“, Planbereich 7/9, 1. Änderung, in Sindelfingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Bekanntmachung herunterladen (358,9 KiB)

Grundsteuer fällig am 1. Juli

16.06.2021

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die ein Mal jährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das Jahr 2021 am 1. Juli fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der Steuerbetrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die Grundbesitzabgabe direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

16.06.2021

Zu folgender Sitzung wird eingeladen
 
 
Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen      
 
Sitzung der Verbandsversammlung
am Donnerstag, den 24. Juni 2021 um 17:00 Uhr
im Württembergsaal, Kongresshalle Böblingen,
Ida-Ehre-Platz 1, 71032 Böblingen
 
 
 
TAGESORDNUNG / öffentlich         
 
 
TOP 1 Bekanntgaben           
TOP 2 Überörtliche, allgemeine Finanzprüfung des Zweckverbands Flugfeld
Böblingen/Sindelfingen in den Wirtschaftsjahren 2013 - 2017
           
TOP 3 Jahresabschluss des Zweckverbands Flugfeld Böblingen/Sindelfingen für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.-31.12.2019
           
TOP 4 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Flugfeld – Seeuferpromenade“ 7.0 – Satzungsbeschluss
           
TOP 5 Verschiedenes
           
 
Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender
 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten von Alters- oder Ehejubiläen

09.06.2021

Amtliche Bekanntmachung
 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
 
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
 
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag;
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
 
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alter- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen,
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

„Gewerbegebiet Mittelpfad“, Bebauungsplan und Satzung

02.06.2021

„Gewerbegebiet Mittelpfad“, Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 30/1, 3. Änderung, in Sindelfingen

Bekanntmachung herunterladen (281,3 KiB)

Bekanntmachung des Landratsamtes: Haushaltssatzung Wasserverband Schwippe

19.05.2021

Bekanntmachung herunterladen (105,6 KiB)

Bekanntmachung des Landratsamtes: Haushaltssatzung Wasserverband Aich

19.05.2021

Bekanntmachung herunterladen (106,3 KiB)

Amtliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Jugendgemeinderatswahl 2021

12.05.2021

Teil I herunterladen (92,7 KiB)

Teil II herunterladen (15,2 KiB)

Sitzung des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen

12.05.2021

Amtliche Bekanntmachung
 
Zweckverband Kläranlage Böblingen-Sindelfingen
 
 
 
B E K A N N T M A C H U N G
 
Sitzung des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen
 
am Mittwoch, 19.05.2021, 08:30 Uhr
 
 
Die Sitzung findet aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie gemäß §15 Abs. 2a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 37a der Gemeindeordnung ohne persönliche Anwesenheit der Ratsmitglieder in Form einer Videokonferenz statt. Der öffentliche Teil der Sitzung wird zeitgleich in Wort und Bild in dem öffentlich zugänglichen Oberlichtsaal der Stadtbibliothek, Rathausplatz 4, 71063 Sindelfingen (Eingang über die Stadtbibliothek), übertragen.
 
T A G E S O R D N U N G    Vorlage Nr.
Öffentlich
 
Bekanntgaben
 
 
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen 116/2021
 
 
Feststellung Jahresabschluss 2019 des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen 154/2021
 
 
Betriebsbericht Klärwerk Böblingen-Sindelfingen und Klärwerk Dagersheim-Darmsheim 158/2021
 
 
Verschiedenes
 
12.05.2021
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Grundsteuer fällig am 15. Mai

28.04.2021

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das II. Quartal am 15. Mai 2021 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher brauchen nichts veranlassen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Satzung des Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

14.04.2021

Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
 
Satzung

zur 7. Änderung der Verbandssatzung
des Zweckverbandes
„Flugfeld
Böblingen/Sindelfingen“
 
vom 18.03.2021
 
 
Aufgrund §§ 5, 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Böblingen/Sindelfingen am 18.03.2021 die nachstehende Satzung beschlossen:
 
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 09.02.2021 und der Gemeinderat der Stadt Böblingen hat am 24.02.2021 dieser Änderung der Verbandssatzung zugestimmt.
 
 
Artikel 1
Änderung der Verbandssatzung
 
Neuaufnahme §7a 7 a Besondere Form der Verbandsversammlung
Sitzungen der Verbandsversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Vertreter im Sitzungsraum können durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 37 a der Gemeindeordnung gegeben sind.
 
Artikel 2
 
Inkrafttreten
 
Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 
 
 
Böblingen, den 18.03.2021
 
 
Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender
 

Sitzung der Verbandsversammlung ZVTBS

14.04.2021

zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen am 21. April 2021 um 08:30 Uhr
im Württemberg-Saal der Kongresshalle Böblingen,
Ida-Ehre-Platz in 71032 Böblingen
 
Bitte bringen Sie Ihre eigene OP-Maske oder FFP2-Maske mit!
 
 
T a g e s o r d n u n g
 
 
Öffentlich
 
 
Wirtschaftsplan 2021
 
Projektabwicklung GÜ Umbau ZV TBS
 
Lieferung einer Kompaktkehrmaschine
(Ersatzbeschaffung BB-BS 205)
 
Temporäre Lagerfläche ZV TBS
F 48 Flugfeld
 
Abschluss von Darlehensverträgen 2021
 
Verschiedenes
 
 
 
Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender
 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen

31.03.2021

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
 
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
 
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag;
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
 
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alter- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen,
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Wahlordnung des Jugendgemeinderats Sindelfingen

14.04.2021

Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Wahlordnung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wurde die männliche Form gewählt.
 
Der Jugend- und Sozialausschuss der Stadt Sindelfingen hat am 30. November 2020 folgende
Wahlordnung nach 2 Abs. 3 der Satzung zum Jugendgemeinderat beschlossen.
 
Bekanntmachung herunterladen (91,8 KiB)

Stadtwerke Sindelfingen GmbH: Jahresabschluss 2019

17.03.2021

Stadtwerke Sindelfingen GmbH
Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2019
Die Gesellschafter der Stadtwerke Sindelfingen GmbH haben durch Beschluss vom 10.02.2021 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 festgestellt. Der Jahresüberschuss von 3.647.161,69 € wurde in Höhe von 1.823.580,85 € an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag über 1.823.580,84 € wird in die Gewinnrücklagen eingestellt.  
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Stuttgart geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß §322 HGB erteilt.
In der Zeit vom 12.04.2021 bis einschließlich 23.04.2021 liegt der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Rosenstr. 47 öffentlich aus.

Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sindelfingen: Jahresabschlüsse 2018 und 2017

17.03.2021

Bekanntmachung herunterladen (83 KiB)

Bekanntmachung des Regierungspräsidiums zur Gäubahnführung

17.03.2021

Bekanntmachung
 
Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Az.: 24-3824.1/DB-PFA1.3b
 
Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3b „Gäubahnführung“ des Projektes „Aus- und Neubaustrecke Stuttgart - Augsburg im Bereich Stuttgart - Wendlingen mit Flughafenanbindung“ der DB Netz AG, vertreten durch die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH

Bekanntmachung herunterladen (112,8 KiB)

Wahlbekanntmachungen: Wahlstatistik und Prognosen, Ergebnis am Wahlabend, Wählen im Wahllokal

10.03.2021

Wahlbekanntmachungen herunterladen (311,7 KiB)

Sitzung des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

10.03.2021

Zu folgender Sitzung wird eingeladen
 
Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen      
 
Sitzung der Verbandsversammlung
am Donnerstag, den 18. März 2021 um 16:00 Uhr
im Großen Sitzungssaal des Landratsamts Böblingen,
Parkstraße 16, 71034 Böblingen
 
 
TAGESORDNUNG / öffentlich            
 
 
TOP 1 Bekanntgaben           
TOP 2 Baubeschluss, Endausbau Richard-Kopp-Straße und Umbau-maßnahmen nach Sperrung der Bahnhofspassage
           
TOP 3 Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen: 7. Änderung der Verbandssatzung
           
TOP 4 Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 01.01.2021 - 31.12.2021
Mittelfristige Finanzplanung 2020-2024 - Beschlussfassung
           
TOP 5 Kostenbeteiligung Ausbau Knotenpunkt Calwer-Str./Flugfeldallee– gem. Realisierungsvertrag FFK/Stadt BB/ZVFF - Zustimmung zur Vergabe der Planungsleistungen
           
TOP 6 Verschiedenes
           
 
Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender

Amtliche Wahlbekanntmachung: Wahllokale für Landtagswahl geändert

03.03.2021

Amtliche Wahlbekanntmachung
 
Wahllokale für Landtagswahl geändert
 
Alle Wahlberechtigten haben in den vergangenen Wochen eine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 14. März erhalten. Auf ihr sind der Wahlbezirk, die Nummer im Wählerverzeichnis und das Wahllokal vermerkt.
 
Einige Wähler müssen diesmal ein anderes Wahllokal als gewohnt ansteuern. In mehreren Wahlbezirken wurden die Wahllokale aufgrund der Corona-Pandemie an andere Standorte verlegt. Zusätzlich kehrt das Wahllokal 001-10 nach Abschluss der Umbaumaßnahme in den Stadtteiltreff Viehweide zurück.
 

Liste herunterladen (106,6 KiB)

Sindelfinger Veranstaltungs-GmbH: Jahresabschluss 2019

03.03.2021

Die Gesellschafterin der Sindelfinger Veranstaltungs-GmbH hat durch Gesellschafterbeschluss vom 13.01.2021 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 wie folgt festgestellt:
 
Bilanz zum 31.12.2019
Bilanzsumme Aktiva und Passiva je 640,13 €
 
Gewinn- und Verlustrechnung Jahresfehlbetrag   583,65 €
 
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.583,65 € wird von der Stadt Sindelfingen übernommen.
 
Der Jahresabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sindelfingen vereinfacht geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandung.
 
In der Zeit vom 08.03.2021 bis einschließlich 12.03.2021 liegt der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 beim Amt für Finanzen (Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 2.15) während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
 

Congress Center Böblingen/Sindelfingen GmbH: Jahresabschluss 2019

03.03.2021

Die Gesellschafter der Congress Center Böblingen Sindelfingen GmbH haben durch Gesellschafterbeschluss vom 04.02.2021 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 wie folgt festgestellt:
 
Bilanz zum 31.12.2019
Bilanzsumme Aktiva und Passiva je                         2.360.813,40 €
 
Gewinn- und Verlustrechnung Jahresfehlbetrag 526.605,86 €
 
Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 1.526.605,86 € wurde durch Abschlagszahlungen zur Verlustdeckung in Höhe von insgesamt 1.668.900 € von den Gesellschaftern gedeckt. Die Differenz zu den von den Städten bereits geleisteten Abschlagszahlungen zur Verlustdeckung beträgt 142.294,14 € und wird von der CCBS GmbH an die Gesellschafter Böblingen (71.147,07 €) und Sindelfingen (71.147,07 €) rückerstattet.
 
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferin Frau Mende, Simmozheim geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB erteilt.
 
In der Zeit vom 08.03.2021 bis einschließlich 12.03.2021 liegt der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 beim Amt für Finanzen (Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 2.15) während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Wahlbekanntmachung

24.02.2021

Am 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
 
Die Stadt Sindelfingen ist in 41 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann. Die Briefwahlvorstände treten zusammen um 14:30 Uhr im Rathaus, Zimmer 0.18 (Servicepunkt) und verteilen sich dann auf die Auszählungsräume.

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Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen

24.02.2021

Aufgrund von §§ 5, 6, 15 Abs. 2a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Zweckverbandsversammlung am 18.12.2020 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen vom 11.11.1994, zuletzt geändert am 12.03.2007, beschlossen:
 
1
 
Nach § 5 Absatz 7 wird folgender Absatz 8 neu eingefügt:
 
Sitzungen der Verbandsversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Vertreter im Sitzungsraum können durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 37a der Gemeindeordnung vorliegen.
 
 
Böblingen, den 18.12.2020
 
 
gez.
Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender
 
Hinweis auf § 4 Abs. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende dem Satzungsbeschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
 

Allgemeinverfügung der Stadt Sindelfingen über infektionsschützende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) – Betretungsverbot Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

17.02.2021

Die Stadt Sindelfingen erlässt nach § 28 Abs. 1, 3 i.V.m. § 16 Abs. 1, 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), §§ 49 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG), § 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz Baden-Württemberg (IfSGZustV BW) und § 20 der Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO) folgende Allgemeinverfügung:

1. Das Betreten von folgenden Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte) ist allen dort nicht untergebrachten oder nicht beruflich tätigen Personen untersagt:

  • GU Eschenried, Eschenriedstraße 4, 71067 Sindelfingen
  • GU Nüssstraße, Nüssstraße 5, 71065 Sindelfingen
  • GU Waldenbucher Straße, Waldenbucher Straße 38, 71065 Sindelfingen
  • GU Widdumstraße, Widdumstraße 21, 71069 Sindelfingen
  • GU Calwerstraße, Calwerstraße 21, 71063 Sindelfingen
  • Obdachlosenunterbringung, Schwertstraße 13, 71065 Sindelfingen
  • Obdachlosenunterbringung, Eschenbrünnlestraße 6, 71065 Sindelfingen
  • Obdachlosenunterbringung, Küblerstraße 4, 71063 Sindelfingen

2. Von dem unter Ziffer 1 verfügten Betretungsverbot ausgenommen sind Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und sonstigen vergleichbaren Berufsgruppen.
 
3. In begründeten Fällen kann die Stadt Sindelfingen für die unter Ziffer 1 genannten Unterkünfte Ausnahmen vom Betretungsverbot zulassen.
 
4. Für den Fall der Nichtbeachtung des in Ziffer 1 verfügten Betretungsverbots wird die Anwendung des unmittelbaren Zwangs angedroht.
 
5. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben, also am 18.02.2021. Diese Allgemeinverfügung tritt am 31.03.2021 außer Kraft.

Hinweise

Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG ist die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 IfSG ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. Die sofortige Vollziehung der Tenorziffer 1 gilt kraft Gesetzes nach § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 lfSG. Der Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung hat somit keine aufschiebende Wirkung. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld bis zu 25.000,-- € geahndet werden (§ 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG).

Begründung

SachverhaltNach dem Stufenkonzept der Landesregierung („Landeskonzept zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2-Infektionswelle“) geht ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern das Infektionsgeschehen mit diffusen, häufig nicht mehr nachvollziehbaren Infektionsketten einher. Auch bei einer Inzidenz von unter 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern kann das Infektionsgeschehen nicht immer nachvollzogen werden.  Im Landkreis Böblingen liegt die Inzidenz am 17.02.2021 bei 41 Infizierten / 100.000 Einwohner. Im Landkreis Böblingen wurde zudem eine Vielzahl von Virusmutationen nachgewiesen, wodurch im Landkreis Böblingen trotz gesunkener Inzidenz nach wie vor ein deutliches Risiko besteht, sich mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren. Weiterhin gibt es zudem eine Vielzahl von Ausbrüchen in Gemeinschaftsunterkünften, sowohl in Flüchtlingsunterkünften als auch in Pflegeheimen. Somit stellen eine Vielzahl von Menschen auf geringem Raum ein besonderes, hohes Infektionsrisiko dar. Die neuesten Beschlüsse von Bund und Ländern vom 10.02.2021 heben hervor, dass der Grundsatz „Wir bleiben Zuhause“ das wesentliche Mittel gegen die Pandemie ist und Kontakte weiterhin auf ein Minimum zu beschränken sind. Das lokale Infektionsgeschehen bedarf hierzu einer intensiven Beobachtung durch die zuständigen Behörden vor Ort. Über das Erfordernis von über die CoronaVO hinausgehenden Einschränkungen ist durch die zuständigen Behörden vor Ort entsprechend zu entscheiden. Das Robert-Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle im Sinne des § 4 IfSG empfiehlt als geeignete Gegenmaßnahmen zuvorderst die Einhaltung geeigneter Hygienemaßnahmen, Kontaktreduktionen und den Schutz besonders vulnerabler Personengruppen (vor allem älterer oder vorerkrankter Personen). Das RKI gibt derzeit als hauptsächlichen Übertragungsweg des Virus SARS-CoV-2 die Tröpfcheninfektion an. Auch Schmierinfektionen sind möglich, wenn auch nur eingeschränkt. Die Inkubationszeit des Virus beträgt laut RKI 14 Tage. Es ist nach den vorliegenden Erkenntnissen möglich, dass Personen das Virus in sich tragen und bereits ausscheiden (die Personen also infektiös sind), noch bevor erste Symptome auftreten. Folglich gibt es immer wieder Fälle, in welchen die betreffende Person mangels Symptomen keine Kenntnis von ihrer Erkrankung hat.  Intensive gesamtgesellschaftliche Gegenmaßnahmen bleiben nötig, um die Folgen der COVID-19-Pandemie für Deutschland zu minimieren. Ein Impfstoff gegen das Virus SARS-CoV-2 ist in Deutschland noch nicht in ausreichender Menge vorhanden, die Möglichkeit einer medikamentösen Behandlung des Virus SARS-CoV-2 existiert noch nicht. Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) verfolgen weiterhin das Ziel, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Ziel allen staatlichen Handelns in den kommenden Wochen ist es daher, die Infektionsdynamik in Deutschland unter Kontrolle zu behalten. Der Maßstab dafür ist, dass die Inzidenz unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche liegt bzw. nach Ausbrüchen zügig wieder unter diese Schwelle gesenkt wird. Für letzteres ist die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Hotspotstrategie das geeignete Mittel. Höhere Infektionszahlen erschweren die Kontaktnachverfolgung erheblich, was zur Beschleunigung des Infektionsgeschehens führt.  Bei einer erneuten unkontrollierten Ausbreitung ist in kurzer Zeit mit einer hohen Anzahl behandlungsbedürftiger Personen mit schweren und kritischen bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufen zu rechnen. Es droht daher die Gefahr, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung durch den gleichzeitigen starken Anstieg an Patienten mit ähnlichem Behandlungsbedarf überlastet werden. Rechtliche Würdigung:Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 30. November 2020 (in der jeweils gültigen Fassung) auf Grund von § 32 i.V.m. §§ 28 bis 31 IfSG infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 angeordnet. Gemäß § 20 Abs. 1 CoronaVO in der jeweils gültigen Fassung können die zuständigen Behörden weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen treffen. Rechtsgrundlage für das Betretungsverbot von Gemeinschaftsunterkünften ist § 28 Absatz 1 Satz 1 des IfSG, § 20 CoronaVO vom 30.11.2020 in der Fassung vom 13.02.2021 in Verbindung mit § 1 Absatz 6 IfSGZustV und § 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG).
Nach § 1 Abs. 6 Satz 1 IfSGZustV BW ist die Ortspolizeibehörde für Schutzmaßnahmen zur Verbreitung übertragbarer Krankheiten zuständig und damit nach § 35 Satz 2 LVwVfG die Stadt Sindelfingen. Gemäß § 28 Abs. 1 LVwVfG ist vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes grundsätzlich eine Anhörung erforderlich. Nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 LVwVG kann von einer Anhörung aber abgesehen werden, wenn eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug notwendig erscheint bzw. die Behörde eine Allgemeinverfügung erlassen will. Im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens wird angesichts der dynamischen Entwicklung des Corona-Virus, insbesondere aufgrund der Virusmutationen, von einer Anhörung abgesehen. Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG trifft die zuständige Behörde, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider im Sinne des § 2 Nr. 4 bis 7 IfSG festgestellt werden, die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Die Grundrechte der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG), der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG, der Freizügigkeit nach Art. 11 Abs. 1 GG und die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG werden insoweit eingeschränkt.  
Nach § 2 Nummer 1 IfSG sind Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vermehrungsfähige Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, dass bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger gemäß § 2 Nummer 1 IfSG.
 
Aufgrund der Anzahl von Infizierten mit SARS-CoV-2, insbesondere auch mit Virusmutationen, in Deutschland aber insbesondere auch im Landkreis Böblingen ist es angezeigt, für die oben genannten Gemeinschaftsunterkünfte ein Betretungsverbot für nichtberechtigte Personen auszusprechen. Das Verbot gilt demnach für alle Personen, die nicht ordnungsrechtlich in die jeweilige Unterkunft eingewiesen sind und die nicht dort beruflich tätig sind – ausgenommen sind außerdem Personen, die die Unterkunft aus medizinischen oder gefahrenabwehrrechtlichen Gründen betreten müssen.
 
In den Unterkünften ist regelmäßig eine Vielzahl von Menschen verschiedenster Altersstrukturen auf engeren Räumen untergebracht. Die Erfahrungen zeigen, dass gerade Zusammenkünfte von Gruppen auf engerem Raum ein nicht unerhebliches Risiko an Infektionen und damit einer Verbreitung der Krankheit in sich bergen. Weiterhin fortbestehender Besucherverkehr erhöht nicht nur für die Bewohner der Unterkünfte das Risiko der Ansteckung, sondern führt auch zu einem Infektionsrisiko der umliegenden Bevölkerung. Unter ungünstigen Bedingungen kann es zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. Eine zeitgleiche Infektion vieler Menschen kann zu einer Überlastung der örtlichen medizinischen Versorgungsstrukturen führen.
 
Nach den Vorgaben der CoronaVO vom 30.11.2020 sind Menschenansammlungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum zu vermeiden und auf ein definiertes Mindestmaß zu beschränken, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und damit die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten.
 
Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen. Das verfügte Betretungsverbot ist geeignet, um das Zusammentreffen von Menschen innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte auf die unvermeidbaren und nachvollziehbaren Kontakte zu beschränken und insofern zu minimieren. Es ist auch erforderlich geworden, da es in den Gemeinschaftsunterkünften trotz bereits verfügter Besuchsverbote und Kontaktbeschränkungen nach wie vor Besucher von außen festgestellt werden, die keine Notwendigkeit einer Kontaktminimierung sehen.
 
Das Betretungsverbot ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Dem Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit stehen erhebliche gesundheitliche Gefahren bei der unkontrollierten und nicht mehr nachverfolgbaren weiteren Verbreitung des Corona Virus gegenüber. Bei der Abwägung überwiegen unstreitig die Rechtsgüter der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen sowie des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Der Staat hat eine Pflicht, sich schützend und fördernd vor diese Rechtsgüter zu stellen. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Anzahl der infizierten Personen mit Virusmutationserkrankungen in jüngster Zeit sprunghaft ansteigt. Aufgrund der besonderen Gefahr, die von den neuartigen Varianten aufgrund der recht hohen Übertragbarkeit, der zum Teil schweren Erkrankungen bis hin zu häufigeren tödlichen Krankheitsverläufen und der Möglichkeit der reduzierten Wirksamkeit aktuell eingesetzter Impfstoffe für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung eher geringe Anforderungen zu stellen. Bereits das Übertragungsrisiko aufgrund der Nähe zu der infizierten Person reicht aus. Insbesondere bei der genannten Virusvarianten ist eine noch leichtere Übertragbarkeit verglichen zur ohnehin schon sehr ansteckenden Grundvariante nachgewiesen bzw. wird nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen jedenfalls für möglich erachtet.
 
Die Allgemeinverfügung ist auch angemessen, da sie nicht außer Verhältnis zu dem in der Allgemeinverfügung angestrebten Schutz höherwertiger Rechtsgüter wie Leben, Leib und Gesundheit der Bevölkerung steht.
 
Die Allgemeinverfügung mit den darin enthaltenen Beschränkungen ist überdies zeitlich befristet. Daneben werden die Maßnahmen regelmäßig einer erneuten Risikoeinschätzung unterworfen um auf die weiteren Entwicklungen angemessen zu reagieren. 
Zu Ziffer 4: Gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von Zwangsmitteln sind § 20 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) sowie die §§ 49 ff. Polizeigesetz für Baden-Württemberg (PolG).  Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 LVwVG ist der unmittelbare Zwang vor seiner Anwendung anzudrohen. Mildere Mittel als die Anwendung des unmittelbaren Zwangs wie z. B. das Zwangsgeld kommen bei der Durchsetzung des Betretungsverbots nicht in Betracht, um Personen anzuhalten, diese Anordnung zu befolgen. Das Zwangsgeld ist gesetzlich auf höchstens 50.000 EUR begrenzt. Ferner muss die Anordnung sofort durchgesetzt werden, um die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit mit potentiell schwersten Folgen für die Betroffenen zu verhindern. Nur mit dem Mittel des unmittelbaren Zwangs kann das Betretungsverbot im Falle einer Missachtung schnell und effektiv durchgesetzt werden. Zwangsgeld, Zwangshaft und Ersatzvornahme scheiden unter diesem Hintergrund hingegen aus.
   Zu Ziffer 5:Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 LVwVfG i.V.m. mit § 2 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Sindelfingen im Internet unter https://www.sindelfingen.de/oeffentlichebekanntmachungen notbekanntgemacht. Sie tritt am 18.02.2021 in Kraft. Die Allgemeinverfügung tritt am 31.03.2021 außer Kraft. 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen eingelegt werden.   Sindelfingen, den 17.02.2021     Dr. Corinna ClemensBürgermeisterin

Download der Allgemeinverfügung (3,532 MiB)

Bekanntmachung über Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag

10.02.2021

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021
 
Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Stadt Sindelfingen wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie Dienstag und Donnerstag
von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus Sindelfingen, Rathausplatz 1, Servicepunkt, Zimmer 0.18, (rollstuhlgerecht) für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.

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Schulverband Goldberg-Gymnasium Böblingen-Sindelfingen: Haushaltssatzung 2020

27.01.2021

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit
§ 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung
Schulverband Goldberg-Gymnasium Böblingen-Sindelfingen
-Sitz SindelfingenHaushaltssatzung 2020 des Schulverbands Goldberg-Gymnasium Böblingen-Sindelfingen am:1. Dezember 2020
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2020
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.533.710 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -1.533.710 €
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 €
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0 €
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von 0 €
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 0 €
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von 0 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.434.710 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -1.235.210 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 199.500 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von -21.000 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -17.000 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -38.000 €

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Amtliche Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen

27.01.2021

Fernwärme Transportgesellschaft mbH
 
Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2019
Die Gesellschafter der Fernwärme Transportgesellschaft mbH haben durch Beschluss vom 22.12./23.12.2020 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 festgestellt. Der Jahresüberschuss 2019 von 1.151.022,57 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Stuttgart geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß §322 HGB erteilt.
In der Zeit vom 15.02.2021 bis einschließlich 26.02.2021 liegt der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Rosenstr. 47 und der Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG, Wolfgang-Brumme-Allee 32 während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
 

Grundsteuer fällig am 15. Februar

27.01.2021

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das I. Quartal am 15. Februar 2021 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Haushaltssatzung des Wasserverbandes Würm für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

20.01.2021

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Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Schulverbands "Goldberg-Gymnasium Böblingen-Sindelfingen"

20.01.2021

Satzung
zur Änderung der Verbandssatzung
des Schulverbands "Goldberg-Gymnasium Böblingen-Sindelfingen"
 
Aufgrund von §§ 5, 6, 15 Abs. 2a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Zweckverbandsversammlung am 01.12.2020 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Schulverbands Goldberg-Gymnasium Böblingen-Sindelfingen, zuletzt geändert am 08.10.2014, beschlossen:
 
§ 1
 
Nach § 8 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 neu eingefügt:
 
Sitzungen der Verbandsversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Vertreter
im Sitzungsraum können durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen des § 15
Abs. 2a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 37 a
der Gemeindeordnung vorliegen.
 
§ 2
 
Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4.
 
Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5.
 
 
§ 3
 
Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
 

Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH: Jahresabschluss 2019

13.01.2021

Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH
 
Jahresabschluss 2019
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019, der einen Jahresfehlbetrag von 857.500,67 Euro ausweist, wurde von der Gesellschafterversammlung per Umlaufbeschluss im November 2019 festgestellt. Der Beschluss sieht den Ausgleich des Jahresfehlbetrages durch die Stadt Sindelfingen vor. Der Wirtschaftsprüfer hat in seinem Testat den Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss und den Lagebericht erteilt. Gemäß § 105 Absatz 1 Gemeindeordnung kann der Jahresabschluss und dessen Ergebnis, der Lagebericht, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die beschlossene Verwendung über die Behandlung des Jahresfehlbetrags in den Geschäftsräumen der Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH, Planiestr. 2, 71063 Sindelfingen in der Zeit vom 18. Januar 2021 bis 22. Januar 2021 während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
 
Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH
Planiestr. 2, 71063 Sindelfingen
Telefon (0 70 31) 6 88 42 - 0
Telefax (0 70 31) 6 88 42 - 99
E-Mail: info@sindelfingen.org
 

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen

13.01.2021

Aufgrund von §§ 5, 6, 15 Abs. 2a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Zweckverbandsversammlung am 18.12.2020 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen vom 11.11.1994, zuletzt geändert am 12.03.2007, beschlossen:
 
 
§ 1
 
 
Nach § 5 Absatz 7 wird folgender Absatz 8 neu eingefügt:
 
Sitzungen der Verbandsversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Vertreter im Sitzungsraum können durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 37a der Gemeindeordnung vorliegen.
 

Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „FLUGFELD – Seeuferpromenade“ 7.0

13.01.2021

Der Zweckverband Flugfeld Böblingen / Sindelfingen informiert
Amtliche Bekanntmachung
 
Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften
„FLUGFELD – Seeuferpromenade“ 7.0

 
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch -
 
Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Flugfeld Böblingen / Sindelfingen hat mit Beschluss vom 11.12.2020 dem Entwurf des Bebauungsplans „Flugfeld – Seeuferpromenade“ 7.0 zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs gemäß den Bestimmungen des § 3 (2) Baugesetzbuch beschlossen. Maßgebend ist der amtliche Lageplan mit Textteil vom 08.09.2020 samt der Begründung vom gleichen Tag und des Umweltberichts vom 29.05.2019.
Zusammen mit dem Bebauungsplan-Entwurf wurde auch der Entwurf für örtliche Bauvorschriften nach § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen.

Bekanntmachung herunterladen (567,8 KiB)

Grundsteuer für das Jahr 2021

13.01.2021

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2021 durch öffentliche Bekanntmachung
 
Im zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid war für alle Steuerpflichtigen folgender Hinweis enthalten: „Dieser Bescheid gilt, bis eine Änderung eintritt, z. B. beim Steuerbetrag oder bei einem Eigentumswechsel“. Die im letzten Grundsteuerbescheid festgesetzten Raten zu den Steuerterminen 15.2./15.5./15.8./15.11. oder 1.7. bei Jahreszahlern gelten auch für das Jahr 2021 und später.
 
Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Betrag festgesetzt.
 
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Jahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dieser Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen für 2021 ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973).
 
Einen schriftlichen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2021 erhalten nur diejenigen Steuerpflichtigen,
bei denen eine Änderung auf den 1. Januar eingetreten ist die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen die einen jährlichen Bescheid beantragt haben.
 
Die Grundsteuerbescheide für 2021 werden Mitte Januar verschickt.
 
Zahlungsaufforderung
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuer 2021 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bankeinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig dem Amt für Finanzen schriftlich mitzuteilen. Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen. Das bisherige Buchungszeichen gilt weiter, bitte bei der Überweisung stets angeben.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Finanzen der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1 in 71063 Sindelfingen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
 
Einwendungen gegen den Einheitswert oder den Grundsteuermessbetrag sind direkt an das Finanzamt Böblingen zu richten.
 
Diese Festsetzung als öffentliche Bekanntmachung dient auch der Ankündigung der Abbuchung gemäß den Richtlinien des SEPA-Lastschriftverfahrens an den oben genannten Zahlungsterminen.
 
Besonderer Hinweis:
Das neue Landesgrundsteuergesetz, das Ende 2020 vom Landtag beschlossen wurde, kommt erstmalig ab 2025 zur Anwendung.
 

Änderung Verbandssatzung Zweckverband Kläranlage Böblingen-Sindelfingen

16.12.2020

Aufgrund von §§ 5, 6, 15 Abs. 2a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat
die Zweckverbandsversammlung am 25.11.2020 folgende Satzung zur Änderung der
Verbandssatzung des Zweckverbands Kläranlage Böblingen-Sindelfingen vom
24.11.1982, zuletzt geändert am 17.11.2010, beschlossen:

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16.12.2020

Bekanntmachung der Stadtwerke: Allgemeine Tarifpreise Fernwärme


Amtliche Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH
 
Allgemeine Tarifpreise Fernwärme ab 01.01.2021
Die Preisbestandteile der Tarifpreise (Arbeitspreis, Grundpreis usw.) sind veränderlich und werden aus Preisformeln unter Verwendung von Indexwerten des Statistischen Bundesamtes berechnet. Aufgrund des Anstieges der Indexwerte (Lohnindex, Investitionsgüterindex, Erdgasindex usw.) ergeben sich ab 01.01.2021 steigende Wärmepreise. So steigt der Grundpreis Zone-1 um 0,83 Euro pro Jahr, der Grundpreis Zone-2 um 0,14 Euro je kW Wärmeleistung, der Jahresmesspreis um 1,59 Euro und der Arbeitspreis um 0,036 ct/kWh (alle Angaben in Brutto).
Die Preise gültig ab 01.01.2021 sind im beigefügten Preisblatt dargestellt.
 
Allgemeines:
Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen sind im Internet abrufbar (www.stadtwerke-sindelfingen.de) und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Sindelfingen aus und können zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen oder abgeholt werden. Auf Anfrage senden wir diese auch gerne kostenlos zu.
Für Fragen zu den neuen Preisen steht Ihnen unser Verbrauchsabrechnungsteam unter Tel. 07031/6116-310 oder unser Kundenberatungsteam unter 6116-320 gern zur Verfügung (Montag-Donnerstag von 8:00-17:00 Uhr, Freitag von 8:00-15:00 Uhr).
Persönliche Gespräche können gern vereinbart werden.
Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Rosenstraße 47, 71063 Sindelfingen
 

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Erhaltungssatzung „Ortsmitte Darmsheim“

16.12.2020

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBI. S. 221) in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2018 (GBI. S. 65) hat der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 03.11.2020 in öffentlicher Sitzung folgende Erhaltungssatzung „Ortsmitte Darmsheim“ beschlossen:

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Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste

09.12.2020

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste


Böblingen/Sindelfingen am 18. Dezember 2020 um 08:30 Uhr
im Württemberg-Saal der Kongresshalle Böblingen,
Ida-Ehre-Platz in 71032 Böblingen
Bitte bringen Sie Ihren eigenen Mund- und Nasenschutz mit!


T a g e s o r d n u n g


Öffentlich Vorlage Nr.
1. Beauftragung GÜ Umbau ZV TBS 17/20


Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands
Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen 18/20

Verschiedenes


 
Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender
 

Sitzung des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

09.12.2020

Zu folgender Sitzung wird eingeladen
 
 
Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen      
 
Sitzung der Verbandsversammlung am Freitag,11. Dezember 2020,
um 15:00 Uhr im Württembergsaal, Kongresshalle Böblingen,
Ida-Ehre-Platz 1, 71032 Böblingen
 
 
TAGESORDNUNG / öffentlich              
 
 
TOP 1 Bekanntgaben
 
TOP 2 Zusammensetzung der Verbandsversammlung
- Ausscheiden von Stadträtin Irmgard Spruth-Müller und Nach-rücken von
  Stadtrat Hans-Dieter Schühle
 
TOP 3 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Flugfeld – See-uferpromenade“ 7.0 - Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
 
TOP 4 Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen: 7. Änderung der Verbandssatzung
 
TOP 5 Verschiedenes
 

Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH Strom und Erdgas

11.11.2020

Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH
 
Allgemeine Tarife Strom und Erdgas (Grund- und Ersatzversorgung)

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Inkrafttreten des Bebauungsplans "Marktplatz / Ecke Böblinger Straße"

11.11.2020

Amtliche Bekanntmachung
 
„Marktplatz / Ecke Böblinger Straße“, Inkrafttreten des Bebauungsplans
 
 
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 29.09.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Marktplatz / Ecke Böblinger Straße“, Planbereich 05/22, in Sindelfingen nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 GemO als jeweils selbständige Satzung beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
 

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Satzung der Stadt Sindelfingen über die Zulässigkeit von Dachaufbauten

11.11.2020

Satzung der Stadt Sindelfingen über die Zulässigkeit von Dachaufbauten bzw. der
Gestaltung von geneigten Dächern („Gaubensatzung“) in Sindelfingen-Darmsheim.
 
 
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBI. S. 221) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2010 (GBI. S.358, ber.S.416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2019 (GBI. S. 313) hat der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 13.10.2020 in öffentlicher Sitzung folgende örtliche Bauvorschrift beschlossen:
 

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Grundsteuer fällig am 15. November

04.11.2020

Amtliche Bekanntmachung
 
Grundsteuer fällig am 15. November
 
Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das IV. Quartal am 15. November 2020 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Sitzung des  Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

28.10.2020

Amtliche Bekanntmachung
 
Einladung
 
Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
 
Sitzung der Verbandsversammlung am 02. November 2020 um 16:00 Uhr in der Arena Glaspalast Sindelfingen, Rudolf-Harbig-Str.10, 71063 Sindelfingen
 
Tagesordnung                                 öffentlich
 
TOP 1
Bekanntgaben
 
TOP 2
Zusammensetzung der Verbandsversammlung
- Ausscheiden von Stadtrat Helmut Kurtz und Nachrücken von Stadtrat Johannes Peltonen
- Ausscheiden von Stadträtin Meike Nestele und Nachrücken von Stadträtin Claudia Maresch
 
TOP 3
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Flugfeld – Seeuferpromenade“ 7.0 Sandwichverfahren Beginn Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
 
TOP 4
Verschiedenes
 

Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen

28.10.2020

Amtliche Bekanntmachung
 
Zu folgender Sitzung wird eingeladen
 
Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen am 04. November 2020 um 08:30 Uhr
im Württemberg-Saal der Kongresshalle Böblingen,
Ida-Ehre-Platz in 71032 Böblingen
 
Bitte bringen Sie Ihren eigenen Mund- und Nasenschutz mit!
 
T a g e s o r d n u n g
 
Öffentlich
 
Beauftragung Parkplätze ZV TBS
 
Bestimmung des Wirtschaftsprüfers für die
Prüfung des Jahres 2020 und des Steuerberaters
 
Verschiedenes
 
Dr. Stefan Belz
Verbandsvorsitzender

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Sandgrube – 1. Änderung“

28.10.2020

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Sandgrube – 1. Änderung“, Planbereich 06/4 – 1. Änderung, in Sindelfingen
Aufgrund der §§ 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GBl. S. 259) hat der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 13.10.2020 in öffentlicher Sitzung folgende Satzung beschlossen:

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Zwischen Sonnenberg- und Mahdentalstraße“, Planbereich 20/5

21.10.2020

Zwischen Sonnenberg- und Mahdentalstraße“, Planbereich 20/5, 1. Änderung,
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
 
 
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 13.10.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Zwischen Sonnenberg- und Mahdentalstraße“, Planbereich 20/5, 1. Änderung, in Sindelfingen als Entwurf beschlossen und gleichzeitig dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

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Schulordnung der Schule für Musik Theater und Tanz (SMTT)

21.10.2020

Aufgabe
Die SMTT erschließt und fördert als Bildungsstätte für Musik, Theater und Tanz die ästhetischen Fähigkeiten bei Musik-, Theater- und Tanzinteressierten jeden Alters. Sie bildet den Nachwuchs für den Laienbereich aus und führt die studienvorbereitende Ausbildung durch. Ein besonderes Anliegen sieht die SMTT in der Pflege des Ensembleunterrichts (Spielkreise, Ensembles, Orchester, Chöre, Theater- und Tanzgruppen).
 

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Interessenbekundungsverfahren zum Betreiben eines Naturkindergartens in freier Trägerschaft im Ortsteil Darmsheim

14.10.2020

Die Stadt Sindelfingen beabsichtigt den Betrieb eines Naturkindergartens im Ortsteil Darmsheim und bittet Interessenten, ihr Interesse an der Trägerschaft und dem Betrieb dieser Kindertageseinrichtung zu bekunden.

Im Stadtgebiet befinden sich 35 kommunale und 9 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft mit einer Gesamtkapazität von rund 2.700 Plätzen. Der Naturkindergarten erweitert die Angebotspalette und bereichert die Betreuungsvielfalt in der Sindelfinger Kindergartenlandschaft. 
 
 
Nutzungsspezifische Anforderungen / Standort der Einrichtung / Betreuungsangebot
Der „Naturkindergarten Darmsheim“ verfügt über einen beheizbaren Bauwagen, in dem die Kinder bei schwierigen Wetterbedingungen Schutz finden und Materialien, Geräte und Ersatzkleidung aufbewahren können. Der Erwerb des Bauwagens erfolgt durch den Betriebsträger und wird spätestens im Zuge der ersten Betriebskostenabrechnung mit der Stadt Sindelfingen abgerechnet.


Der Bauwagen wird im Ortsteil Darmsheim, Gewann Spannagel, auf einem städtischen Grundstück erstellt.

Es handelt sich um eine eingruppige KiTa mit maximal 20 Kindern im Alter zwischen 3 bis 6 Jahren. 
Die Betreuungszeit beträgt 6 Stunden/Tag (VÖ-Gruppe), Montag bis Freitag: jeweils 8:00 - 14:00 Uhr.

Dem Mindestpersonalschlüssel des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) ist entsprechend Rechnung zu tragen. 

Der Betriebsträger trägt unmittelbar alle Betriebskosten, die für die Unterhaltung und den Betrieb der Einrichtung anfallen, sowie die Kosten, die für die Betreuung der Kinder erforderlich sind.
Die Rahmenbedingungen werden auf Grundlage des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der zwischen den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den sonstigen freien Trägern der Jugendhilfe geschlossenen Rahmenvereinbarung in einem Vertrag zwischen der Stadt Sindelfingen und dem freien Träger über den Betrieb und die Förderung des Naturkindergartens fixiert. Hierin werden auch die Bedingungen der vorübergehenden Überlassung des Grundstücks vereinbart. Die Vertragslaufzeit ist offen.
 
 
Anforderungen / Inhalte der Interessenbekundung Informationen zum Unternehmen, unter Angabe der Rechtsform mit Benennung von Ansprechpartnern

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SBG) VIII

Der Träger verfügt über eine Expertise von mindestens fünf Jahren im Betrieb von Naturkindergärten unterschiedlichster Altersgruppen (U3, Ü3)

Angabe von mindestens fünf adäquaten Referenzobjekten in eigener Trägerschaft

Der Träger verfügt über eigene Fortbildungsangebote und Bausteine eines Kinderschutzkonzeptes

Pädagogisches Konzept unter Berücksichtigung der standortbezogenen Chancen / inhaltliche Schwerpunkte

Konzeption für den Bauwagen (Größe / Ausstattung)

Investitions- und Zeitplan / Finanzierungskonzept für den Erwerb des Bauwagens samt Einrichtung und den Betrieb des Naturkindergartens, mit Aussagen zum Umfang der Kostenbeteiligung durch die Stadt Sindelfingen

Personalkonzept

Die Platzvergabe, Gebührenerhebung und -abrechnung obliegen ebenfalls dem Träger.

Der Träger erhebt Elternbeiträge, deren Höhe den jeweils zwischen den Kirchen und dem Gemeinde-/Städtetag Baden-Württemberg vereinbarten Empfehlungen entsprechen soll.

 
Abgabefrist / Auswahlverwahren
Die Unterlagen zur Interessenbekundung sind schriftlich - in zweifacher Ausfertigung - in verschlossenem Umschlag bis zum 04. November 2020 einzureichen bei der
 
Stadt Sindelfingen
Amt für Bildung und Betreuung
Amtsleiter Roland Narr
„Interessenbekundungsverfahren Naturkindergarten Darmsheim“
Rathausplatz 1
71063 Sindelfingen
 
Die Stadt Sindelfingen wird Träger aussichtsreicher Interessenbekundungen zu vertiefenden Gesprächen einladen. Die abschließende Auswahl des zukünftigen Trägers/Betreibers obliegt dem Gemeinderat der Stadt Sindelfingen.

Die Stadt Sindelfingen behält sich vor, bei fehlender Eignung der eingegangenen Interessenbekundungen das Verfahren abzubrechen.
 
 
Rechtscharakter des Verfahrens / Erstattung von Kosten
Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags, sondern um einen formlosen Teilnahmewettbewerb außerhalb des förmlichen Vergaberechts. Ein Aufwandsersatz wird nicht gewährt.


 
Ansprechpartner
Vom Amt für Bildung und Betreuung stehen für Rückfragen und weitere Auskünfte zur Verfügung:
Herr Stefan Schuler, Abteilungsleiter Service und Steuerung, S.Schuler@sindelfingen.de, Tel. 07031-94-262
Frau Andrea Ragnit, Abteilungsleiterin Kinderbetreuung, A.Ragnit@sindelfingen.de, Tel. 07031-94-370

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

14.10.2020

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen (Rathaus, Servicepunkt, Rathausplatz 1, Tel. 94-468), beim Bezirksamt Maichingen (Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger Str. 44, Tel. 94-110) oder beim Berzirksamt Darmsheim (Rathaus, Widdumstr. 12, Tel. 94-872) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

Sitzung des Gestaltungsbeirats

16.09.2020

Öffentliche Sitzung
des Gestaltungsbeirats der Stadt Sindelfingen
 
 
Am Mittwoch, den 23.09.2020 um 14:30 Uhr findet in den Schulungsräumen (2. OG) der Feuerwachse Sindelfingen, Gansackerweg 1, die nächste öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirats statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.
Aufgrund der aktuellen Situation sind die räumlichen Kapazitäten begrenzt. Wir bitten daher um Anmeldung vorab per E-Mail an: gestaltungsbeirat@sindelfingen.de oder telefonisch unter 07031 / 94 – 503.
 
Zu beratende Vorhaben:
 
Bauvorhaben „Lange Straße 29“
 
Die Unterlagen zur Sitzung können auf der Website der Stadt Sindelfingen unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.sindelfingen.de/gestaltungsbeirat
 
Das Ergebnisprotokoll wird ebenfalls unter dem angegeben Link öffentlich zur Verfügung gestellt.
 
 
 
[gez.] Michael Paak
Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation
 

Korrektur der Bekanntmachung Zweckverband Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen vom 19.08.2020

09.09.2020

Korrektur der Veröffentlichung vom 19. August 2020
 
Amtliche Bekanntmachung
 
  
Zweckverband Technische Betriebsdienste
Böblingen/Sindelfingen
 
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.07.2020 den Jahresabschluss des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen für das Wirtschaftsjahr 2019 gemäß § 16, Eigenbetriebsgesetz wie folgt festgestellt:

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Gemeinsamer Gutachterausschuss Sindelfingen und Magstadt

Gemeinsamer Gutachterausschuss Sindelfingen und Magstadt
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die zwischen der Stadt Sindelfingen und der Gemeinde Magstadt am 09. bzw. 13.07.2020 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses gem. § 25 Absatz 5 i.V.m. § 28 Absatz 2  Nr. 2 GKZ mit Schreiben vom 17.07.2020 genehmigt.
 
 Öffentlich-rechtliche Vereinbarungzur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zwischen der Stadt Sindelfingen - vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer –- nachfolgend auch „übernehmende Gemeinde“ genannt -undder Gemeinde Magstadt- vertreten durch Herrn Bürgermeister Florian Glock –- nachfolgend auch „abgebende Gemeinde“ genannt.  PräambelZur Wahrung und Verbesserung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der Gutachterausschüsse schließen die o.g. Gemeinden zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage

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Landratsamt Böblingen: Nichtbestehen der UVP-Pflicht

15.07.2020

Landratsamt Böblingen,
Amt für Vermessung und Flurneuordnung - untere Flurbereinigungsbehörde -
Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel: 07031/663-500, Fax: 07031/663-5099
 
 
Öffentliche Bekanntmachung
vom 07.07.2020
 
über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
 
Flurbereinigung Sindelfingen (B 464),                             Az.: 44-2816- B 07 21-06
Landkreis Böblingen

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Landratsamt Böblingen: Flurbereinigung Magstadt

15.07.2020

Landratsamt Böblingen Amt für Vermessung und Flurneuordnung - untere Flurbereinigungsbehörde - Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel.: 07031/663-5000, Fax: 07031/663-5099     Öffentliche Bekanntmachung   Flurbereinigung Magstadt (L 1189),                                                                                Az.: B 10 02 Landkreis Böblingen     AUSFÜHRUNGSANORDNUNG vom 07.07.2020

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In-Kraft-Treten der Satzung zum Bebauungsplan „Flugfeld – Parkstadt-West“ 8.0 mit Satzung über örtliche Bauvorschriften

Grundsteuer fällig am 1. Juli

17.06.2020

Grundsteuer fällig am 1. Juli
 
Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die ein Mal jährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das Jahr 2020 am 1. Juli fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der Steuerbetrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die Grundbesitzabgabe direkt an die Stadtkasse bezahlt.

Satzung über die Gewährung eines Zuschusses für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr

10.06.2020

Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr (Krankheitskosten-Zuschusssatzung vom 26.05.2020)
 
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 79 Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes hat der Gemeinderat am 26.05.2020 folgende Satzung über einen Zuschuss zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr der Stadt Sindelfingen beschlossen:
 
 

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen

06.05.2020

 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium   Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.   Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.   Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.   Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.  

Grundsteuer fällig am 15. Mai

06.05.2020

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das II. Quartal am 15. Mai 2020 zur Zahlung fällig wird.   Abbucherinnen und Abbucher brauchen nichts veranlassen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:   Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498, Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de   Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.   Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.  

Bekanntmachung Landratsamt: Bezirksschornsteinfeger

01.04.2020

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes
 
Bestellung von Herrn Sven Gerlach zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Landkreis Böblingen Nr. 3 gem. § 10 SchfHwG (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz)
Das Landratsamt Böblingen bestellt gem. der §§ 9 und 10 des Schornsteinfeger Handwerksgesetz (SchfHwG), mit Wirkung zum 03.03.2020 Herrn Sven Gerlach,
Neue Str. 32 in 71134 Aidlingen, für die Dauer von sieben Jahren zum
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den 3. Kehrbezirk im Landkreis
Böblingen.
Der Kehrbezirk umfasst Sindelfingen-Darmsheim, Grafenau-Döffingen, GrafenauDätzingen (Teilgebiet), Weil der Stadt-Schafhausen (Teilgebiet), Aidlingen (Teilgebiet) und Böblingen-Dagersheim (Teilgebiet).
Die genaue Kehrbezirksabgrenzung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/Bekanntmachungen.html
Als Ansprechpartner für hoheitliche Schornsteinfegerangelegenheiten in diesem Bezirk ist Herr Sven Gerlach seit 03.03.2020 unter der Tel.: 07034/279332,
mobil: 0162/6745846 oder kamefeger@yahoo.de erreichbar.
Herr Sven Gerlach war in der Vergangenheit schon als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für diesen Kehrbezirk zuständig und wurde nun für weitere 7 Jahre
wiederbestellt.
 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten von Alters- oder Ehejubiläen

01.04.2020

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
 
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
 
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag;
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
 
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alter- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen,
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

Widerruf der Allgemeinverfügung vom 19.03.2020

25.03.2020

Die Stadt Sindelfingen widerruft die Allgemeinverfügung vom 19.03.2020, da die Landesregierung das Thema Zusammenkünfte und Ansammlungen am 22.03.2020 in der Corona-Verordnung geregelt hat.
 
Amtliche Bekanntmachung
 
 
Widerruf der Allgemeinverfügung über die Untersagung von Zusammenkünften und Ansammlungen vom 19.03.2020
 
 
Hiermit wird die Allgemeinverfügung über die Untersagung von Zusammenkünften und Ansammlungen vom 19. März 2020 nach § 49 Landesverwaltungsverfahrensgesetz mit sofortiger Wirkung widerrufen.
 
Sindelfingen, 23. März 2020
 
 
Dr. Bernd Vöhringer
Oberbürgermeister
 

Schulverband "Schulzentrum Böblingen – Dagersheim / Sindelfingen– Darmsheim" Haushaltssatzung

18.03.2020

Schulverband "Schulzentrum Böblingen – Dagersheim / Sindelfingen
– Darmsheim"
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in
Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die
Verbandsversammlung am 11.12.2019 folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

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Allgemeinverfügung - Untersagung von Zusammenkünften und Ansammlungen

19.03.2020 18:00 Uhr

Die Stadt Sindelfingen erlässt gemäß §§ 28 Abs.1 S.2, 16 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), 49 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG) und 8 Satz 1 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 folgende Allgemeinverfügung:

1. Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt.
 
2. Ausnahmen von den Regelungen dieser Allgemeinverfügung erteilt das Ordnungs- und Standesamt.
 
3. Für die Nichtbefolgung der Ziff. 1 bis 2 dieser Allgemeinverfügung wird die Vollstreckung mittels der Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht.
 
4. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe als bekanntgegeben. Sie ist vorerst bis 19. April 2020 befristet. Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung der Stadt Sindelfingen vom 13.03.2020 außer Kraft.

Die Allgemeinverfügung mit der ausführlichen Begründung kann beim Ordnungs- und Standesamt, Abteilung Einwohner- und Gewerbewesen, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen, Zimmer 0.23 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen erhoben werden.
 
Sindelfingen, 19. März 2020
 
Dr. Bernd Vöhringer
Oberbürgermeister

Allgemeinverfügung - Untersagung von Veranstaltungen in Kultur-, Sport- und Freizeitstätten und von Versammlungen sowie des Betriebs von Gastronomiebetrieben

13.03.2020

Das Ordnungs- und Standesamt der Stadt Sindelfingen erlässt gemäß §§ 28 Abs.1 S.2, 16 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), 49 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG) folgende Allgemeinverfügung:

                                                                           
1. Der Betrieb folgender Einrichtungen ist verboten:
- Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Freilichttheater
- Sport- und Turnhallen
- Kinos
- Schwimm- und Hallenbäder, Saunen
- Volkshochschulen und Jugendhäuser, Jugendfarm, Stadtteiltreffs, Abenteuerspielplatz
- Bibliotheken
- Vergnügungsstätten
- Versammlungsstätten und Diskotheken
- Prostitutionsbetriebe
 
2. Verboten werden zudem Gastronomiebetriebe aller Art. Ausgenommen davon sind Speiselokale, sowie Betriebe in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden. Weiter ausgenommen sind Hotels soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.
 
3. Die Durchführung aller Veranstaltungen und Versammlungen wird hiermit untersagt. Im Übrigen sind Ansammlungen von mehr als 50 Personen untersagt.
 
4. Ausnahmen von den Regelungen dieser Allgemeinverfügung erteilt das Ordnungs- und Standesamt.
 
5. Für die Nichtbefolgung der Ziff. 1 bis 3 dieser Allgemeinverfügung wird die Vollstreckung mittels der Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht.
 
6. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe als bekanntgegeben. Sie ist vorerst bis 30. April 2020 befristet.


Die Allgemeinverfügung mit der ausführlichen Begründung kann beim Ordnungs- und Standesamt, Abteilung Einwohner- und Gewerbewesen, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen, Zimmer 0.23 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
 Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen.
 
Hinweis: Ein Verstoß gegen die o.g. Verfügung ist gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG strafbewehrt.
 
Sindelfingen, 13. März 2020
 
Christian Gangl
Erster Bürgermeister

Schulverband "Schulzentrum Böblingen – Dagersheim / Sindelfingen – Darmsheim", Jahresabschlüsse 2016 und 2017

04.03.2020

I.    Feststellung des Jahresabschlusses 2016
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes hat in ihrer Sitzung am 11.12.2019 den Jahresabschluss gem. § 18 GKZ i.V.m. § 95 b Abs. 1 GemO festgestellt.
 

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Ordnungs- und Standesamt: Einziehungsverfügung

26.02.2020

Folgende Verkehrsfläche wird nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen:
Teilfläche des Flurstücks 3057 auf der Gemarkung Sindelfingen-Maichingen entsprechend dem beigefügten Lageplan

Begründung:
Die beabsichtigte Einziehung der Verkehrsfläche wurde vom Gemeinderat am 04.02.2020 beschlossen. Die beabsichtigte Einziehung wurde in der Stadtzeitung am 26.02.2020 öffentlich bekannt gemacht.
 
Einwendungen gegen die Einziehung liegen nicht vor.
 
Die Einziehung der Verkehrsfläche wurde vom Gemeinderat am 04.02.2020 beschlossen.
 
Die Verkehrsfläche ist entbehrlich.
 
Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehung Bescheid kann innerhalb eines Monats, nachdem die Einziehung öffentlich bekannt gemacht wurde, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Sindelfingen, Ordnungs- und Standesamt, in 71043 Sindelfingen, Postfach 180, Widerspruch erhoben werden.
 
Gez.
Lutz Lemke

Amtliche Bekanntmachung mit Lageplan (7,189 MiB)

Regierungspräsidiums Stuttgart: Hubschraubersonderlandeplatz für Rettungszwecke am Flugfeldklinikum Böblingen

12.02.2020

Amtliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart
 
Genehmigungsverfahren gem. § 6 LuftVG in Verbindung mit §§ 38 ff. LuftVZO Luftverkehrszulassungsordnung für Einrichtung und Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes für Rettungszwecke am Flugfeldklinikum Böblingen.

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten der Adressbuchverlage

12.02.2020

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten der Adressbuchverlage
 
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen, über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
 
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen (Rathaus, Servicepunkt, Rathausplatz 1, Tel. 94-468), beim Bezirksamt Maichingen (Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger Str. 44, Tel. 94-110) oder beim Berzirksamt Darmsheim (Rathaus, Widdumstr. 12, Tel. 94-872) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

12.02.2020

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
 
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person erstorben ist, diese Tatsache.
 
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder die Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
 
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen (Rathaus, Servicepunkt, Rathausplatz 1, Tel. 94-468), beim Bezirksamt Maichingen (Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger Str. 44, Tel. 94-110) oder beim Berzirksamt Darmsheim (Rathaus, Widdumstr. 12, Tel. 94-872) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

12.02.2020

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
 
Die Meldebehörde übermittelt, die in § 42
Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.
 
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.
 
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
 
Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen (Rathaus, Servicepunkt, Rathausplatz 1, Tel. 94-468), beim Bezirksamt Maichingen (Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger Str. 44, Tel. 94-110) oder beim Berzirksamt Darmsheim (Rathaus, Widdumstr. 12, Tel. 94-872) eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen

12.02.2020

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium   Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.   Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.   Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alter- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.   Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen (Rathaus, Servicepunkt, Rathausplatz 1, Tel. 94-468), beim Bezirksamt Maichingen (Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger Str. 44, Tel. 94-110) oder beim Berzirksamt Darmsheim (Rathaus, Widdumstr. 12, Tel. 94-872) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Landratsamt Böblingen – Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Flurbereinigung Magstadt (L 1189)

29.01.2020

Landratsamt Böblingen – Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel.: 07031/663-5000, Fax: 07031/663-5099
 
Öffentliche Bekanntmachung        Az.: B 09 03
 
Flurbereinigung Magstadt (L 1189), Landkreis Böblingen
 
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG
vom 15.01.2020
 
Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung – untere Flurbereinigungsbehörde – gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Magstadt (L 1189) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen, sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
 
Auslegung:
Der Flurbereinigungsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07031/663-5070 (Hr. Faust) oder -5077 (Hr. Haupter) im Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Zimmer 011 eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung, die Neuordnungskarte und der Textteil zum Flurbereinigungsplan können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren unter www.lgl-bw.de/3093 eingesehen werden.
 
Erläuterung:
Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung – auf Wunsch an Ort und Stelle – kann ebenfalls unter den o.g. Telefonnummern ein Termin vereinbart werden.
 
Anhörungstermin:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes   in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am:
 
Donnerstag, 20.02.2020 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr in der Begegnungsstätte des   Seniorenzentrums Magstadt, Brunnenstraße 7, 71106 Magstadt.
 
Die Teilnehmer können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen. Pünktliches Erscheinen ist erforderlich.
 
Teilnehmer, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
 
Böblingen, 15.01.2020
 
gez. Faust
 

Erhaltungssatzung für das Gebiet „Ortsmitte Darmsheim“

22.01.2020

Erhaltungssatzung für das Gebiet „Ortsmitte Darmsheim“, öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 26.02.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) für das Gebiet „Ortsmitte Darmsheim“ aufzustellen. Am 19.11.2019 stimmte der Gemeinderat dem Entwurf der Erhaltungssatzung „Ortsmitte Darmsheim“ zu und beschloss dessen öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB analog).

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Grundsteuer fällig am 15. Februar

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das I. Quartal am 15. Februar 2020 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2020

08.01.2020

Im zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid war für alle Steuerpflichtigen folgender Hinweis enthalten: „Dieser Bescheid gilt, bis eine Änderung eintritt, z. B. beim Steuerbetrag oder bei einem Eigentumswechsel“. Die im letzten Grundsteuerbescheid festgesetzten Raten zu den Steuerterminen 15.2./15.5./15.8./15.11. oder 1.7. bei Jahreszahlern gelten auch für das Jahr 2020 und später.
 
Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2019 veranlagten Betrag festgesetzt.
 
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Jahr 2020 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dieser Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen für 2020 ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973).
 
Einen schriftlichen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2020 erhalten nur diejenigen Steuerpflichtigen,
•           bei denen eine Änderung auf den 1. Januar eingetreten ist
•           die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen
•           die einen jährlichen Bescheid beantragt haben.
 
Die Grundsteuerbescheide für 2020 werden Mitte Januar verschickt.
 
Zahlungsaufforderung
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuer 2020 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bankeinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig dem Amt für Finanzen schriftlich mitzuteilen. Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen. Das bisherige Buchungszeichen gilt weiter, bitte bei der Überweisung stets angeben.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Finanzen der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1 in 71063 Sindelfingen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
 
Einwendungen gegen den Einheitswert oder den Grundsteuermessbetrag sind direkt an das Finanzamt Böblingen zu richten.
 
Diese Festsetzung als öffentliche Bekanntmachung dient auch der Ankündigung der Abbuchung gemäß den Richtlinien des SEPA-Lastschriftverfahrens an den oben genannten Zahlungsterminen.
 

„Unterrieden West/Allmend“, Inkrafttreten des Bebauungsplans

19.12.2019

„Unterrieden West/Allmend“, Inkrafttreten
des Bebauungsplans
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat
am 15.10.2019 in öffentlicher Sitzung den
Bebauungsplan „Unterrieden West/Allmend“,
Planbereich 31/6, in Sindelfingen nach § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4
Gemeindeordnung (GemO) und die örtlichen
Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung
(LBO) i.V.m. § 4 GemO als jeweils selbständige
Satzung beschlossen.

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"Unterrieden West/Allmend“, Wirksamkeit Flächennutzungsplanänderung

19.12.2019

Unterrieden West/Allmend“, Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung Nr.19
 
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 15.10.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossene Flächennutzungsplanänderung Nr. 19 „Unterrieden West/Allmend“ mit Erlass vom 03.12.2019, AZ: 21-2511.1 / Sindelfingen/44 auf Grund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

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Landratsamt Böblingen: Nichtbestehen der UVP-Pflicht

19.12.2019

Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Parkstraße 2, 71034, Tel: 07031/663-500, Fax: 07031/663-5099 ^
 
-untere Flurbereinigungsbehörde-
 
Öffentliche Bekanntmachung
vom 12.12.2019
über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
Flurbereinigung Sindelfingen (B 464) Az.: 44-2816- B 07 21-05
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen aufgrund der Änderung Nr. 5 (Genehmigung des Landratsamts Böblingen vom 27.09.2019) in der Flurbereinigung Sindelfingen (B 464) für zulässig erklärt.
Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist, da die Planungen der 5. Änderung insgesamt nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren unter www.lgl-bw.de/2816 eingesehen werden.
gez. Faust
 

Zweckverband Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen: Tagesordnung

19.12.2019

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
77. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen am 20. Dezember 2019 um 08:30 Uhr im Besprechungszimmer des Zweckverbandes in der Wolfgang-Brumme-Allee 66 in 71034 Böblingen
 
T a g e s o r d n u n g
 
Öffentlich
1.         Geänderter Grundsatz- und Baubeschluss Umbau ZVTBS
-           Hochbaumaßnahmen Betriebsgelände / GÜ
-           Herstellung Stellplatzfläche
-           Suche Ergänzungsstandort
 
2.         Unterzeichnung der Bauerlaubnis DEGES für den Ausbau der A 81
 
3.         Schaffung einer befristeten Stelle als Bauherrenunterstützung Umbau ZVTBS
 
4.         Umbau ZVTBS:
Ergebnis der von Drees & Sommer erstellten
Projektanalyse inkl. Optimierungsphase
-           Nachtrag Optimierungsphase und Beauftragung
 
5.         Beauftragung einer Prozessanalyse zur Erstellung eines
Raum- und Funktionsprogramm für den ZVTBS
 
6.         Verschiedenes
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Congress Center Böblingen/Sindelfingen GmbH: Jahresabschluss 2018

11.12.2019

Congress Center Böblingen/Sindelfingen GmbH
Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2018
 
Die Gesellschafter der Congress Center Böblingen Sindelfingen GmbH haben durch Gesellschafterbeschluss vom 29.11.2019 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2018 wie folgt festgestellt:
 
a)    Bilanz zum 31.12.2018
Bilanzsumme Aktiva und Passiva je
                        1.688.932,28 €
 
b)    Gewinn- und Verlustrechnung Jahresfehlbetrag
c)                1.256.894,28 €
 
Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 1.256.894,28 € wurde durch Abschlagszahlungen zur Verlustdeckung in Höhe von insgesamt 1.196.300 € von den Gesellschaftern gedeckt. Die Differenz zu den von den Städten bereits geleisteten Abschlagszahlungen zur Verlustdeckung beträgt -60.594,28 € und wird von den Gesellschaftern Böblingen (30.297,14 €) und Sindelfingen (30.297,14 €) an die CCBS überwiesen.
 
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ludwig und Mende Partnerschaftsgesellschaft mbH, Simmozheim geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB erteilt.
 
In der Zeit vom 12.12.2019 bis einschließlich 20.12.2019 liegt der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 in den Geschäftsräumen der Congress Center Böblingen/Sindelfingen GmbH, Schillerstr. 23 während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

Sindelfinger Veranstaltungs - GmbH: Jahresabschluss 2018

11.12.2019

Sindelfinger Veranstaltungs-GmbH
Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2018
 
Die Gesellschafterin der Sindelfinger Veranstaltungs-GmbH hat durch Gesellschafterbeschluss vom 29.11.2019 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2018 wie folgt festgestellt:
 
a)         Bilanz zum 31.12.2018
Bilanzsumme Aktiva und Passiva je
                        26.959,82 €
 
b)         Gewinn- und Verlustrechnung Jahresfehlbetrag
            1.634,19 €
 
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.634,19 € wird von der Stadt Sindelfingen übernommen.
 
Der Jahresabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sindelfingen vereinfacht geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandung.
 
In der Zeit vom 12.12.2019 bis einschließlich 20.12.2019 liegt der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 in den Geschäftsräumen der Congress Center Böblingen/Sindelfingen GmbH, Schillerstr. 23 während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

Stadtwerke Sindelfingen GmbH: Tarifpreise Wasser

11.12.2019

Amtliche Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH
Allgemeine Tarifpreise Wasser ab 01.01.2020
Die Stadtwerke Sindelfingen werden zum 01.01.2020 die Trinkwasserpreise anheben. Dabei bleibt der Verbrauchspreis stabil und der jährliche Grundpreis wird leicht erhöht.

Bekanntmachung herunterladen (132 KiB)

Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung: Sitzung Vorstand

04.12.2019

Landratsamt Böblingen – Amt für Vermessung und Flurneuordnung
 
Öffentliche Bekanntmachung Az.: B 03 08-26
 
Flurbereinigung Sindelfingen (B 464)
Sitzung des Vorstands
 
Die 26. öffentliche Sitzung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Sindelfingen (B 464) findet
 
am Donnerstag, 12. Dezember um 18:00 Uhr
in der Begegnungsstätte des Seniorenzentrums Magstadt,
Brunnenstraße 7, 71106 Magstadt.
 
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Aktueller Verfahrensstand und weitere VerfahrensschritteRegelungen und Beschlüsse für den FlurbereinigungsplanÄnderungen in der Zusammensetzung des VorstandsNeuwahl des Vorsitzenden und seines StellvertretersVerschiedenes
 
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
 
Böblingen, 29.11.2019
 
gez. Faust
 

Fernwärme Transportgesellschaft: Jahresabschluss 2018

04.12.2019

Fernwärme Transportgesellschaft mbH
Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2018
 
Die Gesellschafter der Fernwärme Transportgesellschaft mbH haben durch Beschluss vom 25.11.2019 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2018 festgestellt. Der Jahresüberschuss 2018 von 1.060.875,08 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Stuttgart geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß §322 HGB erteilt.
In der Zeit vom 13.01.2020 bis einschließlich 24.01.2020 liegt der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Rosenstr. 47 und der Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG, Wolfgang-Brumme-Allee 32 während der Geschäftszeiten öffentlich aus.

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

04.12.2019

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
 
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2020 ist der 01.01.2020
 
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2019 versandt.
Sollten Sie bis zum 01.01.2020 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Mel-dung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
 
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2020 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2020 einen Meldebogen.
 
Meldepflichtige Tiere sind:            Pferde
            Schweine
            Schafe
            Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet)
            Hühner
            Truthühner/Puten
 
Nicht zu melden sind:                     Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.
Nicht meldepflichtig sind u.a.        Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen,  
            Gänse und Enten
 
Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner.
 
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort.
 
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
 
Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2020 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
 
Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.
 
Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen.
 
Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de

Verbandsversammlung Schulverband

04.12.2019

Schulverband
Schulzentrum Böblingen-Dagersheim/
Sindelfingen-Darmsheim
Sitz Böblingen
 
 
Am Mittwoch, 11. Dezember 2019, um 8.30 Uhr findet im Mehrzweckraum der Rappenbaumhalle eine Sitzung der
 
Verbandsversammlung
 
statt, zu der hiermit eingeladen wird.
 
 
T A G E S O R D N U N G (Ö F F E N T L I C H):
 
1.         Bekanntgaben
2.         Bekanntgabe des Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt
3.         Berichte über die örtlichen Prüfungen der Jahresabschlüsse 2016 und 2017
4.         Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Festsetzung der Umlagen 2016
5.         Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Festsetzung der Umlagen 2017
6.         Anträge aus den Ortschaftsräten, mündli-cher Bericht zum aktuellen Sachstand
7.         Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2020
8.         Verschiedenes
 
 
Böblingen, 29.11.2019
Dr. Stefan Belz
 
Verbandsvorsitzender

„Innenstadt-Teilsanierung zwischen Wurmbergstraße, Hintere Gasse, Grabenstraße und Lange Straße“

04.12.2019

„Innenstadt-Teilsanierung zwischen Wurmbergstraße, Hintere Gasse, Grabenstraße und Lange Straße“, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
 
 
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 19.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Innenstadt-Teilsanierung zwischen Wurmbergstraße, Hintere Gasse, Grabenstraße und Lange Straße “, Planbereich 05/5, 2. Änderung in Sindelfingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Entwurf des Bebauungsplans „Innenstadt-Teilsanierung zwischen Wurmbergstraße, Hintere Gasse, Grabenstraße und Lange Straße“, Planbereich 05/5, 2. Änderung in Sindelfingen öffentlich auszulegen.

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Sitzung des Gestaltungsbeirats

04.12.2019

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
Öffentliche Sitzung
des Gestaltungsbeirats der Stadt Sindelfingen
 
 
Am Mittwoch, den 11.12.2019 um 14:00 Uhr findet im Mittleren Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Sindelfingen die vierte öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirats statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.
 
Zu beratende Vorhaben:
 
1. Bauvorhaben „Wohnbebauung Widdumstraße 16+18, in Darmsheim“
 
Die Unterlagen zur Sitzung können auf der Website der Stadt Sindelfingen unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.sindelfingen.de/gestaltungsbeirat
 
Das Ergebnisprotokoll wird ebenfalls unter dem angegeben Link öffentlich zur Verfügung gestellt.
 
[gez.] Michael Paak
Bürgeramt Stadtentwicklung und Bauen

Zweckverband Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen: Tagesordnung

13.11.2019

Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen
 
Zu folgender Sitzung wird eingeladen
 
76. Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen
am 20. November 2019 um 08:30 Uhr
im Besprechungszimmer des Zweckverbandes in der Wolfgang-Brumme-Allee 66 in 71034 Böblingen
 
 
T a g e s o r d n u n g
 
 
Öffentlich                                                                                                 Vorlage Nr.
 
Wahl des Verbandsvorsitzenden und des
stellv. Verbandsvorsitzenden des ZVTBS                                                12/19
 
Ersatzbeschaffungsliste für Fahrzeuge der

Technischen Betriebsdienste 2019 - 2023                                            10/19
 
2. und 3. Quartalsbericht 2019                                                                  11/19
 
Lieferung eines Pkws mit Elektroantrieb
(Ersatzbeschaffung BB-BS 544)                                                               13/19
 
Lieferung einer Kehrmaschine (Ersatzbeschaffung BB-BS 201)       14/19
 
Lieferung zweier Elektro-Transporter                                                       15/19
 
Verschiedenes
 
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender
 

Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH: Jahresabschluss 2018

13.11.2019

Amtliche Bekanntmachung der
Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH
 
Jahresabschluss 2018
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018, der einen Jahresfehlbetrag von 771.595,03 Euro ausweist, wurde von der Gesellschafterversammlung per Umlaufbeschluss im Juli 2019 festgestellt. Der Beschluss sieht den Ausgleich des Jahresfehlbetrages durch die Stadt Sindelfingen vor. Der Wirtschaftsprüfer hat in seinem Testat den Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss und den Lagebericht erteilt. Gemäß § 105 Absatz 1 Gemeindeordnung kann der Jahresabschluss und dessen Ergebnis, der Lagebericht, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die beschlossene Verwendung über die Behandlung des Jahresfehlbetrags in den Geschäftsräumen der Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH, Planiestr. 2, 71063 Sindelfingen in der Zeit vom 11. bis 15. November 2019 während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH
Planiestr. 2, 71063 Sindelfingen
Telefon (0 70 31) 6 88 42 – 0 , Telefax (0 70 31) 6 88 42 – 99
E-Mai: info@sindelfingen.org

Stadtwerke Sindelfingen GmbH: Allgemeine Tarife Strom ab 2020

13.11.2019

Amtliche Bekanntmachung der Stadtwerke Sindelfingen GmbH
Allgemeine Tarife Strom (Grund- und Ersatzversorgung) ab 01.01.2020
Die Grundtarife für Haushaltsbedarf bzw. Landwirtschaftlichen Bedarf sowie für Gewerblichen Bedarf ändern sich ab 01.01.2020. Die Summe der gesetzlichen Umlagen (EEG-, KWKG-, §19StromNEV-, Offshore- und AblaV-Umlage) steigt um 0,42 ct/kWh brutto, außerdem steigen die Netznutzungsentgelte um 0,12 ct/kWh brutto, was insgesamt zu einem Anstieg beim Saldo der staatlichen und regulatorischen Kostenbestandteile in Höhe von 0,54 ct/kWh brutto führt. Darüber hinaus sind die Preise der Strombeschaffung an der Strombörse EEX stark angestiegen, so liegen die durchschnittlichen Preise im laufenden Jahr etwa 1,5 ct/kWh brutto höher als die mittleren Preise der Jahre 2017 – 2018.

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Grundsteuer fällig

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das IV. Quartal am 15. November 2019 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauf-trag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART: ERSTELLUNG MANAGEMENTPLAN „GLEMSWALD UND STUTTGARTER BUCHT“

30.10.2019

Amtliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart
Erstellung eines Managementplans für das FFH-Gebiet 7220-311 „Glemswald und Stuttgarter Bucht“

Bekanntmachung über das Vorliegen der Endfassung
 
Die Endfassung des Managementplans für das Natura 2000-Gebiet „Glemswald und Stuttgarter Bucht“ liegt vor und kann bei folgenden Behörden zu den ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden: Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart (Gaisburgstr. 4, 70182 Stuttgart), Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts des Landkreises Böblingen (Parkstraße 16, 71034 Böblingen), Referat Naturschutz und Landschaftspflege des Regierungspräsidiums Stuttgart (Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart). Außerdem besteht die Möglichkeit, die Textfassung und die Einzelpläne im Internetportal der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen) abzurufen (dort in der Liste unter dem entsprechenden Namen des Gebietes).

Stadtplanung vor Ort

30.10.2019

Bebauungsplan „Sandgrube – 1. Änderung“, Planbereich 06/4 – 1. Änderung

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Alters- oder Ehejubiläen

30.10.2019

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubi-läen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bun-desmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, An-schrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

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„Marktplatz / Ecke Böblinger Straße“, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

23.10.2019

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 15.10.2019 in öffentlicher Sitzung den Be-bauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Marktplatz / Ecke Böblinger Straße“, Planbereich 05/22, in Sindelfingen als Entwurf beschlossen und gleichzeitig dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

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„Turmgasse/Untere Burggasse/Planiestraße/Untere Vorstadt“, Bebauungsplan und Satzung

23.10.2019

„Turmgasse/Untere Burggasse/Planiestraße/Untere Vorstadt“, Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05/13, in Sindelfingen
Einstellung des Verfahrens
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 15.10.2019 in öffentlicher Sitzung beschlos-sen, den Aufstellungsbeschluss vom 19.03.1996 für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Turmgasse/Untere Burggasse/Planiestraße/Untere Vor-stadt“, Planbereich 05/13, in Sindelfingen aufzuheben.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

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„Südöstliche Altstadt“, Bebauungsplan und Satzung

23.10.2019

„Südöstliche Altstadt“, Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05/13, in Sindelfingen
Aufstellung des Bebauungsplans
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 15.10.2019 in öffentlicher Sitzung beschlos-sen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan und gemäß § 74 LBO die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Südöstliche Altstadt“, Planbereich 05/13, in Sindelfingen im be-schleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

09.10.2019

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen (Rathaus, Servicepunkt, Rathausplatz 1, Tel. 94-468), beim Bezirksamt Maichingen (Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger Str. 44, Tel. 94-110) oder beim Berzirksamt Darmsheim (Rathaus, Widdumstr. 12, Tel. 94-872) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

„Sportzentrum Sindelfingen“, Inkrafttreten des Bebauungsplans

09.10.2019

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 24.09.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Sportzentrum Sindelfingen“, Planbereich 31/7, in Sindelfingen nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 GemO als jeweils selbständige Satzung beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. 

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Altersjubilare / Ehejubiläen > Übermittlung von Daten

01.10.2019

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
 
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag;
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
 
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alter- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen,
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
 

Volksbegehren Artenschutz - „Rettet die Bienen“

18.09.2019

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“

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Wohnstätten Sindelfingen GmbH: Jahresabschluss 2018

14.08.2019

Wohnstätten Sindelfingen GmbH - Feststellung des Jahresabschlusses 2018
 
Die Gesellschafterversammlung hat am 24. Juli 2019 die Jahresrechnung 2018 festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.573.922,73 € wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
 
Der Jahresabschluss wurde von dem Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß §322 HGB erteilt.
 
In der Zeit vom 15. August bis 25. August 2019 liegt der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 in den Geschäftsräumen der Wohnstätten Sindelfingen GmbH, Bahnhofstraße 9, 71063 Sindelfingen öffentlich aus.
 

Krankenhaus Sindelfingen: Jahresabschluss 2017

07.08.2019

Eigenbetrieb Städtisches Krankenhaus Sindelfingen
Feststellung des Jahresabschlusses 2017
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2019 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) festgestellt.

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Grundsteuer fällig am 15. August

07.08.2019

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das III. Quartal am 15. August 2019 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.

Widerspruch gegen Datenübermittlung von Alters- oder Ehejubiläen

24.07.2019

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag;
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
 
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alter- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen,
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Beteiligungsbericht 2017

24.07.2019

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2019 den Beteiligungsbericht der Stadt Sindelfingen 2017 zur Kenntnis genommen.

Gemäß § 105 Abs. 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg liegt der Beteiligungsbericht 2017 in der Zeit
 
vom 25. Juli bis 02. August 2019
-je einschließlich-
 
im Rathaus Sindelfingen (Rathausplatz 1, Amt für Finanzen, Zimmer 2.15) während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
 
Dr. Bernd Vöhringer, Oberbürgermeister

Satzung über Offenhaltung von Verkaufsstellen am 13. Oktober

17.07.2019

Satzung der Stadt Sindelfingen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 13. Oktober 2019 im Bereich Goldberg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2000, zuletzt geändert am 19. Juni 2018 (GBl. 2018 S. 221) in Verbindung mit § 8 Ladenöffnungsgesetz (LadÖG) vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert am 28. November 2017 (GBl. Nr. 24, S. 631) hat der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 28. Mai 2019 folgende Satzung beschlossen:

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ZV Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen, Jahresabschluss

17.07.2019

Zweckverband Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen: Jahresabschluss 2018
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.07.2019 den Jahresabschluss des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen für das Wirtschaftsjahr 2018 gemäß § 16, Eigenbetriebsgesetz wie folgt festgestellt:

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Bodenrichtwerte 2019

10.07.2019

Der Gutachterausschuss der Stadt Sindelfingen hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 für das Gemeindegebiet der Stadt Sindelfingen Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte) gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch, Abschnitt 2 Immobilienwertermittlungsverordnung sowie § 12 Gutachterausschussverordnung des Landes auf den Stichtag 31.12.2018 ermittelt.

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03.07.2019

Tagesordnung des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen

Tagesordnung zur 74. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
74. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen am 10. Juli 2019 um 08:30 Uhr im Besprechungszimmer des Zweckverbandes in der Wolfgang-Brumme-Allee 66 in 71034 Böblingen
 
 
T a g e s o r d n u n g
 
 
öffentliche Sitzung 08:30 Uhr                                            Drucksachen Nr. liegt bei
 
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018                                01/19
 
Jahresabschluss 2018                                                                           02/19
 
1. Quartalsbericht 2019                                                                           05/19
 
Verschiedenes
 
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Grundsteuer fällig am 1. Juli

19.06.2019

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die ein Mal jährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das Jahr 2019 am 1. Juli fällig wird.

Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der Steuerbetrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen. Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die Grundbesitzabgabe direkt an die Stadtkasse bezahlt.

Entscheidung Regierungspräsidium Stuttgart über Antrag Daimler AG

14.06.2019

Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart über den Antrag der Firma Daimler AG Mercedes-Benz-Werk Sindelfingen, Béla-Barényi-Straße 1, 71063 Sindelfingen auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung (2. Teilgenehmigung) für den Betrieb der produktionstechnischen Anlagen im Gebäude 56 im Mercedes-Benz Werk Sindelfingen

Das Verfahren wurde nach §§ 4, 8, 10 und 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
durchgeführt. Das Regierungspräsidium Stuttgart macht den verfügenden Teil der Entscheidung
vom 04.06.2019, Az.:54.4-8823.81/BB/D/56/20190109/2.TG sowie die Rechtsbehelfsbelehrung
gemäß § 10 Abs. 7 i.V.m. Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt:

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Widerspruch gegen die Datenübermittlung von Alters- oder Ehejubiläen

12.06.2019

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
 
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag;
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
 
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alter- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
 
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadt Sindelfingen,
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Benutzungsordnung städtische Stadien und Sportfreianlagen

12.06.2019

Benutzungsordnung für die städtischen Stadien und Sportfreianlagen vom 16.02.1982 in der fortgeschriebenen Fassung vom 01.01.2018

Der Gemeinderat hat am 20.03.2018 folgende Benutzungsordnung für städtische Stadien
und Sportfreianlagen beschlossen:

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Allgemeinverfügung Internationales Straßenfest

12.06.2019

Allgemeinverfügung für das Internationale Straßenfest
zur Untersagung des Mitbringen von branntweinhaltigen Alkoholmischgetränken in handelsüblichen Verbrauchseinheiten oder Branntwein durch Besucher des Festbereiches des Internationalen Straßenfestes

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Ergebnisse der Wahl Gemeinderat und Ortschaftsrat

12.06.2019

Ergebnisse der Wahl des Gemeinderats der Stadt Sindelfingen und der Ortschaftsräte Sindelfingen-Maichingen und Sindelfingen-Darmsheim am 26. Mai 2019
Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019 bekannt gemacht.

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Tagesordnung Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

22.05.2019

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
 
Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
 
 
Sitzung der Verbandsversammlung am 29.05.2019 um 16 Uhr im Rathaus Sindelfingen, Großer Sitzungssaal, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen
 
 
TAGESORDNUNG      öffentlich                                                   
 
TOP 1                          Bekanntgaben
 
TOP 2                          Ermächtigung des Geschäftsführers des Zweckverbandes Flugfeld
                                     Böblingen/Sindelfingen zur Beauftragung der Bauleistung
                                     „Forum-Areal – Verkehrserschließung/Freianlagen“
 
TOP 3                         Verschiedenes
 
 
Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Sitzung des Gemeindewahlausschusses

15.05.2019

Der Gemeindewahlausschuss tritt an folgenden Terminen im Mittleren Sitzungssaal des Rathauses, Erdgeschoss, zur Ermittlung der Wahlergebnisse zusammen:
 
Montag, 27. Mai 2019, um 9:00 Uhr:
Feststellung des Ergebnisses der Regionalwahl
 
Dienstag, 28. Mai 2019, um 17:00 Uhr:
Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl, der Ortschaftsratswahlen und der Kreistagswahl
 
Die Sitzungen sind öffentlich. Es hat jedermann Zutritt.
 
Sindelfingen, den 10. Mai 2019
 
Dr. Corinna Clemens
Bürgermeisterin und
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses

Europawahl: Repräsentative Wahlstatistik

15.05.2019

Sindelfingen ist bei der Europawahl mit dem Bezirk 001-08 Stiftsgymnasium in der Repräsentativen Wahlstatistik vertreten. Die amtlichen Stimmzettel für die Europawahl sind in diesen Wahllokalen mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe versehen. Nach der Wahl wertet das Statistische Landesamt die repräsentativen Bezirke in ihrer Gesamtheit aus. Ergebnisse einzelner Wahlbezirke werden nicht veröffentlicht.
Weitere Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik gibt es unter www.bundeswahlleiter.de

"Verkehrsfläche Mahdental-/Schwertstraße", Bebauungsplan

15.05.2019

Ergebnisse der Wahl des Gemeinderats der Stadt Sindelfingen und der Ortschaftsräte Sindelfingen-Maichingen und Sindelfingen-Darmsheim am 26. Mai 2019
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 26.02.2019 beschlossen, den Bebauungsplan "Verkehrsfläche Mahdental-/Schwertstraße", Planbereich 022/10 in Sindelfingen aufzustellen.

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Grundsteuer fällig am 15. Mai

08.05.2019

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das II. Quartal am 15. Mai 2019 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher brauchen nichts veranlassen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.

Sitzung des Gestaltungsbeirats

08.05.2019

Am Mittwoch, den 15.05.2019 um 16:00 Uhr findet im Mittleren Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Sindelfingen die 2. öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirats statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.
 
Zu beratende Vorhaben:
 
1) „Lidl-Markt mit Wohnbebauung“, Mahdentalstraße 45 - Widervorlage
2) „Goldbach Campus“, Neckarstraße 54/56 - Widervorlage
 
Die Tagesordnung mit Ausführungen zu den einzelnen Bauvorhaben kann auf der Website der Stadt Sindelfingen unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.sindelfingen.de/gestaltungsbeirat
 
Das Ergebnisprotokoll wird ebenfalls unter dem angegeben Link öffentlich zur Verfügung gestellt.
 
 
[gez.] Michael Paak
Bürgeramt Stadtentwicklung und Bauen

Jahresabschluss Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

02.05.2019

Jahresabschluss des Zweckverbandes FlugfeldBöblingen/Sindelfingen für das Wirtschaftsjahr 2017

1 ) Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen hat in ihrer Sitzung am 11.04.2019 den von der BRV AG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk in der Fassung vom 24.04.2018 versehenen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 festgestellt. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Böblingen über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und des Lageberichtes wurden zur Kenntnis genommen.
 2 ) Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 wird in der von der Geschäftsführung aufgestellten und von der BRV AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Form wie folgt festgestellt:
 a)         Die Bilanzsumme auf                                                          104.199.395,62 €davon entfallen auf der Aktivseite auf                        - das Anlagevermögen                                              64.307.445,72 €                        - das Umlaufvermögen                                             39.891.949,90 €                        - den Rechnungsabgrenzungsposten                                     0,00 € auf der Passivseite auf                        - das Eigenkapital                                                       30.525.120,28 €                        - die Rückstellungen                                                  14.909.052,88 €                        - die Verbindlichkeiten                                                57.148.133,02 €                        - den Rechnungsabgrenzungsposten                      1.617.089,44 € b)         Die Summe der Erträge auf                                                 13.915.282,74 €die Summe der Aufwendungen auf                                                10.997.848,14 €der Jahresgewinn auf                                                                          2.917.434,60 € c)         Die Betriebskostenumlage für die Unterhaltung und den Betrieb der Verbandsstraßen, der Grünanlagen, der Plätze, des Sees und der Kindertagesstätten wird auf 2.446.584,70 € festgesetzt. Davon entfallen auf die Stadt Böblingen 1.631.056,47 € und auf die Stadt Sindelfingen 815.528,23 €. d)         Die Abschlagszahlungen auf die Betriebskostenumlage 2017 in Höhe von 3.004.600 € werden zur Abdeckung der Betriebskosten 2017 in Höhe von 2.446.584,70 € verwendet. Der Restbetrag in Höhe von 558.015,30 € wird an die Verbandsstädte ausbezahlt (davon 2/3 an Böblingen und 1/3 an Sindelfingen). e)         Die Überzahlung der Umlagen für den prognostizierten Jahresverlust 2017 in Höhe von 1.495.400 € sowie der Jahresgewinn in Höhe von 2.917.434,60 € werden in die Allgemeine Rücklage eingestellt. 3 ) Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 wird festgestellt.
 4 ) Der Verbandsvorsitzende und der Geschäftsführer werden für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.
 Der Jahresabschluss 2017 des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen kann in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen, Konrad-Zuse-Platz 1 in Böblingen vom 09.05.2019 bis einschließlich 17.05.2019 eingesehen werden (Montag bis Freitag von 9:00 -12:30 Uhr).

Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

24.04.2019

I. Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 09.04.2019 folgende Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen:

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Schulverband "Schulzentrum Böblingen–Dagersheim/Sindelfingen–Darmsheim"

17.04.2019

I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
II. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015
III. Feststellung des Jahresabschlusses 2015

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Wahlvorschläge

17.04.2019

Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats der Stadt Sindelfingen und der Ortschaftsräte Sindelfingen-Maichingen und Sindelfingen-Darmsheim am 26. Mai 2019

Download der Liste (117,5 KiB)

Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

10.04.2019

In der kommenden Woche werden die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen verschickt. Genannt sind darin alle Wahlen für die man als wahlberechtigt ins Wählerverzeichnis eingetragen ist.
 
Auf der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und die Adresse des Wahllokals vermerkt. Außerdem enthält sie den Hinweis, ob das Wahllokal rollstuhlgerecht ist. Es wird gebeten, die Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal mitzubringen. Mit der Wahlbenachrichtigung können auch Briefwahlunterlagen angefordert werden.
 
Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen sind noch im Druck. Alle Wahlberechtigten erhalten sie noch vor dem Wahltag zugesandt, damit sie bereits zu Hause in Ruhe ausgefüllt werden können.
 
Wer wählt was?
 
Gemeinderat
Wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag
•           das 16. Lebensjahr vollendet haben,
•           seit mindestens drei Monaten ihren alleinigen Wohnsitz oder ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
•           nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
 
Ortschaftsräte Maichingen und Darmsheim
Wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag
•           das 16. Lebensjahr vollendet haben,
•           seit mindestens drei Monaten ihren alleinigen Wohnsitz oder ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
•           am Wahltag in der Ortschaft mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz wohnen,
•           nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
 
Kreistag
Wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag
•           das 16. Lebensjahr vollendet haben,
•           seit mindestens drei Monaten ihren alleinigen Wohnsitz oder ihren Hauptwohnsitz im Kreisgebiet haben,
•           nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
 
Regionalparlament
Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag
•           das 16. Lebensjahr vollendet haben,
•           seit mindestens drei Monaten ihren alleinigen Wohnsitz oder ihren Hauptwohnsitz im Verbandsgebiet haben,
•           nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Unionsbürger sind nicht wahlberechtigt!
 
Euopawahl
Wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag
•           das 18. Lebensjahr vollendet haben,
•           seit mindestens drei Monaten ihren alleinigen Wohnsitz oder ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der europäischen Union haben,
•           nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Deutsche, die in Sindelfingen wohnen, werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Nichtdeutsche Unionsbürger können entscheiden, ob sie hier oder in ihrem Herkunfts-Mitgliedsstaat wählen wollen. Sie werden nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Anträge können bis 5. Mai gestellt werden.
 
Ausführliche Infos unter https://www.lpb-bw.de/thema_wahlen.html

Flurbereinigung Magstadt, Nichtbestehen der UVP-Pflicht

10.04.2019

Landratsamt Böblingen
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Parkstraße 2, 71034 Böblingen
 
Az.: B 07 14
 
Öffentliche Bekanntmachung
vom 01.04.2019
 
Flurbereinigung Magstadt (L 1189)
Landkreis Böblingen
 
Nichtbestehen der UVP-Pflicht
 
Das Landratsamt Böblingen hat die Änderung am Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Verfügung vom 25.03.2019) in der Flurbereinigung Magstadt (L 1189) für zulässig erklärt.
Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist, da keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3093) eingesehen werden.
 
gez. Faust

„Unterrieden West/Allmend“, Flächennutzungsplanänderung

03.04.2019

„Unterrieden West/Allmend“, öffentliche Auslegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung Nr. 19
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 26.03.2019 in öffentlicher Sitzung die Flächennutzungsplanänderung Nr. 19 „Unterrieden West/Allmend“, in Sindelfingen als Entwurf beschlossen und gleichzeitig dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

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„Burghalden/Wilhelm-Hörmann-Straße und Umgebung – 2. Änderung“, Bebauungsplan

03.04.2019

„Burghalden / Wilhelm-Hörmann-Straße und Umgebung – 2. Änderung“, Aufstellung des Bebauungsplans
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 26.03.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan und gemäß § 74 LBO die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Burghalden / Wilhelm-Hörmann-Straße und Umgebung – 2. Änderung“, Planbereich 3/9 - 2, in Sindelfingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

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Sitzung des Zweckverbands Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

03.04.2019

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
 
Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen      
 
 
Sitzung der Verbandsversammlung am 11.04.2019, um 17:30 Uhr im Rathaus Sindelfingen, Großer Sitzungssaal
 
TAGESORDNUNG       öffentlich
 
TOP 1                              Bekanntgaben
 
TOP 2                              Beauftragung Prüfung Jahresabschluss 2018 des Zweckverbandes
                                        Flugfeld Böblingen/Sindelfingen
 
TOP 3                              Verschiedenes
 
 
Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender
 

Hauptsatzung

03.04.2019

Hauptsatzung für die Stadt Sindelfingen

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 583; ber. S. 698) hat der Gemeinderat folgende Hauptsatzung am 26.03.2019 beschlossen:
 
Zur einfacheren Handhabung und Lesbarkeit wird in der Hauptsatzung die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind alle Geschlechter gleichgestellt.

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„Unterrieden West/Allmend“, Einstellung des Verfahrens

03.04.2019

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 26.03.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen das Verfahren für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften "Unterrieden-West / Allmend", Planbereich 31/6, in Sindelfingen-Maichingen einzustellen. Der Aufstellungsbeschluss vom 25.02.2014 wird aufgehoben.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Maßgebend war der Entwurf vom 26.08.2013

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Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Feststellung Jahresabschluss

20.03.2019

Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sindelfingen Feststellung des Jahresabschlusses 2016

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2019 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) wie folgt festgestellt:
 
1.         Die Bilanzsumme auf 70.794.412,77 €
 
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen       67.160.232,41 €
das Umlaufvermögen      3.634.180,36 €
auf der Passivseite auf
die Kapitalrücklagen       -           
die empfangenen Ertragszuschüsse       22.559.132,13 €
die Rückstellungen          5.782.510,74 €
die Verbindlichkeiten        42.452.769,90 €
2.         Die Summe der Erträge auf    11.414.562,36 €
            die Summe der Aufwendungen auf    11.414.562,36 €.
3.         Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2016 entlastet.
 
Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung erstellt. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
 
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2016 sind beim Amt für Finanzen (Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 2.15) gemäß § 16 Abs. 4 EigBG in der Zeit vom 25. bis zum 29. März 2019 (je ein­schließlich) öffentlich ausgelegt.

Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen

20.03.2019

Satzung der Stadt Sindelfingen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 5. Mai 2019 in der Innenstadt

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Sitzung des Gemeindewahlausschusses

20.03.2019

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
Sitzung des Gemeindewahlausschusses
 
Am Montag, 01.04.2019, 16:00 Uhr,
Rathaus Sindelfingen, Mittleren Sitzungssaal
 
Die Sitzung ist öffentlich. Es hat jedermann Zutritt.
 
T a g e s o r d n u n g
 
Hinweis auf die Verpflichtung gemäß § 21 Abs. 2 KommunalwahlordnungPrüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrats in der Ortschaft Sindelfingen-Maichingen Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsrats in der Ortschaft Sindelfingen-Darmsheim Festlegung der Reihenfolge der Ermittlung des Wahlergebnisses, Unterbrechung der Ermittlung des Wahlergebnisses und Festlegung der AuszählungsräumeAnwendung des EDV-Verfahrens bei der AuszählungSonstiges
 
Sindelfingen, den 15.03.2019
 
Dr. Corinna Clemens
Bürgermeisterin
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses

Sitzung der Verbandsversammlung des ZweckverbandesTechnische Betriebsdienste

20.03.2019

Einladung
 
Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
73. Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes
Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen
am 27. März 2019 um 08:30 Uhr
im Besprechungszimmer des Zweckverbandes
in der Wolfgang-Brumme-Allee 66
in 71034 Böblingen
 
 
Tagesordnung                     Öffentlich
1.         Wirtschaftsplan des Zweckverbandes
Technische Betriebsdienste Böblingen/Sindelfingen
für das Wirtschaftsjahr 2019             11/18
 
2.         Verschiedenes
 
Dr. Bernd Vöhringer
Verbandsvorsitzender

Congress Center Böblingen/Sindelfingen GmbH, Jahresabschluss

13.03.2019

Congress Center Böblingen/Sindelfingen GmbH   Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2017

Die Gesellschafter der Congress Center Böblingen Sindelfingen GmbH haben durch Gesellschafterbeschluss vom 06.12.2018 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017 wie folgt festgestellt:
 
a)    Bilanz zum 31.12.2017
Bilanzsumme Aktiva und Passiva je
1.776.928,08 €
b)    Gewinn- und Verlustrechnung Jahresfehlbetrag
1.225.276,16 €
 
Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 1.225.276,16 € wurde durch Abschlagszahlungen zur Verlustdeckung in Höhe von insgesamt 1.196.600 € von den Gesellschaftern gedeckt. Die Differenz zu den von den Städten bereits geleisteten Abschlagszahlungen zur Verlustdeckung beträgt -28.676,16 € und wird von den Gesellschaftern Böblingen (14.338,08 €) und Sindelfingen (14.338.08 €) an die CCBS überwiesen.
 
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Stuttgart geprüft und für den Jahresabschluss und den Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB erteilt.
In der Zeit vom 18.03.2019 bis einschließlich 22.03.2019 liegt der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in den Geschäftsräumen der Congress Center Böblingen/Sindelfingen GmbH, Schillerstr. 23 während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
 

Sindelfinger Veranstaltungs-GmbH, Jahresabschluss

13.03.2019

Sindelfinger Veranstaltungs-GmbH  Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2017

Die Gesellschafterin der Sindelfinger Veranstaltungs-GmbH hat durch Gesellschafterbeschluss vom 06.12.2018 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017 wie folgt festgestellt:
 
a)    Bilanz zum 31.12.2017
Bilanzsumme Aktiva und Passiva je                                   23.464,83 €
b)    Gewinn- und Verlustrechnung Jahresfehlbetrag      1.828,82 €
 
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.828,82 € wird von der Stadt Sindelfingen übernommen.
Der Jahresabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sindelfingen vereinfacht geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandung.
 
In der Zeit vom 18.03.2019 bis einschließlich 22.03.2019 liegt der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in den Geschäftsräumen der Congress Center Böblingen/Sindelfingen GmbH, Schillerstr. 23 während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
 

Aufstellungsbeschluss der Erhaltungssatzung „Ortsmitte Darmsheim“

13.03.2019

Aufstellungsbeschluss der Erhaltungssatzung für das Gebiet „Ortsmitte Darmsheim“ mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 26.02.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen, eine Erhaltungssatzung für das Gebiet „Ortsmitte Darmsheim“ aufzustellen.

Bekanntmachung herunterladen (226 KiB)

II. "Verkehrsfläche Tilsiter-/Schwertstraße", Bebauungsplan

13.03.2019

II. "Verkehrsfläche Tilsiter-/Schwertstraße", Bebauungsplan, Planbereiche 022/11 in Sindelfingen, Aufstellung des Bebauungsplans
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 26.02.2019 beschlossen, den Bebauungsplan "Verkehrsfläche Mahdental-/Schwertstraße", Planbereich 022/10 in Sindelfingen, und "Verkehrsfläche Tilsiter-/Schwertstraße“, Planbereiche 022/11 in Sindelfingen aufzustellen.

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I. "Verkehrsfläche Mahdental-/Schwertstraße", Bebauungsplan

13.03.2019

I. "Verkehrsfläche Mahdental-/Schwertstraße", Bebauungsplan, Planbereich 022/10 in Sindelfingen, Aufstellung des Bebauungsplans

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 26.02.2019 beschlossen, den Bebauungsplan "Verkehrsfläche Mahdental-/Schwertstraße", Planbereich 022/10 in Sindelfingen aufzustellen.

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„Talstraße Ost“, Aufstellung des Bebauungsplans A

13.03.2019

Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 26.02.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan und gemäß § 74 LBO die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Talstraße Ost“, Planbereich 102/9, 1. Änderung in Sindelfingen-Maichingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

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Erstellung Managementplan „Glemswald und Stuttgarter Bucht“

06.03.2019

Erstellung eines Managementplans für das FFH-Gebiet 7220-311 „Glemswald und Stuttgarter Bucht“

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs
 
Der Entwurf des Managementplans für das Natura 2000-Gebiet „Glemswald und Stuttgarter Bucht“ wird vom 25. Februar bis zum 05. April 2019 im Regierungspräsidium Stuttgart, Gebäudeteil B, 2. Stock, Zimmer 2.150 (Herr Waldmann, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart), öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Der Planentwurf kann dort während der ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

 Außerdem besteht ab 25. Februar die Möglichkeit, die Textfassung und die Einzelpläne im Internetportal der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung) unter „Regierungsbezirk Stuttgart“ aufzurufen.
 
Stellungnahmen zum Managementplanentwurf können bis zum 18. April 2019 beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 56 – Naturschutz und Landschaftspflege, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart abgegeben werden. Ansprechpartner ist Herr Benjamin Waldmann (benjamin.waldmann@rps.bwl.de).
 
Das Regierungspräsidium bietet insbesondere den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen Grundstücke an, sich am Mittwoch, den 03. April 2019 ab 15.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr, im Regierungspräsidium Stuttgart, Gebäudeteil B, 3. Stock, Besprechungsraum „Neckar“, Zimmer 3.133 über den ausliegenden Planentwurf näher zu informieren. Hierzu werden Vertreter der an der Planerstellung beteiligten Behörden und des beauftragten Planungsbüros anwesend sein.
 

„Floschen“, Erneute Auslegung Bebauungsplanentwurf

06.03.2019

„Floschen“, Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 26.02.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Floschen“, Planbereich 02/28, in Sindelfingen als Entwurf beschlossen und gleichzeitig dessen erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

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„Sportzentrum Sindelfingen“, Bebauungsplan und Satzung

06.03.2019

„Sportzentrum Sindelfingen“, Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 31/7, in Sindelfingen.

II.         Erneuter Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
 
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 26.02.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Sportzentrum Sindelfingen“, Planbereich 31/7, in Sindelfingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Sportzentrum Sindelfingen“, Planbereich 31/7, in Sindelfingen öffentliche auszulegen.

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"Unterrieden-Ost/Glaspalast“, Bebauungsplan und Satzung

06.03.2019

"Unterrieden-Ost/Glaspalast“, Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 31/7, in Sindelfingen

I.          Einstellung des Verfahrens
 
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 26.02.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 21.07.2015 für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Unterrieden-Ost/Glaspalast“, Planbereich 31/7, in Sindelfin-gen aufzuheben.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

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Sitzung des Schulverbandes

06.02.2019

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
Schulverband

Amtliche Bekanntmachung
 
Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
Schulverband
Schulzentrum Böblingen-Dagersheim/
Sindelfingen-Darmsheim
Sitz Böblingen
 
Am Mittwoch, 20. Februar 2019, um 9.00 Uhr findet im Mehrzweckraum der Rappenbaumhalle eine Sitzung der
 
Verbandsversammlung
 
statt, zu der hiermit eingeladen wird.
 
 
T A G E S O R D N U N G   (Ö F F E N T L I C H):
 
 
BekanntgabenWahl des VerbandsvorsitzendenEinführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 01.01.2015Bericht über die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015Eröffnungsbilanz des Schulverbands Böblingen-Dagersheim/Sindelfingen-
Darmsheim zum 01.01.2015Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusse 2015Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Festsetzung der Umlagen 2015Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019Verschiedenes
 
Böblingen, 06.02.2019
Dr. Bernd Vöhringer
Stv. Verbandsvorsitzender

Grundsteuer fällig am 15. Februar

06.02.2019

Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das I. Quartal am 15. Februar 2019 zur Zahlung fällig wird.
 
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
 
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: A.Gramatzki@sindelfingen.de
 
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
 
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die Stadtkasse bezahlt.
 

Regierungspräsidium Stuttgart, Genehmigung Hubschrauberlandeplatz

06.02.2019

Bekanntmachung
Regierungspräsidium Stuttgart Az.: 46.2-3846 / BB Flugfeldklinikum / 5 Ruppmannstr. 21 70565 Stuttgart
Genehmigung eines Hubschrauberlandeplatzes für Rettungszwecke (Dachlandeplatz) am Flugfeldklinikum nach § 6 Luft-verkehrsgesetz (LuftVG).

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„Unterrieden-Ost/Glaspalast“, Bebauungsplan und Satzung

06.02.2019

 „Unterrieden-Ost/Glaspalast“, Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 31/7, in Sindelfingen
I. Richtigstellung

 In der Stadtzeitung der Stadt Sindelfingen vom 30.01.2019, Ausgabe Nr. 5 / 2019, wurde bekanntgegeben, dass der Aufstellungsbeschluss vom 21.07.2015 für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Unterrieden-Ost/Glaspalast“, Planbereich 31/7, in Sindelfingen mit Beschluss des Gemeinderats der Stadt Sindelfingen vom 22.01.2019 aufgehoben wurde.
 
Zwar hat der Technik- und Umweltausschuss der Stadt Sindelfingen am 17.01.2019 dem Gemeinderat empfohlen das Verfahren einzustellen, jedoch hat der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hierüber noch nicht entschieden. Das Verfahren ist somit noch nicht eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens wird nach Beschlussfassung erneut bekanntgegeben.
 
 
„Sportzentrum Sindelfingen“, Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 31/7, in Sindelfingen.
 
Richtigstellung
 
In der Stadtzeitung der Stadt Sindelfingen vom 30.01.2019, Ausgabe Nr. 5 / 2019, wurde bekanntgegeben, dass der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen am 22.01.2019 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Sportzentrum Sindelfingen“, Planbereich 31/7, in Sindelfingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB gefasst hat.
 
Zwar hat der Technik- und Umweltausschuss der Stadt Sindelfingen am 17.01.2019 dem Gemeinderat die Aufstellung und Auslegung des oben genannten Bebauungsplans empfohlen, jedoch hat der Gemeinderat hierüber noch nicht entschieden. Somit kann derzeit der Bebauungsplanentwurf nicht eingesehen und auch keine Stellungnahmen abgegeben werden. Nach Entscheid des Gemeinderats der Stadt Sindelfingen werden die beiden Beschlüsse erneut bekannt gegeben.
 
Sindelfingen, den 06.02.2019
 
[gez.] Dr. Corinna Clemens
Bürgermeisterin
 

Haushaltssatzung des Wasserverbandes Würm

06.02.2019

Haushaltssatzung des Wasserverbandes Würm für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

A.
Haushaltssatzung
Die Verbandsversammlung hat am 22. September 2018 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen:

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Haushaltssatzung des Wasserverbandes Aich

06.02.2019

Haushaltssatzung des Wasserverbandes Aich für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

A.
Haushaltssatzung
Die Verbandsversammlung hat am 22.09.2018 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen:

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Haushaltssatzung des Wasserverbandes Schwippe

06.02.2019

Haushaltssatzung des Wasserverbandes Schwippe für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

A.
Haushaltssatzung
Die Verbandsversammlung hat am 11.10.2018 die folgende Haushaltssatzung für die Haus-haltsjahre 2019 und 2020 beschlossen:

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Wahl Gemeinderat und Ortschaftsräte

06.02.2019

Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 26. Mai 2019

1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte statt.
 
Dabei sind auf 5 Jahre zu wählen:

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Sitzung des Gestaltungsbeirats

30.01.2019

Zu folgender Sitzung wird eingeladen:
 
Öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirats der Stadt Sindelfingen
 
Am Montag, den 11.02.2019 um 16:00 Uhr findet im Mittleren Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Sindelfingen die 1. öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirats statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.
 
Die Tagesordnung mit Ausführungen zu den einzelnen Bauvorhaben kann auf der Website der Stadt Sindelfingen unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.sindelfingen.de/gestaltungsbeirat
 
Das Ergebnisprotokoll wird ebenfalls unter dem angegeben Link öffentlich zur Verfügung gestellt.
 
[gez.] Michael Paak
Bürgeramt Stadtentwicklung und Bauen
 

"Unterrieden-Ost/Glaspalast“, Bebauungsplan und Satzung

30.01.2019

Unterrieden-Ost/Glaspalast“, Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 31/7, in Sindelfingen

I. Einstellung des Verfahrens
 
Der Gemeinderat der Stadt Sindelfingen hat am 22.01.2019 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 21.07.2015 für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Unterrieden-Ost/Glaspalast“, Planbereich 31/7, in Sindelfingen aufzuheben.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

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Planfeststellungsverfahren „Gäubahnführung“

16.01.2019

Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3b „Gäubahnführung“ des Projektes „Aus- und Neubaustrecke Stuttgart - Augsburg im Bereich Stuttgart - Wendlingen mit Flughafenanbindung“ der DB Netz AG, vertreten durch die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
 
- Anhörung zur Planänderung -
 
Die DB Netz AG, vertreten durch die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, hat für die Aus- und Neubaustrecke Stuttgart - Augsburg im Bereich Stuttgart - Wendlingen mit Flughafenanbindung (PFA 1.3b „Gäubahnführung“) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Der o. g. Planfeststellungsabschnitt umfasst die Anbindung der Gäubahntrasse über die Rohrer Kurve und den Flughafen Stuttgart an die mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 14. Juli 2016 planfestgestellte Neubaustrecke auf den Fildern (PFA 1.3a).

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Festsetzung der Grundsteuer

16.01.2019

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2019 durch öffentliche Bekanntmachung

Im zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid war für alle Steuerpflichtigen folgender Hinweis enthalten: „Dieser Bescheid gilt, bis eine Änderung eintritt, z. B. beim Steuerbetrag oder bei einem Eigentumswechsel“. Die im letzten Grundsteuerbescheid festgesetzten Raten zu den Steuerterminen 15.2./15.5./15.8./15.11. oder 1.7. bei Jahreszahlern gelten auch für das Jahr 2019 und später.
 
Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Betrag festgesetzt.
 
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Jahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dieser Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen für 2019 ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973).
 
Einen schriftlichen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2019 erhalten nur diejenigen Steuer-pflichtigen,
•           bei denen eine Änderung auf den 1. Januar eingetreten ist
•           die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen
•           die einen jährlichen Bescheid beantragt haben.
 
Die Grundsteuerbescheide für 2019 werden Mitte Januar verschickt.
 
Zahlungsaufforderung
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuer 2019 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bankeinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der Bankverbindung rechtzeitig dem Amt für Finanzen schriftlich mitzuteilen. Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig werden. Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen. Das bisherige Buchungszeichen gilt weiter, bitte bei der Überweisung stets angeben.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Finanzen der Stadt Sindelfingen, Rathausplatz 1 in 71063 Sindelfingen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
 
Einwendungen gegen den Einheitswert oder den Grundsteuermessbetrag sind direkt an das Finanzamt Böblingen zu richten.
 
Diese Festsetzung als öffentliche Bekanntmachung dient auch der Ankündigung der Abbuchung gemäß den Richtlinien des SEPA-Lastschriftverfahrens an den oben genannten Zahlungsterminen.