Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt

Nach dem III. Kapitel SGB XII erhalten bedürftige Personen Hilfe zum Lebensunterhalt, die nicht erwerbsfähig sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend mit dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen decken können.

Es handelt sich hier quasi um einen Auffangtatbestand für Personen, die weder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung noch Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) erhalten.

Die Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Böblingen, Kreissozialamt - Soziale Hilfen.

Wer erhält Sozialhilfe? (Beispiele)

  • allein stehende Personen oder Ehegatten unter 65 Jahren, die beide eine Altersrente beziehen
  • Personen mit befristeter Erwerbsminderungsrente
  • Personen mit einem ärztlichen Gutachten, aus dem hervorgeht, dass sie unter drei Stunden täglich arbeitsfähig sind und noch keine Rente wegen dauernder Erwerbsminderung erhalten

Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere die Ernährung, Unterkunft mit Nebenkosten, Heizung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Der Bedarf der laufenden Hilfe zum Lebenunterhalt setzt sich aus den Regelsätzen, Kosten der Unterkunft, Heizung und einem Mehrbedarf bei bestimmten Personengruppen zusammen.

Einmalige Hilfen werden nur noch gewährt bei

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstaussattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
  • mehrtägigen Klassenfahrten

Antragstellung

Sofern Sie im Stadtgebiet Sindelfingen wohnen, haben Sie die Möglichkeit sowohl bei der Erstberatung des Amtes für soziale Dienste in Sindelfingen als auch beim Landratsamt Böblingen, Kreissozialamt, einen Antrag zu stellen.

Da der Anspruch auf Sozialhilfe von den individuellen Lebensumständen der antragstellenden Person abhängt, bitten wir Sie, die folgenden erforderlichen Unterlagen mitzubringen:

  • Rentenbescheid
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate
  • Mietvertrag
  • Nebenkostenabrechnung

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Wir beraten Sie gerne.