Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
Konzeption für stationäre Altenpflegeinrichtungen
Die Erfahrungen vieler Kommunen und der Stadt Sindelfingen haben gezeigt, dass sich die Standortplanung und -entscheidung von Investoren für Altenpflegeheime oftmals nicht danach richten, ob eine wohnungsnahe und unter pflegerischen Gesichtspunkten ausgewogene Pflegeeinrichtung geschaffen wird.
Daher wurde vom Amt für Stadtplanung und Umwelt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Dienste eine Konzeption zur Standortsteuerung stationärer Altenpflegeeinrichtungen entwickelt.
Der Gemeinderat hat am 30.09.2008 diese Konzeption für stationäre Altenpflegeeinrichtungen im Stadtgebiet Sindelfingen beschlossen. Ziel ist es, die bedarfsgerechte und räumlich gleichmäßige Verteilung von stationären Altenpflegeeinrichtungen im Stadtgebiet zu steuern, um wohngebietsnahe Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen und zu sichern. Damit soll die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und fachlich qualifizierten stationären Altenpflegeeinrichtungen gewährleistet und gleichzeitig ein Verdrängungswettbewerb vermieden werden.
Daher sind – mit Ausnahme des Quartiers Goldberg – nur Erweiterungen an bestehenden Standorten zur Deckung des zukünftigen zusätzlichen Bedarfs möglich. Aus vielschichtigen Gründen ist zusätzlich für den Kernbereich der Innenstadt ein Ausschlussgebiet für stationäre Altenpflegeeinrichtungen im Konzept dargestellt. Aufgrund der größeren Entfernung zu bestehenden Einrichtungen und der relativ eigenständigen Lage im Stadtgefüge könnte im Quartier Goldberg das dezentrale Versorgungskonzept durch eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll ergänzt werden.