ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Stadt Sindelfingen strebt es an, ihre Onlineangebote wie Webseiten und mobile Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten www.sindelfingen.de sowie www.sindelfingenhaeltzusammen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Einige Fotos weisen noch keinen Alternativtext vor. Diese werden Zug um Zug barrierefrei umgewandelt, Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.Inhalte in leichter Sprache sowie Untertitel in Videos werden zur Zeit erarbeitet und nachgereicht. Das Geoportal der Stadt Sindelfingen ist aufgrund der Kartendarstellung nicht barrierefrei. Ebenso kann die Barrierefreiheit für Inhalte, auf die das Geoportal verweist, nicht sichergestellt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.07.2020 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.11.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben



oder

Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse presse@stadtsindelfingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
Telefonisch erreichen Sie die Pressestelle der Stadt Sindelfingen unter: (0 70 31) 94-679.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Sindelfingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Sindelfingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Den für Sie zuständigen Beauftragten des Landkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie wie folgt:

Behindertenbeauftragter im Landkreis Böblingen: https://www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/Behindertenbeauftragter.html

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.