Instrument zur Sicherung der Planung gem. § 14 BauGB

VERÄNDERUNGSSPERREN

Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen sowie erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen, § 14 Abs. 1 BauGB.

AKTUELLE VERÄNDERUNGSSPERREN

Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Zwischen Sonnenberg- und Mahdentalstraße“, Planbereich 20/5, 1. Änderung

1. SATZUNGSBESCHLUSS

Die Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplans "Zwischen Sonnenberg- und Mahdentalstraße", Planbereich 20/5, 1. Änderung wurden vom Gemeinderat am 15.05.2018 als Satzung beschlossen.

Textdokumente
Beschlussvorlage 124/2018
Satzungstext

Pläne
Geltungsbereich


2. INKRAFTTRETEN DER VERÄNDERUNGSSPERRE
Die Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplans "Zwischen Sonnenberg- und Mahdentalstraße", Planbereich 20/5, 1. Änderung wurden vom Gemeinderat am 15.05.2018 als Satzung beschlossen und ist am 30.05.2018 in Kraft getreten.

Textdokumente
Öffentliche Bekanntmachung (271,3 KiB)
Satzungstext

Pläne
Geltungsbereich

Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Sandgrube - 1. Änderung“, Planbereich 06/4, 1. Änderung

1. SATZUNGSBESCHLUSS

Die Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplans „Sandgrube - 1. Änderung“, Planbereich 06/4 – 1. Änderung wurde vom Gemeinderat am 16.10.2018 als Satzung beschlossen.

Textdokumente
Beschlussvorlage 244/2018
Satzungstext

Pläne
Geltungsbereich

2. INKRAFTTRETEN DER VERÄNDERUNGSSPERRE

Die Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplans „Sandgrube - 1. Änderung“, Planbereich 06/4 – 1. Änderung wurde vom Gemeinderat am 16.10.2018 als Satzung beschlossen und ist am 31.10.2018 in Kraft getreten.

Textdokumente
Öffentliche Bekanntmachung (212,2 KiB)
Satzungstext

Pläne
Geltungsbereich