Mit dem Auto in der Stadt
Parken in Sindelfingen
Wer mit dem Auto unterwegs ist sucht nicht selten einen Parkplatz. An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Parkthemen in Sindelfingen wie Gebühren, Anwohnerparken und Schwerbehindertenparken.
Aktuelles
Kampagne "Sindelfingen parkt fair"
Flyer zum Download (pdf) (5,863 MiB)
Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Parkgebührenzone 1
€ 0,20 je angefangene 15 Minuten
Die Parkgebührenzone 1 umfasst die Innenstadt (Gebiet innerhalb der Gartenstraße, Bleichmühlestraße, Gansackerweg, Vaihinger Straße, Rathausplatz, Seemühlestraße, Ziegelstraße, Stiftstraße, Corbeil-Essonnes-Platz, Hirsauer Straße, Liebenzeller Straße, Maichinger Straße, Grabenstraße, Wettbachstraße, Mercedesstraße, je einschließlich der genannten Straßen).
Parkgebührenzone 2
€ 0,20 ersten 30 Minuten
€ 0,10 je weitere 15 Minuten
Die Parkgebührenzone 2 umfasst das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der Parkgebührenzone 1.
Öffentliche Parkplätze und Tiefgaragen
Parkplatz am Floschenstadion
Je angefangene 30 Minuten 0,20 €
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr 1,50 €
Parkplatz Burghaldenstraße bei der Stadthalle
Je angefangene 30 Minuten 0,20 €
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr 1,50 €
18.00 Uhr bis 24.00 Uhr 1,00 €
Bitte beachten Sie die reservierten Parkplätze für Marktbeschicker!
Monatsgebühr der beiden Plätze 15,00 €
Parkausweis beim Ordnungs- und Standesamt/Straßenverkehrsbehörde erhältlich
P&R Parkplatz am Sindelfinger Bahnhof
00.00 Uhr bis 24.00 Uhr 2,00 €
Rathaustiefgarage und Marktplatztiefgarage
Ausführliche Informationen rund um die Tarife für Kurzparker, Zeitparker und Dauerparker erhalten Sie auf der Webseite der Stadtwerke Sindelfingen. Diese sind für die Rathaustiefgarage sowie die Marktplatztiefagarage zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen daher direkt an die Stadtwerke Sindelfingen.
>> Hier gelangen Sie zum Angebot
Tiefgarage Stadthalle
Die Tiefgarage der Stadthalle wird von der Congress Center Böblingen / Sindelfingen GmbH verwaltet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen daher direkt an das Congress Center Böblingen / Sindelfingen unter: www.cc-bs.com
Montag bis Freitag
Je angefangene 30 Minuten 0,50 €
7.00 Uhr bis 18.00 Uhr 4,50 €
18.00 Uhr bis 24.00 Uhr 2,00 €
Samstag und Sonntag
Je angefangene 60 Minuten 0,50 €
7.00 Uhr bis 18.00 Uhr 1,50 €
18.00 Uhr bis 24.00 Uhr 2,00 €
Kostenfreies Parken für E-Fahrzeuge
Bereits seit 2013 parken vollelektrische Fahrzeuge auf städtisch bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet im Interesse einer gezielten Förderung der Elektromobilität kostenfrei. Diese Regelung wird jährlich überprüft und gilt Stand 2024 bis auf weiteres fort. Als Nachweis gilt Stand Januar 2024 das E-Kennzeichen. Bitte beachten Sie, dass das Parken an Ladesäulen nur zum Zweck des Ladens gestattet ist und hier sowohl eine Gebühr vom Ladesäulenbetreiber nach Ende des Ladens anfallen als auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet werden können.
Parkerlaubnis Schwerbehindertenparkplätze
Der Ausweis für das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen wird im Ordnungs- und Standesamt / Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
Voraussetzung: Ausweis vom Versorgungsamt mit dem Merkmal „aG“ für außergewöhnlich Gehbehindert oder „Bl“ für Blind
Für die Ausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt.
Anwohnerparken
In der Sindelfinger Innenstadt ist das Parken in entsprechend ausgewiesenen Bereichen ausschließlich für Bewohner/innen gestattet. Dies ist durch ein deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegten Ausweis nachzuweisen.
Der Ausweis wird im Ordnungs- und Standesamt / Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
Für die Antragstellung wird folgendes benötigt:
Fahrzeugschein (das Fahrzeug muss auf die Adresse und Antragsteller angemeldet sein)
Für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € erhoben. Der Ausweis ist ein Jahr gültig.