Ausweis/Pass
Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Ausweis- und Passwesen wissen müssen.
Personalausweis
Informationen zum Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 wird der neue Personalausweis ausgegeben.
Der Ausweis muss persönlich beantragt werden und wird für alle Personen, die mit Hauptwohnsitz in Sindelfingen gemeldet sind, beim Einwohnermeldeamt der Stadt Sindelfingen, den Bezirksämter Maichingen oder Darmsheim ausgestellt. Falls Sie mit Nebenwohnsitz in Sindelfingen gemeldet sind, kann Ihr neuer Personalausweis nur mit Zustimmung Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde in Sindelfingen beantragt werden. In dringenden Fällen kann zusammen mit der Beantragung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der sofort ausgehändigt wird, und bis zu 3 Monate gültig ist. Seit 2017 ist es nicht mehr möglich, die Onlinefunktion des Personalausweises zu deaktivieren.
Weitere ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auch über das Internetangebot des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Voraussetzungen
- Der/die Antragsteller/in muss Deutsche/r sein
- Der/die Antragsteller/in muss in Sindelfingen mit einziger oder Hauptwohnung gemeldet sein
- Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr.
Wie kann der Personalausweis beantragt werden bzw. welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?
- Der Antrag muss persönlich gestellt werden
- bisheriger Personalausweis; ggf. Reisepass/Kinderreisepass oder eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde im Original) bei ausländischen Urkunden neben dem Original auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer.
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild. Das Bild darf nicht älter als ein Jahr sein. Weitere Informationen zu den Anforderungen an das Lichtbild erhalten Sie auf der Fotomustertafel (564,9 KiB).
Voraussetzungen bei Antragstellung für Minderjährige
Möchte ein Jugendlicher unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung seiner Sorgeberechtigten. Bei der Beantragung durch den Minderjährigen muss mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein.
Außerdem werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Bisheriger Kinderreisepass; gibt es noch kein gültiges Ausweisdokument dann die Geburtsurkunde im Original
- Anwesenheitspflicht eines Sorgeberechtigten
- Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter (93,9 KiB)
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
- Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist (z.B. sind die Eltern geschieden oder getrennt lebend, muss das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden)
Gültigkeit des Personalausweises
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach 10 Jahre
Abholung des PersonalausweisesSie können Ihren neuen Personalausweis ca. 4-5 Tage nach der Zustellung des PIN-Briefes im Servicepunkt abholen. Bei der Antragstellung können Sie zudem entscheiden, ob Sie zusätzlich per SMS/per Mail über den abholbereiten Personalausweis informiert werden möchten.Hinweis:Falls Sie per SMS/per Mail informiert werden, warten Sie unbedingt die Zustellung des PIN-Briefes ab. Soll der neue Personalausweis von einem Bevollmächtigten abgeholt werden, hat der Berechtigte eine schriftliche Vollmacht auszustellen. In der Vollmacht ist vom Berechtigten zu erklären, ob der PIN-Brief beim Berechtigten angekommen ist. Der bisherige Personalausweis ist der Vollmacht beizufügen. Der Bevollmächtigte hat sich durch ein Ausweisdokument auszuweisen.
Fristen
Die Herstellung des Personalausweises dauert ca. 3-4 Wochen. Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei. Der Servicepunkt hat hierauf keinen Einfluss. Benötigen Sie Ihren Personalausweis bereits früher, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen (gleiche Voraussetzungen wie beim endgültigen Personalausweis). Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal drei Monate. Eine Verlängerung des vorläufigen Personalausweises ist nicht möglich. Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel direkt nach Antragstellung und Feststellung der Identität ausgehändigt.
Welche Gebühren fallen für den neuen Personalausweis an?
- Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten oder bei Unzuständigkeit erhöht sich die Gebühr um 13 Euro
- Bei Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, erhöht sich die Gebühr um 30 Euro
Gebührenfrei:
- Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
- Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug)
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Interessantes zum PersonalausweisAuch der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises am 15. Juli 2017 werden alle Personalausweise ab diesem Zeitpunkt mit eingeschalteter Onlinefunktion ausgegeben. Ein Ausschalten auf Wunsch des Ausweisinhabers findet nicht mehr statt.Ausnahme: Bei Minderjährigen, die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleibt die Onlinefunktion ausgeschaltet.
Zusatzfunktionenelektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)→ z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Automatenelektronische Signatur→ ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente. Zwei digitale Fingerabdrücke (verpflichtend)→ Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.
Was sollte ich noch wissen?PIN/PUK/Sperrkennwort
- Zwischen Beantragung des neuen Personalausweises und Abholung erhalten Sie vom Ausweishersteller (Bundesdruckerei Berlin) einen sogenannten PIN-Brief. Dieser Brief enthält die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Den Erhalt des PIN-Briefes müssen Sie bei Abholung bestätigen.
- Die PIN (persönliche Identifikationsnummer) ist eine 6-stellige Nummer, die ausschließlich aus Ziffern besteht. Jedes Mal, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion anwenden, wird Ihre PIN abgefragt.
- Die PUK ist eine 10-stellige Nummer, die ausschließlich aus Ziffern besteht. Wenn die PIN des Personalausweises dreimal falsch eingegeben wurde, ist sie blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben.
- Das Sperrkennwort dient zur Sperrung nach Verlust des Personalausweises.
- Die Online-Ausweisfunktion wird gesperrt, wenn der Ausweis abhanden kommt oder der Ausweisinhaber/die Ausweisinhaberin verstorben ist. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion wird durch den Eintrag in einer zentralen Sperrliste gesperrt. Der Personalausweis lässt sich damit nicht mehr für die elektronische Identifizierung nutzen, auch wenn die Online-Ausweisfunktion des in der Regel gestohlenen oder verlorenen Personalausweises weiterhin auf dem Chip eingeschaltet ist.
- Personalausweise mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion werden nicht gesperrt (gilt für Personalausweis, die vor dem 15.07.17 ausgehändigt wurden)
- Die Sperrung erfolgt durch die ausstellende Personalausweisbehörde von Amts wegen bei Kenntnisnahme des Verlusts des Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie bei Kenntnisnahme des Todes des Dokumenteninhabers
- Für den Ausweisinhaber besteht die Möglichkeit einer telefonischen Sperrung über den Sperrnotruf: 0180-1-33 33 33 (Mo bis So, 0-24 Uhr).
- Entscheiden Sie sich für diese Form der Sperrung, müssen Sie am Telefon neben Ihrem Namen, ersten Vornamen und Geburtsdatum auch das entsprechende Sperrkennwort mitteilen. Ohne dies Angaben kann die Hotline die Sperrung nicht durchführen
- Weitere ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auch über das Internetangebot des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Weitere Informationen finden Sie unter Personalausweisportal - Bundesministerium des Innern - PA.
Personalausweis wurde gestohlen / verloren
Wenn Ihr bisheriger Personalausweis gestohlen wurde oder Sie den Personalausweis verloren haben, muss der Ausweis im Servicepunkt bzw. den Bezirksämter Maichingen oder Darmsheim als gestohlen/Verlust gemeldet werden. Bringen Sie Ihren Reisepass oder ggf. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Termine ganz einfach online vereinbaren
Zur Online-Terminvergabe gelangen Sie hier.
Reisepass
Informationen zum Reisepass
Wer ins Ausland reist, benötigt einen gültigen Reisepass. Für Reisen in Länder der Europäischen Union genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Genaue Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt.
AKTUELLES
Längere Wartezeiten bei der Reisepass-Ausstellung
Bei der Ausstellung von Reisepässen kommt es derzeit bundesweit zu Verzögerungen beim Passhersteller. Die Lieferzeiten können in Einzelfällen auch acht Wochen und mehr betragen. Bitte beantragen sie Ihren Reisepass daher rechtzeitig.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts finden Sie länderspezifische Informationen zu Reise- und Sicherheitshinweisen sowie erforderliche Reisedokumente in das jeweilige Reiseland.
Voraussetzungen
- Der/die Antragsteller/in muss Deutsche/r sein
- Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde
Die Gebühren der Passbeantragung wurden vom Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) umfassend aufbereitet:
Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText3
Wie kann der Reisepass beantragt werden bzw. welche Unterlagen müssen mitgebracht werden:
- Antrag muss persönlich gestellt werden
- bisheriger Reisepass bzw. Personalausweis oder Kinderreisepass
- ggf. eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde im Original) bei ausländischen Urkunden neben dem Original, auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild. Das Bild darf nicht älter als ein Jahr sein. Weitere Informationen zu den Anforderungen an das Lichtbild erhalten Sie auf der Fotomustertafel (564,9 KiB).
Voraussetzungen bei Antragstellung für Minderjährige
Möchte eine Person unter 18 Jahren einen Reisepass beantragen, benötigt sie die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter. Bei der Beantragung durch den Minderjährigen muss mindestens ein Sorgeberechtigter anwesend sein.
Außerdem werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Anwesenheitspflicht eines Sorgeberechtigten
- Minderjährige Person muss bei Antragstellung persönlich anwesend sein
- Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter (93,9 KiB)
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten
- Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person sorgeberechtigt ist (z.B. sind die Eltern geschieden oder getrennt lebend, muss das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden)
- bisheriger Kinderreisepass
- ggf. Geburtsurkunde
Gültigkeit des ReisepassesBis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach 10 Jahre.Abholung des ReisepassesSobald der Reisepass von der Bundesdruckerei Berlin an uns geliefert wurde erhalten Sie von uns eine entsprechende SMS/E-Mail in der Sie über den abholbereiten Reisepass informiert werden. Ihren Reisepass können Sie dann im Servicepunkt bzw. in den Bezirksämtern Maichingen und Darmsheim abholen. Zur Abholung muss der bisherige Reisepass mitgebracht werden. Für die Abholung können Sie auch einen Dritten bevollmächtigen. Neben der Vollmacht muss der/die Bevollmächtigte sich ausweisen können.FristenDie Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Benötigen Sie Ihren Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser ist im Normalfall nach 3 bis 5 Werktagen abholbereit. Die oben genannten Voraussetzungen und Anforderungen der Beantragung sind ebenso einzuhalten. Muss es noch schneller gehen, können Sie auch einen sog. vorläufigen Reisepass beantragen. Er wird von uns nach Vorlage alle relevanten Unterlagen sofort ausgestellt. Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst. Für die Ausstellung ist ein Bedarfsnachweis (z.B. Flugticket, für kurzfristig anstehende Reise) erforderlich. Die Gültigkeitsdauer kann dem jeweiligen Nutzungszweck angepasst werden. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.Welche Gebühren fallen für den Reisepass an?
- für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres(Gültigkeit 6 Jahre) 37,50€
- für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres(Gültigkeit 10 Jahre) 70,00€
- Expresspass (Lieferung nach 3 - 5 Werktagen)zusätzlich zur Passgebühr 32,00€
- vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass 26,00€
- 48-Seiten Pass (statt 32 Seiten) zusätzlich zur Passgebühr 22,00€
- Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten oder bei Unzuständigkeit verdoppelt sich die Gebühr
Interessantes zum Reisepass
Seit dem 01.11.2005 werden ausschließlich Pässe mit biometrischen Daten (“ePass“) ausgestellt. Mit Einführung elektronischer Reisepässe traten neue Richtlinien für die vorzulegenden Passbilder in Kraft. Die ab dem 01.11.2005 ausgestellten Reisepässe wurden von der Bundesdruckerei mit einem Chip versehen. In den Chips der Pässe wurden zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert. Ab 01.11.2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Diese im Chip enthaltenen biometrischen Daten können bei der Grenzkontrolle maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden. Damit wurden Fälschungssicherheit und die Sicherheit vor Missbrauch auf ein neues Niveau angehoben.
Reisepass wurde gestohlen / verloren
Wenn Ihr bisheriger Reisepass gestohlen wurde oder Sie den Reisepass verloren haben, muss der Reisepass im Servicepunkt oder den Bezirksämter Maichingen oder Darmsheim als gestohlen/verloren gemeldet werden. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder ggf. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Zweitpass
In der Regel darf niemand mehrere gültige Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Für eine Ausnahme ist es notwendig, dass Sie das berechtigte Interesse an einem Zweitpass oder mehreren Pässen konkret nachweisen oder glaubhaft machen können. Jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft. Ein Zweitpass ist sechs Jahre gültig.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
- Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben.
Nicht als berechtigtes Interesse gelten:
- allgemeine Begründungen
- häufige Auslandsreisen alleine
- dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist
Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.
Verfahrensablauf
Beim Servicepunkt oder den Bezirksämter Maichingen und Darmsheim ist ein formloser schriftlicher Antrag mit ausführlicher, fundierter Begründung und Nachweise (zum Beispiel Firmenschreiben des Arbeitgebers mit Angabe der Reiseländer und des Reisezeitpunktes, Buchungsbestätigung für Flüge/Hotels, Einladungsschreiben, Schriftverkehr) zu stellen. Die Angaben werden uns geprüft und in Zweifelsfällen müssen weitere Nachweise vorgelegt werden. Sollten Sie den zusätzlichen Reisepass dringend benötigen gibt es die Möglichkeit den Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Diese dauert 3 – 5 Werktage. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass zu beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Hier sind zusätzlich entsprechende Nachweise/Darlegungenüber die Dringlichkeit erforderlich. Der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen der Einreiseländer. Sie erhalten auf der Homepage des Auswärtigen Amts ausführliche Informationen.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- ggf. Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
- schriftliche Begründung für den Antrag
- Nachweis über das berechtigte Interesse wie z.B. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets
Termine ganz einfach online vereinbaren
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Befreiung von der Ausweispflicht
Befreiung von der Ausweispflicht
Von der Ausweispflicht befreit werden können Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist.
In diesen Fällen wird vom Einwohnermeldeamt eine Befreiung von der Ausweispflicht ausgestellt.
Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine dritte Person die Antragstellung übernehmen.
Über den Gesundheitszustand der Person ist ein entsprechender Nachweis vom Krankenhaus/Pflegeheim oder Hausarzt sowie der bisherige Personalausweis bzw. Reisepass der zu befreienden Person vorzulegen.
Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.
Vorzulegende Unterlagen
- Antrag auf Befreiung der Ausweispflicht (52,4 KiB)
- Generalvollmacht, Betreuerausweis, Betreuungsverfügung
- Bestätigung über die Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung
- Ärztliches Attest über den pflegebedürftigen Gesundheitszustand
- Kopie des bisherigen Personalausweises/Reisepasses
- ggf. Kopie des Personalausweises des Betreuers
Kosten
Keine