Eichenprozessionsspinner

Informationen zu Eichenprozessionsspinnern

Eichenprozessionsspinner – Was ist das?

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) ist ein nachtaktiver Schmetterling. Seine Raupen leben in Nestern an Eichen, sowohl im Stadtgebiet, als auch im Wald. Die Nester befinden sich oft am Stamm oder unter Astgabeln. Sie werden zum Fressen der Blätter in prozessionsartigen Reihen verlassen, daher leitet sich der Name des Insekts ab.

Die Raupen häuten sich sechs Mal, ab dem dritten Larvenstadium bilden sich die für den Menschen giftigen Brennhaare. Sie bleiben auch nach dem Schlupf der Falter über Jahre hinweg in den alten Nestern giftig. Die feinen Brennhaare können über mehrere hundert Meter durch die Luft verweht werden, die meisten befinden sich aber im Traufbereich der Eichen.
Der Falter fliegt mehrere Kilometer weit, so dass Schwerpunkte des Befalls jährlich variieren können.

Der Eichenprozessionsspinner ist in Süd- und Mitteleuropa heimisch und Massenvermehrungen traten auch bereits in der Vergangenheit auf. Allerdings profitiert er zum einen von den, durch den Klimawandel befeuerten, zunehmenden Trockenjahren. Zum anderen fehlen seine natürlichen Gegenspieler durch den Rückgang der Artenvielfalt.

Welche Probleme treten auf?

Die Brennhaare der Raupen enthalten ein Eiweißgift, welches bei Menschen einen juckenden Hautausschlag verursachen kann. Seltener kann es zu Reizungen der Atemwege oder Augen oder einer allergischen Reaktion kommen.

Was kann man gegen Beschwerden tun?

- Bei Kontakt mit den Brennhaaren sollte die Kleidung gewechselt und bei 60° C gewaschen werden.
- Betroffene Hautstellen abduschen (Salben können ggf. den Juckreiz lindern).
- Wer in der Nähe von befallenen Bäumen wohnt, kann den Einbau von Pollenfiltern o.ä. an den Fenstern in Erwägung ziehen. Hierzu sollte fachliche Beratung eingeholt werden.
- Bei starken Symptomen oder allergischen Reaktionen suchen Sie bitte einen Arzt auf!

Besteht eine Pflicht, etwas gegen den Prozessionsspinner zu tun?

Es gibt weder eindeutige gesetzlichen Vorgaben, noch ergibt sich aus der laufenden Rechtsprechung die Pflicht der Beseitigung von Gespinstnestern im Sinne der Gefahrenabwehr. Dies gilt sowohl für Eigentümer öffentlicher Flächen und Einrichtungen, als auch für Privatleute. Beeinträchtigungen sind als höhere Gewalt anzusehen.

Was unternimmt die Stadt Sindelfingen in Grünflächen?

Im letzten Jahr wurden allein in öffentlichen Grünflächen weit über 300 Eichen mit schwerem Befall identifiziert und die Bereiche, wo möglich, abgesperrt oder gekennzeichnet. In städtischen Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Spielplätzen und dem Freibad werden die Raupen und Gespinstnester durch Fachleute unter besonders strengen Sicherheitsvorkehrungen und großem zeitlichen Aufwand entfernt.
 
Ausgewählte, bereits mehrmals befallenen Bäume werden im Frühjahr vorbeugend mit Bioziden behandelt. Der Einsatz erfolgt so gezielt wie möglich, um die Bürgerinnen und Bürger sowie Insekten und Vögel nicht in unerlaubtem Maße zu gefährden. Besonders in warmen und z.T. niederschlagsarmen Jahren haben sich leider dennoch sehr viele Raupen und damit Gespinstnester entwickelt.

Was unternimmt die Stadt Sindelfingen im Stadtwald?

Im Wald können, abgesehen von besonderen Orten wie Waldspielplätzen, vorbeugende Maßnahmen schon allein aufgrund der hohen Anzahl von Eichen in den Sindelfinger Waldbeständen, nicht durchgeführt werden. Bäume in zweiter oder dritter Reihe sowie im Bestand bleiben sowohl für prophylaktische Spritzungen als auch für das Einsaugen bzw. Absammeln von Gespinsten unerreichbar.
 
Die forstlichen Institutionen des Landes Baden-Württemberg raten deshalb nachdrücklich von Maßnahmen ab und führen seit 2014 keine großflächigen
Bekämpfungen aus der Luft mehr durch. In siedlungsnahen Gebieten verbietet sich ein Einsatz von solchen Bioziden ohnehin. Andere Kommunen machten im Übrigen bereits die Erfahrung, dass auch mehrmaliges Ausbringen von Bioziden nicht unbedingt dazu führt, dass sich die Situation in den betroffenen Gebieten bessert. Im Wald selbst wird der Eichenprozessionsspinner von Forstbehörden den „waldtypischen Gefahren“ zugeordnet und damit Zecken, Wespen, etc. gleichgestellt.

Was kann ich als BürgerIn tun?

- Halten Sie sich und Ihre Kinder von Raupen und Nestern fern!
- Meiden Sie wo möglich stark betroffene Gebiete.
- Durch die Aussaat von heimischen insektenfreundlichen Blühmischungen können natürliche Gegenspieler wie die Schlupfwespe oder Raupenfliegen gefördert werden.
- Zu den weiteren Fressfeinden zählen neben dem Kuckuck auch Meisen und Fledermäuse, die durch das Anbringen von entsprechenden Nistkästen gefördert werden können. Dabei ist zu beachten, die Nisthilfen nicht direkt an Eichen anzubringen, da diese sonst von den Raupen in Beschlag genommen werden können. - - Natürliche Nischen für die Fressfeinde des Eichenprozessionsspinners können durch die Anlage eines strukturreichen und naturnahen Gartens geschaffen werden. Informationen dazu gibt es bei Umweltschutzverbänden und -Ortsgruppen.
- Bei langanhaltenden Trockenperioden und der damit steigenden Belastung durch die Brennhaare kann es helfen, den Garten zu wässern, um diese aus der Luft zu „waschen“. Während der Hochphase der Raupenentwicklung von April bis September ist darauf zu achten, Vögel nicht zusätzlich zu füttern.
- Wie viele Nachtfalter werden Eichenprozessionsspinner von Licht „angezogen“. Verzichten Sie daher auf unnötige Beleuchtungen in der Nähe von Eichen.

Wo kann ich Vorkommen melden?

Melden Sie Vorkommen von Eichenprozessionsspinnerraupen oder Gespinstnestern unter eps@sindelfingen.de. Die Mitarbeitenden des städtischen Grünpflegebetriebs priorisieren die Meldungen nach Standort und kümmern sich im innerstädtischen Bereich um die Kennzeichnung betroffene Bäume oder ggf. um die Beseitigung der Gespinstnester. Mit höchster Priorität werden dabei Bäume behandelt, die sich in unmittelbarer Nähe von Kindertageseinrichtungen oder Schulen sowie auf dem Gelände des Freibads befinden.