Dienstleistungen

Bauvorbescheid/Bauvoranfrage

Wenn Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten haben, die Sie vorweg geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) beantragen. In der Entscheidung über die Bauvoranfrage werden die zur Entscheidung konkret gestellten Fragen verbindlich geklärt.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Sie können den Bauvorbescheid auf Antrag aber auch um jeweils bis zu drei Jahre verlängern lassen. Anderenfalls erlischt die Bindungswirkung des Bauvorbescheids.

Ein Antrag auf Bauvorbescheid empfiehlt sich insbesondere dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks im Grundsatz geklärt werden soll, ob das Grundstück den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Sie benötigen den Vordruck "Antrag auf Bauvorbescheid" und die sonstigen Bauvorlagen. Das Formular steht zum Download zur Verfügung und ist auch im Handel erhältlich.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Seit dem 01.01.2025 sind Bauanträge ausschließlich digital über die landeseinheitliche Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) einzureichen. Bauanträge in Papierform sind nicht mehr zulässig.

Kosten

Die Gebühren bemessen sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Sindelfingen.

Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

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Freigabevermerk

Freigegeben Stadt Sindelfingen, Baurechts- und Vermessungsamt, 05.05.2022