Öffentliche Laubsammelstellen für Laub städtischer Bäume

Ab Montag, den 6. Oktober werden die öffentlichen Laubsammelstellen eingerichtet. In diesen darf im Oktober und November ausschließlich das Laub städtischer Bäume entsorgt werden.

Was darf in den Laubsammelstellen entsorgt werden?Es darf ausschließlich das Laub städtischer Bäume in den bereitgestellten Laubsammelstellen entsorgt werden. Die Entsorgung sonstiger Abfälle, zum Beispiel Laub von privaten Flächen, Biomüll oder Grünschnitt, ist untersagt. Die Stadt Sindelfingen behält sich daher vor, zweckentfremdet genutzte Laubsammelstellen wieder abzubauen.
Können auf Anfrage zusätzliche Laubsammelstellen eingerichtet werden?Die festgelegten Standorte der Sammelstellen im Stadtgebiet werden aus Kostengründen nicht erweitert oder ersetzt.
 
Besteht eine Verpflichtung zur Entsorgung des Laubs?Straßenreinigungssatzungen regeln die Verpflichtung von Anliegern, das Herbstlaub regelmäßig zu beseitigen und fachgerecht zu entsorgen.
Wohin mit Laub von privaten Flächen?Laub von privaten Flächen kann in der Biotonne, in Papiersäcken des Abfallwirtschaftsbetriebs Böblingen oder ab Montag, den 6. Oktober kostenfrei auf den Häckselplätzen entsorgt werden.
Die genauen Standorte der Laubsammelstellen können hier eingesehen werden.

(Erstellt am 29. September 2025)