E-Lade-Standorte Interessenbekundung
Bekanntmachung / Aufruf zur Einreichung einer Interessenbekundung zum Bau und Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Sindelfingen
Die Stadt Sindelfingen ist eine Kommune mit einem außergewöhnlich hohen Anteil an elektrischen Fahrzeugen. Bereits 17,2 % der zugelassenen Fahrzeuge sind mit Ladeanschluss ausgestattet und teilweise (Plug-In Hybrid) oder vollständig batterie-elektrisch betrieben. Entsprechend besteht eine hohe Nachfrage nach öffentlichen Lademöglichkeiten, Absatzzahlen von bereits aktiven Betreibern von Ladeinfrastruktur sowie Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestätigen dies.
Deshalb hat die Stadt Sindelfingen im Dezember 2022 ein E-Lade-Konzept beschlossen. Das Konzept enthält Prognosen zum voraussichtlichen akuten Bedarf an Ladeinfrastruktur und zum Ausbaubedarf bis 2030, definiert Standortkriterien und ein planmäßiges Vorgehen bei der Standortsuche. Teil des Konzepts ist eine „erste Ausbaustufe“, mit der flächendeckend in allen „Sozialräumen“, also Stadtvierteln und Teilorten, zusätzliche Ladeinfrastruktur entstehen und so der ermittelte Bedarf von etwa 100 zusätzlichen Ladepunkten bedient werden soll. Hierfür hat die Stadt zunächst 15 geeignete Standorte identifiziert. (17,926 MiB)
Für diese im öffentlichen Straßenraum befindlichen Standorte werden Anbieter (Investoren) gesucht, die dort eigenwirtschaftlich ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Ladeinfrastruktur errichten und betreiben. Um im Interesse der Bürgerinnen und Bürger einen Anbietermarkt entstehen zu lassen, sollen mehrere Anbieter von Ladestrom zum Zug kommen. Ergebnis des Interessebekundungsverfahrens wird die Erteilung von straßen- und wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung und Betrieb von Ladestationen sein. Hierfür wird nach Abschluss des Verfahrens mit den zum Zuge gekommenen Anbietern jeweils ein Gestattungsvertrag je Standort gemäß einsehbarem Vertragsmuster (170 KiB) über eine Laufzeit von zunächst 10 Jahren abgeschlossen.
A. Die Stadt Sindelfingen fordert interessierte Unternehmen, die verbindlich innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss mit dem Bau von mindestens drei Normalladestandorten in Sindelfingen beginnen können, auf, Interessebekundungen für mindestens drei der verfahrensgegenständlichen Standorte abzugeben. Die Eignung der Bewerber ist durch folgende Angaben nachzuweisen.
1. Fachkunde durch Referenzen: Wo und in welchem Umfang betreibt das Unternehmen bereits Ladeinfrastruktur? Wie viele Projekte hat es in den Jahren 2021 und 2022 projektiert? Wie viele sind für 2023 bereits in Umsetzung oder Planung?
2. Leistungsfähigkeit: Der Bewerbung sind die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre beizulegen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Außerdem sind Angaben zu im Rahmen des Projekts geplanten Partnern und Subunternehmen zu machen.
3. Zuverlässigkeit: Zwingend notwendig sind statistische Auswertungen zu den betriebenen Ladestationen: wie viele Ausfälle waren 2021 und 2022 zu verzeichnen und in welcher durchschnittlichen Reaktionszeit wurden diese behoben? Beizulegen sind außerdem Erläuterungen zum Servicekonzept und daraus nachvollziehbare Aussagen zur geplanten Reaktionszeit bei Ausfällen und Störungen.
4. Beizulegen ist eine Bestätigung, dass nachweislich Ökostrom als Ladestrom verkauft werden wird (vgl. Gestattungsvertrag).
5. Benötigt wird außerdem eine Bestätigung und Erläuterung über die Möglichkeit der Ad-Hoc-Bezahlung und der Roamingfähigkeit der verwendeten Ladesäulen.
6. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine schriftliche verbindliche Zusage, dass mit dem Bau spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss begonnen wird. Der Baubeginn wird Teil des Gestattungsvertrags. Nicht vom Anbieter zu vertretende Verzögerungen (bspw. beim Netzanschluss) werden berücksichtigt.
7. Ebenfalls Voraussetzung ist die Bestätigung der Überlassung oder ggf. des Rückbaus des Netzanschlusses nach Ablauf der Gestattung, wie im Gestattungsvertrag festgelegt.
8. Beizulegen ist ferner eine Einschätzung zur grundsätzlichen Eignung und die eigene Priorisierung für jeden der 15 Standorte (hoch – mittel – gering) mit kurzer Begründung.
B. Die Interessebekundungen für mindestens drei der Standorte müssen für jeden Standort einzeln beinhalten:
9. Entwurfsskizze zur vorgeschlagenen Aufstellung der Ladeinfrastruktur am Standort als Plan sowie optional eine Fotomontage
10. Informationen über die geplante Ladesäule (mindestens Angaben zu Art, Marke, Model, Leistung, Gewicht und Maße der Ladesäule, Material, Maße, Tiefe des Fundaments)
11. Angaben zu geplantem Baubeginn und Inbetriebnahme. Der Baubeginn wird Teil des Gestattungsvertrags.
12. Belastbare Angaben zu den unter C. aufgeführten Bewertungskriterien.
C. Auf Basis der Interessebekundungen erfolgt dann die Verteilung der Standorte durch die Stadt Sindelfingen.
Liegen für Standorte mehrere Interessebekundungen vor, erfolgt eine Auswahl nach den folgenden Kriterien. Liegen für Standorte keine Interessebekundungen vor, wird die Stadt diese mit attraktiven Standorten im Paket anbieten.
I. Interesse und Priorisierung der Standorte durch die einzelnen Anbieter
II. Endkundenpreis der letzten 12 Monate nach Verfügbarkeit (auf Basis von 11 kWh Ladeleistung und einer Stunde Ladedauer, inklusive Anmeldung und Nebenkosten)
III. Baubeginn und Inbetriebnahmezeitpunkt
IV. Dem Verbraucher berechnete Mehrkosten während des Ladevorgangs, bsp. erhobene Blockiergebühren/Standgebühren (negativ) sowie nach dem Ladevorgang erhobene Strafgebühren (positiv)
V. Weitergabe von Strompreisbremse und THG-Quote
VI. Bereitschaft, ein Paket mit attraktivem und weniger attraktivem Standort zu akzeptieren
VII. Nachhaltige Lieferkette & gute (relative) CO2-Bilanz der verwendeten Technik
VII. Barrierefreiheit (vgl. Leitfaden der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur)
IX. „Alleinstellungsmerkmale“ – vom Interessenten angeführte positive Charakteristiken von Angebot, Zusatzangeboten, Anbieter oder verwendeter Technik
Die Kriterien I bis III werden relativ bewertet:
I. Hohe Priorisierung zwei Punkte, mittlere ein Punkt, geringe keinen Punkt
II. Günstigster Endkundenpreis drei Punkte, der zweitgünstigste zwei, der drittgünstigste ein Punkt und alle weiteren keine Punkte
III. Schnellster angegebener Baubeginn drei Punkte, zweitschnellster zwei Punkte, drittschnellste ein Punkt, alle weiteren keine Punkte
IV. Dem Verbraucher berechnete Mehrkosten während des Ladevorgangs, bsp. erhobene Blockiergebühren/Standzeiten/zeitabhängige Preiskomponenten werden mit einem Punkt Abzug gewertet, nach dem Ladevorgang erhobene mit einem Plus-Punkt gewertet.
Für Erfüllung der Kriterien V bis VII gibt es je einen Punkt. Für Kriterium VIII gibt es einen Punkt für die im Leitfaden der NLL definierte Stufe A, drei Punkte für Stufe AA. Für Kriterium IX gibt es je einen Punkt pro Alleinstellungsmerkmal, höchstens jedoch drei. Den Zuschlag erhält der Interessent mit den meisten Punkten.
Pro Anbieter werden für höchstens fünf Standorte Zuschläge erteilt. Dies gilt nicht, wenn weniger als drei Anbieter am Interessebekundungsverfahren teilnehmen. Um einen Anbietermarkt zu schaffen und eine Vielfalt der Anbieter zu fördern, werden bei gleicher Punktzahl Anbieter bevorzugt, die bisher keine Ladeinfrastruktur in Sindelfingen betreiben. Ansonsten entscheidet bei Gleichstand das Los.
Frist zur Einreichung der Bewerbungen: 22.05.2023
Bewerbungen sind in digitaler Form an emobilitaet@sindelfingen.de zu senden. Es werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Bewerbungen berücksichtigt.