Anmeldung der Schulanfängerinnen und -anfänger für das Schuljahr 2025/2026
Am Donnerstag, dem 20. Februar, findet die Schulanmeldung für Schulanfängerinnen und -anfänger für das Schuljahr 2025/2026 statt. Die Eltern der Kinder wurden bereits von der zuständigen Grundschule angeschrieben.
Eltern von Kindern, die bis zum 30. Juni 2025 ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben, wurden bereits von der zuständigen Grundschule angeschrieben und dazu eingeladen, ihre schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2025/2026 anzumelden. Die Schulanmeldung findet statt am Donnerstag, 20. Februar 2025, an der jeweils zuständigen Grundschule zu der im Einladungsschreiben genannten Zeit. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten der Sekretariate.Auch Kinder, die im Zeitraum 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 geboren sind, können zur Aufnahme angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund ihres Entwicklungsalters für schulfähig befunden worden sind.AnmeldeunterlagenBei der Anmeldung in der Schule sind folgende Unterlagen vorzulegen:- die ausgefüllten Anmeldeformulare
- eine Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch
- der Impfausweis des Kindes oder der schriftliche Nachweis eines Arztes, der bestätigt, dass beim Kind Impfschutz nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz besteht (Masern)
- eine Arbeitsbescheinigung der Erziehungsberechtigten bei Anmeldung zu einem Betreuungsangebot
- weitere für die Anmeldung wichtige persönliche Unterlagen.
Zusätzliche BetreuungsangeboteDie Zusatzbetreuungsangebote „Verlässliche Grundschule“, „Flexible Nachmittagsbetreuung“ und ggf. „Erweiterte Betreuung“ sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten sind nach der Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren und für Inhaber einer Berechtigungskarte gestaffelt.Zur Anmeldung für die Betreuungsangebote haben die Eltern ihre Bankverbindungsdaten, Arbeitsbescheinigungen und ggf. den Impfpass des Kindes mitzubringen. Die Anmeldunterlagen für diese Angebote erhalten sie vor Ort.Nähere Auskünfte über die Betreuungszeiten an der Grundschule und zu anderen Fragen erteilen die Sekretariate der jeweiligen Grundschule oder die Leitungen der Betreuungsangebote.