Volksbegehren Artenschutz

Das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ wurde am 14. August 2019 vom Innenministerium zugelassen. Vorausgegangen war ein Zulassungsantrag für das Volksbegehren mit knapp 36.000 Unterstützungsunterschriften. Die baden-württembergischen Bürgerinnen und Bürger können nun im Rahmen des Volksbegehrens entscheiden, ob sie den Gesetzentwurf unterstützen wollen.

Der Gesetzesentwurf (88,3 KiB)

1. Amtliche Sammlung

In den Städten und Gemeinden liegen vom 18.10.2019 bis 17.01.2020 Eintragungslisten aus. Bei der Eintragung wird gleich das Wahlrecht geprüft. Sie ist deshalb nur im Wohnort möglich.
 
Eintragungsstellen bei der Stadt Sindelfingen:

Rathaus Sindelfingen, Servicepunkt (Zimmer 0.18), Rathausplatz 1
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr
 
Bezirksamt Maichingen, Bürgerbüro, Sindelfinger Straße 44
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
 
Bezirksamt Darmsheim, Widdumstr. 12
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
 
Die Zugänge zum Servicepunkt Sindelfingen und zum Bürgerbüro Maichingen sind rollstuhlgeeignet. Bitte Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen!

Datenschutzhinweise (15,4 KiB)

2. Freie Sammlung

Vom 24.09.2019 bis 23.03.2020 können Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren auch durch Eintragung in Eintragungsblätter unterstützen. Diese werden von den Vertrauensleuten der Antragsteller und ihren Beauftragten verteilt. Die Wohnortsgemeinden erhalten die Blätter anschließend zur Prüfung – entweder direkt von den Unterzeichnern oder von den Vertrauensleuten und ihren Beauftragten.
 
Jede/r Wahlberechtigte darf sich nur einmal eintragen.

Wie geht es weiter?

Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es 10 Prozent der Wahlberechtigten (das sind knapp 770.000) unterstützen.
Wird die Unterstützerzahl erreicht, entscheidet der Landtag, ob er dem Gesetzentwurf unverändert zustimmt. Ist dies nicht der Fall, kommt es zur Volksabstimmung. Diese würde voraussichtlich im Herbst 2020 stattfinden.
 
Informationen erhalten Sie unter
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/buergerbeteiligung/volksbegehren-artenschutz/
 
Die Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz „Rettet die Bienen“ erfolgte am 18.09.2019 in der Stadtzeitung.
Bekanntmachung (149,3 KiB)